Schimmel auf Holzfenster und in Wohnung

13. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)
Schimmel auf Holzfenster und in Wohnung

Hallo Community,
bevor ich mich an den Vermieter wende, wollte ich hier um Rat zur richtigen Vorgehensweise bzgl. dem folgenden Thema suchen und bitte daher um Meinungen und Vorschläge?

Wir haben 08/2010 unsere Wohnung bezogen. Bereits vor dem unterzeichnen des Mietvertrages konnten wir die Wohnung(en) besichtigen. Beide Wohnungen waren in einem fürchterlichen Zustand und schienen schon eine Weile leer zu stehen. Der Vermieter versprach, die Wohnung herzurichten und aus beiden Wohnungen eine Etagenwohnung für uns zu machen. Da das Haus ansonsten in einem guten Zustand erschien und auch vollständig bewohnt war, haben wir uns entschieden, diese Wohnung anzumieten.

Etwas später, nachdem der Vertrag unterzeichnet war, war ich erneut in der Wohnung um die Maße aufzunehmen. Es war bereits die Tapete entfernt worden und an einer Stelle stand mit Bleichstift: "Schimmel" (spätere Küche). Leider hatte ich keinen Fotoapparat dabei, um das zu dokumentieren. Jedoch habe ich die ausführende Baufirma darauf angesprochen, welche versicherte, das fachgerecht zu entfernen.

Letztes Jahr fielen mir beim Fensterputzen Verunreinigungen auf, wie kleine Schwarze Punkte. Ich habe mir nichts dabei gedacht und es entsprechend weggewischt, was mir nicht immer ganz gelang. Vorgestern, beim öffnen eines der Fenster sah ich durch Zufall folgende Bilder: Link 1 & Link 2. Ich glaube hier nicht mehr an Verunreinigungen, dass sieht für mich nach Schimmel in den Holzfenstern aus? Daraufhin habe ich alle übrigen Fenster kontrolliert, auch dort finden sich solche Spuren, jedoch nicht so stark ausgeprägt wie in den o. g. Bildern. In der Küche, Wohnzimmer und einem der Kinderzimmer haben wir zudem leichten Schimmel an Wände und Decken festgestellt.

Nachtrag: Ich weiß zwar nicht ob es etwas zur Sache tut, aber 2012 hatten wir hier Hochwasser, mit ca. 20cm Wasser im Keller für ca. 1 Woche, bevor es abgepumpt wurde. Unsere Wohnung befindet sich im 1. OG.

Danke und viele Grüße
Tumos

-- Editiert Tumos am 13.12.2014 12:41

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Kann es sein, dass du gerne die Fenster auf Kipp stellst?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

Nein, die Fenster sind geschlossen. Wir sind beide berufstätig und tagsüber nicht zu Hause. Daher wird früh und abends gelüftet. Unsere Räume sind mit Warmwasserheizkörper ausgestattet, von denen jeder einen Thermostat hat, der abhängig von Tag und Uhrzeit die Temperatur auf max. 20° erhöht.

Aber warum die Frage?

-- Editiert Tumos am 13.12.2014 18:02

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

warum die Frage?
Weil man mit "Fenster auf Kipp" Schimmel herbeizüchten kann. Deine Gegenfrage deutet darauf hin, dass Du Dich mit dem Thema Richtig Heizen und Lüften noch nicht befasst hast ;-)

Nur anhand der Fotos möchte ich mich da nicht festlegen (Schmutz oder Schimmel).
Wenn es Schimmel wäre, dann besagt das erstmal nur: in diesem Raum ist die Luft zu feucht.
Zu klären warum das so ist, wäre dann die erste Massnahme.

Der Hochwasser-Hintergrund könnte vermuten lassen, dass da noch immer Restfeuchte im Mauerwerk ist. Oft führt aber auch ein (Mit)Verschulden durch falsches Nutzerverhalten zu Feuchteproblemen (Schimmel zeigt lediglich an, dass da ein Problem ist)

1) Zuallererst sollte man eigenes Fehlverhalten ausschliessen, da bei einem (Mit)Verschulden eben auch der Nutzer für entstehende Kosten haftet.
Kurz und einfach:
http://www.wga-stralsund.de/downloads/Merkblatt_Richtig_heizen.pdf

mit weiteren Links
http://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/schimmel/richtig-lueften-schimmelbildung-vermeiden
Aber Vorsicht: Das Umweltbundesamt emfpiehlt hier u.A. auch "Schlafräume: Fenster – wenn möglich und gewünscht – nachts angekippt oder ganz geöffnet halten." Das ist in der kalten Jahreszeit FALSCH!
Richtig Lüften bedeutet möglichst kurz und kräftig - dabei die Bauteile nicht auskühlen lassen!

Wenn nach 1) das Problem noch immer besteht:
2) Der Vermieter ist zu informieren > Anzeigepflicht des Mieters
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html
Der nächste Schritt wäre dann ein Gutachten zur Ursachenerforschung mit Abhilfeempfehlung.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tumos
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
Deine Gegenfrage deutet darauf hin, dass Du Dich mit dem Thema Richtig Heizen und Lüften noch nicht befasst hast ;-)
Da hast Du recht, bisher haben wir das immer instinktiv gemacht. Des Weiteren haben wir in allen Räumen einen Luftentfeuchter stehen. Gestern Nachmittag habe ich mal bei uns in der Küche gemessen. Die Letzte Lüftung war am Morgen, gegen 16:30 Uhr hatten wir 20,1°C bei 64% Luftfeuchte im Innenbereicht vs. Außen 4,8°C mit 95% Luftfeuchte. Ich war bisher der Annahme, dass ca. 60% Luftfeuchte in Ordnung sind?

Wie dem auch sei: Wir haben mal unsere Unterlagen durchforstet. Unser VM wurde bereits vor unserem Einzug 2x schriftlich von uns auf den Schimmel aufmerksam gemacht, er antwortete am 19.07.2010: "Ferner bestätigen wir die Ausführung von Sanierungsarbeiten in Küche und Bad ...". Kein Sterbenswort bzgl. dem Schimmel. Bei der Wohnungsübergabe war davon nix mehr zu sehen, sodass wir davon ausgingen, dass der Schimmel fachgerecht entfernt worden war.

Auch habe ich gestern mit Nachbarn über uns gesprochen, sie haben ebenfalls Schimmel im Bad festgestellt. Der VM wurde informiert, reagiert aber nicht. Ich vermute, dass es bei uns das gleiche sein wird. Das ist ne echt blöde Situation: Wir müssen den VM darüber informieren, jedoch riskieren wir dann, dass er irgendeinen Weg findet die Kosten uns aufzuerlegen. Und sei es auch nur zu einem Teil. Ich könnte nun einen Gutachter holen, der entsprechende Messungen durchführt. Aber selbst diesen muss ich bezahlen und ob der VM das Ergebnis dann auch anerkennt, wage ich zu bezweifeln.

Bzgl. der Fenster: Gibt es einen einfachen Weg festzustellen, ob das tatsächlich Schimmel ist? Denn es lässt sich zum Großteil nicht wegwischen, die Schwarzen Punkt unterschiedlicher Größe bleiben. Übrigens: Ich habe mir gestern die Fenster nochmal genauer angeschaut. Da ist mir das folgende Bild aufgefallen Link. Man sieht richtig wie nass die sind. Stellt das ein Problem dar? Geregnet hat es nicht.

Danke und viele Grüße
Tumos

-- Editiert Tumos am 14.12.2014 17:36

-- Editiert Tumos am 14.12.2014 17:38

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Oha, da rosten ja schon die Metallteile an den Beschlägen! Ihr habt ein massives Feuchteproblem!!!
Schimmel ist da i.A. auch nicht weit - google mal nach Schimmeltest - aber m.E. kann man sich das sparen. Allein das Feuchteproblem zeigt dringenden Handlungsbedarf.

Die Situation (rechtlich und kostenmäßig) hast Du schon recht gut beschrieben. Daher mein Rat zuerst mal sicherstellen, dass kein eigenes (Mit)verschulden besteht.
> Lüftungsprotokoll führen!

Dann Vermieter informieren (Einwurf-Einschreiben oder sonstwie so, dass der Zugang beweisbar ist).
Erst wenn der Vermieter das Schimmel/Feuchteproblem bestreitet, sollte der Mieter ein Gutachten selbst beauftragen.
http://www.mietrechtler-in.de/sachverstaendiger-schimmel.html
Die dort genannten Kosten sind m.E. recht realistisch:
http://www.gutachter.org/schimmel-gutachter-2013770


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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