Schimmel durch Rohrbruch/Mieter muss zahlen?

9. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
katscha-86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel durch Rohrbruch/Mieter muss zahlen?

Hallihallo!

Ein Freund von mir hat ein kleines Problem:
in seiner Wohnung gab es einen Rohrbruch, was extremen Schimmelbefall verursacht hat. Der Fall ist klar: der Vermieter kümmert sich um die Renovierung und der Freund muss raus. (für mehrere wochen). Die dadurch entstehenden Mehrkosten (Unterhalt, evt. umzugskosten und co) soll er aber selbst tragen, da dafür angeblich die Hausratsversicherung(nicht existent) des Mieters zuständig sein soll?
Ich verstehe die Logik dahinter nicht ganz. Ich mein, es geht ja nicht um die Möblierung oder ähnliches, sondern vielmehr um den Unterhalt. Laut einem Mietvertrag muss doch der Vermieter dafür sorgen dass während der Laufzeit eine bewohnbare Wohnung vorhanden ist. Und wenn es durch Eigenverschulden des Vermieters (ich behaupte einfach mal, dass sich dieser um die Instandhaltung der Rohre kümmern sollte)nicht dazu kommen kann, wieso soll dann der Mieter Mehrkosten dadurch haben?

Was denkt ihr darüber und kann man da eventuell was machen?



-----------------
""

-- Editiert katscha-86 am 09.11.2011 15:55

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
in seiner Wohnung gab es einen Rohrbruch, was extremen Schimmelbefall verursacht hat.

Warum? Wann wurde denn der Rohrbruch dem Vermieter gemeldet, bzw. warum wurde die Wand nicht gleich nach dem Rohrbruch getrocknet?

quote:
Und wenn es durch Eigenverschulden des Vermieters (ich behaupte einfach mal, dass sich dieser um die Instandhaltung der Rohre kümmern sollte)nicht dazu kommen kann, wieso soll dann der Mieter Mehrkosten dadurch haben?

Weil normalerweise der Mieter, wenn seine Wohnung unbewohnbar geworden ist, nur 2 Möglichkeiten hat:
1.Mietminderung um 100%
2.fristlose Kündigung

Ausnahmen könnte es geben, aber wahrscheinlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Dein Vermieter soll einmal mit seiner Gebäudeversicherung sprechen, ob die kurzfristige Unterbringung der Mieter bei einem solchen Schaden evtl. mit abgedeckt ist.

Wir haben z.B. eine solche Versicherung. Oft sind Dinge mit im "Vers-Paket" versichert, von denen man nichts weiß.

Ausserdem kann der VM nicht dafür wenn mal ein Rohr platzt. Dafür hat man schließlich eine Versicherung.

-----------------
" "

-- Editiert Frau Helga am 09.11.2011 18:01

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
katscha-86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also im endeffekt wurde erst der schimmel bemerkt, gemeldet und dann als ursache der Rohrbruch festgestellt, der wohl schwierigere probleme auftischt (die ganze wand muss erneuert werden).

Und Verschulden des Mieters ist es ja auch nicht ^^ Eigentlich sollte doch der Vermieter sich gegen sowas versichern können.
Und angenommen, die Versicherung, die der Vermieter gewählt hat, hat diese Inklusivleistung nicht, müsste er dann nicht für die übergangswohnung/lösung finanziell aufkommen? ich mein, gibt ja (anscheinend) nicht umsonst solche zusatzleistungen für die vermieter ^^
Wär einfach schön zu wissen, ob das halt wirklcih eine sache ist, um die sich der vermieter kümmern muss (sei es halt durch versicherungen und co) oder der mieter selbst.

Einfach damit man weiß, ob es eventuell notwendig ist, da den Rechtsschutz einzuschalten

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Und Verschulden des Mieters ist es ja auch nicht

Ist das sicher ?

quote:
Eigentlich sollte doch der Vermieter sich gegen sowas versichern können.

Ist er bestimmt auch.
Ein Blick in die NK-Abr. beseitigt diese Unklarheit.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
katscha-86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, ich sag mal, was kann man als mieter für, wenn ein rohr in der wand platzt und komplett befeuchtet innen, so dass sich auf diese weise schimmel bildet?
also Verschulden vom mieter ist es definitiv nciht.

Mir persönlcih gehts auch hauptsächlich um den punkt:
"Wär einfach schön zu wissen, ob das halt wirklcih eine sache ist, um die sich der vermieter kümmern muss (sei es halt durch versicherungen und co) oder der mieter selbst. "
^^

Das mit der nk-abr. geb ich gern weiter.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Beim Schadensersatz geht es nicht unbedingt um Verschulden. Sondern hier einfach darum, dass die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand bereit gestellt werden konnte, und dass aufgrund dieses Mangels ein Schaden entsteht. Zunächst einmal kann die Miete auf Null reduziert werden. Ob darüber hinaus Folgeschäden zu regulieren sind, das ist eine Einzelfallbetrachtung.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen