Schimmel im Bettkasten/an Wand

16. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kashyyk
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Schimmel im Bettkasten/an Wand

Hallo,

ich möchte gerne wissen, was ein Mieter verlangen kann an Sanierungsarbeiten, wenn es offensichtlich ist, dass die Schimmelbildung im Schlafzimmer aus baulichen Mängeln (fehlende/mangelnde Isolierung/Dämmung (ist das das Selbe?)).

Wenn also der VM bereit dazu ist, die betreffende Wand, wo schon in der Vergangenheit Schimmelprobleme herrschten, von innen her zu isolieren/dämmen, es aber vermutlich dadurch in 1-2 Jahren zu doppelt schlimmem Befall kommen kann, ist er dazu verpflichtet, die Außenwand zu isolieren?

Dann möchte ich die Heizkosten zu diesem Thema klären. Ich habe irgendwo gelesen, dass der Vermieter für die überdimensionierten Heizkosten aufkommen muss, wenn die überhöhten Heizkosten von der mangelnden Isolierung her rühren. Ich habe dazu nichts Genaueres gefunden, würde aber gerne wissen, wie es sich im Detail verhält (Paragraphen, Beschreibungen, wieviel der Mieter und wieviel der VM bezahlen müsste usw.).

Dann wäre da noch die Frage nach der Mietminderung. Bisher dachte ich, dass eine Mietminderung einbehalten werden darf, um bei Nicht-Reagieren seitens des VM die Reparaturkosten davon zu bezahlen. Nach neueren Erkenntnissen ist eine Mietminderung dazu da, um das weniger zu bezahlen, was die Wohnung weniger hergibt, als vertraglich damals festgelegt. ich bin da jetzt etwas verunsichert und wollte mich erkundigen, wie es sich im Allgemeinen, aber vorallem im Speziellen in oben beschriebenen Fall verhält.

Da das Schlafzimmer nicht nur optisch von Schimmel befallen ist und die gesundheitlichen Risiken vorhanden sind, sondern geruchlich einfach nicht aushaltbar ist, dort zu schlafen (dafür ist der Raum ja da), kann 1 kompletter Raum tatsächlich nicht mehr genutzt werden. Ich habe aber gelesen, dass man bei Schimmel 10-20% mindern darf, was ja eigentlich bei einer 2-Raumwohnung - und damit ca. 1/3 der Wohnung nicht genutzt werden kann, ziemlich wenig ist. Geht man bei 10% davon aus, dass besagter Raum eingeschränkt genutzt werden kann? Wird man quasi gezwungen für einen Raum zu bezahlen, den man nicht nutzen sollte, aber eben nutzen kann? Ist es in dem Fall nicht eine andere Lage, da es sich um einen Schlafraum handelt?

Und wie sieht es mit Erstattungen aus, wenn Bett, Matratze usw weggeschmissen werden mussten?

Viele Fragen, ich weiß, ich hoffe ich überspanne damit den Bogen nicht und bin dankbar um jede hilfreiche Antwort.

Liebe Grüße Kashyyk

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55 Antworten
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#2
 Von 
Kashyyk
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Sassy,

sorry, wenn ich unverständlich erklärt habe. Sind Verständlichkeitsfragen offen? Auf Wookie probiere ich es lieber nicht, dann bekomme ich ja nie Antworten *Wuääähhh Wuääähh* :-D

Wie alt das Haus ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ist jedenfalls kein Neubau und schon älter. Aber neue Fenster sind drin (was vermutlich die Schimmelgefahr ohne entsprechende Dämmung noch verschlimmert hat, wie ich jetzt gelesen habe). Vor ca 2 Jahren gab es auch Schimmelbefall im 3. Stock, genau an der gleichen Wand. Es scheint vorallem diese eine Wand zu sein. Blöderweise sind alle Wohnungen hier privat, jede Wohnung hat also einen eigenen Vermieter. Hausverwaltung ist zu nichts nutze, sie ist eine Zwangsverwaltung, welche nicht mal das Nötigste tut. Deshalb müsste eine Außenisolierung von allen Vermietern einstimmig beschlossen und bezahlt werden. So ungefähr.

lg, Kashyyk

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#4
 Von 
Kashyyk
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Fenster waren schon da als ich kam. ich erinnere mich nur, dass er es erwähnt hatte, dass er neue Fenster eingebaut hat. Was es bedeutet, war mir natürlich nicht klar (ich ging damals von isoliertem Haus aus) und ich habe jetzt auch gelesen, dass der vermieter verpflichtet ist, den Mieter darauf hinzuweisen. Meine Heizkosten sagen alles, ich habe geheizt wie eine ********e. Denn die Wohnung ist sowas von enorm kalt, dass es garnicht anders geht. Gehe ich weg und stelle die Heizung ab im Winter, ist die komplette Wohnung nach 2 Stunden so heftig ausgekühlt, dass es einen halben Tag braucht, sie wieder bewohnbar zu machen. In besagtem Zimmer klappt das allerdings garnicht. Dort ist es trotz heftigem Heizen und Stoßlüften immer abartig kalt. Die Kälte steigt auch vom Boden auf, durch das Bett hindurch mitten in meine Knochen. Ohne Heizen hätte ich es also nie ausgehalten dort drin. Selbst im Sommer bei 40° Außentemperatur kann es vorkommen, dass ich mir Pulli, Socken, Schal anziehen muss (besonders wenn ich von draußen komme).
Im Schlafzimmer ist eine verdammt hohe Luftfeuchtigkeit, die ich durch Lüften nicht heraus bekomme. Ich habe Luftentfeuchter aufgestellt (mehere), die immer schnell voll waren. Was ich dagegen also tun kann, keine Ahnung. Ob eine Innendämmung helfen kann, keine Ahnung.
Umzug ist leider so gut wie unmöglich zum jetzigen Zeitpunkt. Deshalb muss ich nun versuchen aus der Situation das Beste zu machen. Nur die Heizkosten kann ich so nicht mehr zahlen, deshalb frage ich auch wegen der Heizkostengeschichte. Und da ich inzwischen gesundheitliche Probleme, vermutlich durch den Schimmel habe, will ich wissen, wie ich am besten vorgehe, dass ich wirklich dann ohne Schimmel dort wieder schlafen kann. Der Schimmel steckt ja vermutlich mitten im Gemäuer, wenn er vor paar Jahren schon mal da war. und wer weiß, was damals gemacht wurde dagegen. Drüber tapeziert?

lg, Kashyyk

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:
Deshalb müsste eine Außenisolierung von allen Vermietern einstimmig beschlossen und bezahlt werden.

Das bedeutet ganz realistich, das dein Vermieter die Außenwand gar nicht isolieren kann.



Hast du schon mal bei der Gemeinde angefragt wegen der Prüfung einer Unbewohnbarkeitserklärung?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Eine Außendämmung ist übrigens eine Modernisierungsmaßnahme, deren Kosten mit 11% jährlich auf die Mieter umgelegt werden können. Das mal vorweg, denn dann erledigt sich diese "absolut notwendige" Forderung vieler Mieter oft von selbst.
Damit zu deinen Fragen:

Zitat:
was ein Mieter verlangen kann an Sanierungsarbeiten,
Er kann verlangen, dass die Wohnung in einem Erhaltungszustand ist, der dem Baujahr des Hauses entspricht. Wenn zu der Zeit keine Außendämmung üblich war, ist das keine Sanierung, sonern Modernisierung: siehe oben.

Zitat:
Wenn also der VM bereit dazu ist, die betreffende Wand, ... von innen her zu isolieren/dämmen, ... ist er dazu verpflichtet, die Außenwand zu isolieren?
Nein. Wenn er mir den kleinen Finger geben will, kann ich nicht die ganze Hand verlangen. Warum sollte Innendämmung nicht genügen?

quote:
ch habe irgendwo gelesen, dass der Vermieter für die überdimensionierten Heizkosten aufkommen muss
Das habe ich noch nirgends gelesen, genauso wenig wie
quote:
ich habe jetzt auch gelesen, dass der vermieter verpflichtet ist, den Mieter darauf hinzuweisen.
mir bezüglich der Außendämmung bekannt ist. Eine Außendämmung könnte eigentlich immer noch besser sein, da muss also entweder jeder Vermieter darauf hinweisen oder man weiß das auch so.

quote:
Dann wäre da noch die Frage nach der Mietminderung.
Ja, worauf du die begründen willst, frage ich mich auch. Zumal wenn der Vermieter von innen dämmen will: Wo liegt denn der Mangel, den der Vermieter nicht angehen will? Er will offenbar den Schimmel im Schlafzimmer bekämpfen. Für die Zeit, die das Zimmer unbewohnbar ist 8was es deiner Schilderung nachjetzt schon ist), kannst du natürlich die Miete anteilig mindern. Sollte der Schaden an deinem Lüftungsverhalten liegen ("Gehe ich weg und stelle die Heizung ab im Winter" ist schon ein stakes Indiz), bist du zur Minderung nicht berechtigt bzw. zu Schadenersatz verpflichtet.

quote:
Und wie sieht es mit Erstattungen aus, wenn Bett, Matratze usw weggeschmissen werden mussten
"Ich habe alles weggeworfen, denn ich habe es verschimmeln lassen. Das ist deine Schuld, gib mir mal Geld für neue Sachen"? Kommt dir das nicht selbst etwas unlogisch vor?

quote:
Es scheint vorallem diese eine Wand zu sein
Das ist üblich, die Seite heisst dann "Wetterseite". Ds ist die Himmelsrichtung, in die die Bäume am meisten Moos ansetzen.


Übrigens:
quote:
Der Schimmel steckt ja vermutlich mitten im Gemäuer
spricht eigentlich sehr dafür, dass eine Innendämmung die bessere Alternative wäre.



-- Editiert am 17.06.2011 08:12

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#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Ziemlich offensichtlich hat die Wand nun einen schlechteren Wärmedämmwert



..diesen hatte sie noch offensichtlicher schon vorher..

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#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Es gibts nichts dämlicheres, als die Heizung im Winter stundenlang abzuschalten.



Dann sind also viele (wenn nicht sogar die Mehrheit) dämlich, weil sie nicht im geheizten Schlafzimmer nächtigen können?

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Der TE schreibt irgendwo, mehr Heizung könne er sich nicht leisten. Da wüsste ich dann schon mal ganz gerne, wieviel er denn heizt in diesem Schlafzimmer.

wirdwerden

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#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Das ist üblich, die Seite heisst dann "Wetterseite". Ds ist die Himmelsrichtung, in die die Bäume am meisten Moos ansetzen


Von dieser Seite kommt häufiger Regen. Was nützt eine Innendämmung gegen Regen von aussen?

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#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Na Beekeeper, was meinst du? Ob du es diesmal schaffst, mehr als 10 Beiträge zu schreiben, bevor die Admins dich wieder löschen?



Wahrscheinlich nicht, es fällt dann leicht, Leuten hochriskante Ratschläge zu geben, wenn das sowieso gleich wieder gelöscht wird.

Ob hier 30% Minderung angemessen sind ist mehr als fraglich.

Leider ist es so, daß einem die fristlose Kü. wegen Mietrückständen (ab 2 MM) auch dann droht, wenn man "versehentlich" zu viel Miete einbehält. Man sollte sich seiner Sache also sehr sicher sein und sich schlau machen. Man kann den Einbehalt zwar nachzahlen, die Kosten (RA, ggf. Gericht) bleiben aber hängen.

Wenn es zum Streit kommt, führt kein Weg an einem teuren Baugutachten vorbei. Dessen Ergebnis entscheidet, wer dann die erheblichen Kosten zu tragen hat.

Das sollte man alles bedenken, bevor man in den Krieg zieht. Bloß wenn man eine RSV hat, könnte man das entspannter sehen.

Bevor man unumkehrbare Tatsachen schafft sollte man immer versuchen, das einvernehmlich mit dem Vm. zu lösen.

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#14
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

@meri, da du selbst vorhin schon auf "Wäremedämmwert" reagiert hast: war das jetzt bloss ein Kommentar um des Kommentars willen oder hast du ernsthaft ein Verständnisproblem?

Ich habe jedenfalls nirgends gelesen, dass das Problen Regenschlag "von außen" in die Wohnung sei.
Da wären Wäremedämmaßnahmen übrigens in keinem Fall zielführend, falls du das jetzt tatsächlich denken solltest.

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#16
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Das ist üblich, die Seite heisst dann "Wetterseite". Ds ist die Himmelsrichtung, in die die Bäume am meisten Moos ansetzen.
von quiddje am 17.06.2011 08:05


Bäume setzen nach ihrem Willen an der Seite Moos an, von der meistens der Regen kommt.

quote:
Ich habe jedenfalls nirgends gelesen, dass das Problen Regenschlag "von außen" in die Wohnung sei.


....aber selbst eingebracht, siehe oben um 08:05

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#17
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Doch es gibt schon noch wesentlich dämlicheres, z.B. das Geschreibsel von Sassy, von anderen schon ganz zu schweigen.


Meinst du Pikowitzchen, Pikowitzchen?

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#20
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)




quote:
Kälte kann übrigens physikalisch gar nicht strahlen


Das behaupten aber z.B. diejenigen, welche damit zu tun haben:


Die Vorteile der WDV-Systeme

Wärmedämmung nach DIN 4108

Gesundes Wohnklima durch höhere Innenwandtemperaturen
Eine ungedämmte Wand strahlt Kälte ab, sie ist in jedem Fall kälter als die jeweilige Raumtemperatur. Das Ergebnis: schlechtes Wohnklima, ungesundes Wohnen, erhöhte Anfälligkeit gegenüber Krankheiten.

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#22
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%A4ltestrahlung


Wie bekannt sein müsste, ist wikipedia keine amtlich fundierte Quelle.

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#24
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Pikowitzchen, sogar richtige Juristen verwenden dies:



. Nach seinem Gutachten beruhen jedoch die von den Beklagten gerügten Zugerscheinungen in erster Linie auf einer Kälteabstrahlung der Einfachverglasung und dem für Einfachverglasung zulässigen Luftaustausch von ca. 2 bis 2,8 cbm/lfd. m Falz je Stunde.

AG Münster
Entscheidungsdatum: 17.01.1989
Aktenzeichen: 3 C 336/88
Dokumenttyp: Urteil




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#28
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Kann man denn eigentlich noch dämlicher sein, als du dich hier gibst?


Der Kenner der Materie weis selbstverständlich, dass ein Gutachter bestellt wird, weil ein Jurist von diesen Dingen keine Ahnung hat und der Jurist den Begriff Kälteabstrahlung von eben diesem Gutachter übernimmt.

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#29
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

In welchen Einheiten wird Kälte eigentlich gemessen ?



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#30
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

in Zentimetern, Morti, in Zentimetern. :grins:

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