Schimmel - Wohnung schimmelt immer im Winter

10. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
knopf13
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Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel - Wohnung schimmelt immer im Winter

Hallo ertsmal

haben folgendes problem.
in unserer wohnung schimmelt es und der vermieter gibt uns die schuld dafür.

nach dem wir den vermieter davon in kenntnis gesetzt haben das es in der wohnung schimmelt hatte er gemeint das wir schuld daran wären weil es noch nie in der wohnung geschimmelt hätte. Aber er würde herkommen und sch alles vorort ansehen und dann mit uns darüber reden. Jetzt ist das allerdings schon 2-3 wochen her und nichts ist passiert. Leider können wir derzeit den schimmel nicht entfernen weil uns die Arbeits agentur einen gutachter vorbei schicken wollte (auch 2-3wochen her) und wir dem vermieter ja den schaden zeigen wollen.

nach dem dritten anruf bei dem vermieter, um zu fragen wann er denn kommen kann um sich das anzusehen, habe ich mit dem hausmeister der im selben haus wohnt, wie wir, gefragt ob es bei im auch schimmelt oder er weiss ob es bei irgend einem anderen bewohner des hauses (alles eigentums wohnungen) schimmelt.
der hausmeister hat uns bestätigt das es jedes jahr zum winter im haus unter den fenstern schimmelt auf grund einer wärme brücke und das er uns als zeuge beim vermieter hilft und bestätigt das es ein baufehler ist.

nun zu meiner frage.

was kann ich aus rechtlicher sicht tun. da der vermieter nicht darauf hingewiesen hat das es schimmelt.
können wir fristlos kündigen, mitminderung usw.

jede hilfe ist mir recht möchte wenn der vermieter kommt wissen wo seine plicht als vermieter ist wegen mängel beseitigung und meine plicht/rechte als mieter wäre(n) bei auszug aus der wohnung.

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-- Editiert am 10.10.2010 18:50

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36 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
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Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Grundsätzlich gibt es nur zwei Möglichkeiten:

- Falsches Heiz- u. Lüftungsverhalten des Mieters oder
- Baumängel / schlechte Bausubstanz des Gebäudes (dann Vermietersache!)

Vermieter schieben die Schuld immer gerne auf den Mieter (Begründung: s.o.).

Der Vermieter müsste Ihnen in diesem Falle aber nachweisen, dass Sie sich auch falsch verhalten haben.

Schreiben Sie Ihren Vermieter - falls noch nicht geschehen (tel. ist aus Beweisgründen nicht ratsam!) - an + teilen Sie ihm dies nochmals schriftlich unter Fristsetzung (10-14 Tage) mit (p. Übergabe-Einschreiben/Rückschein!).

Gleichzeitig sollten Sie auch das Gesundheitsamt um Hilfe bitten.

Selbstverständlich haben Sie auch Anspruch auf Mietminderung.

Eine fristlose Kündigung ist nur in Extremfällen möglich.


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#2
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
nach dem wir den vermieter davon in kenntnis gesetzt haben das es in der wohnung schimmelt

Wo schimmelt es denn ?



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#3
 Von 
knopf13
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

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@ hamburger-1910

die ursache für den schimmel ist ja bekannt wie oben steht
.zu demm fristlosen kündigen was wäre den genau ein extrem fall,also was ist der gesetzliche extrem fall.
kurz noch als grundinfo. seit es schimmelt können wir alle zwei tage neues brot kaufen weil des mit wegschimmelt durch die schimmel sporen in der luft und seit es schimmelt bin ich durchgehend am niesen wenn ich in der wohnung bin

ansonsten hiflt mir das schon mal danke



zur frage wo es schimmelt

es schimmelt unter der fensterbank in den heizkörpernischen typisch für wärmebrücken (vom Hausmeister bestätigt das es bauliche ursache ist , der Hausmeister besitz selbst eine eigentums wohnung im haus)



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#4
 Von 
guest-12311.10.2010 18:09:02
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
vom Hausmeister bestätigt das es bauliche ursache ist , der Hausmeister besitz selbst eine eigentums wohnung im haus

Was meint denn die Eigentümergemeinschaft dazu ?



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#6
 Von 
knopf13
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

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@ Anton der Zauberer

ja sie kann nur einen gutachter schicken aber da die agentur die miete zahlt, da denk ich ist es auch sinnvoll das sie einen gutachter schicken da sich der da besser auskennt.und in dem fall agentur schicken sie uns nur einen gutachter da wir umziehen wollen und der gutachter beurteilen muss ob die agentur uns den umzug genemigt.

der vermieter hat den schaden/schimmel noch garnicht selbst gesehen. weil er bis jetz keine zeit hatte es sich anzusehen (seit ca3 wochen). und er ja davon ausgeht das wir daran schuld sind.

und warum soll das eig. kein extremfall sein, es ist ja höchst gesundheitsschädigen so ein schimmel befall und da ist es schon egal wie groß der ist. wenn der schimmel einmal in der wand sitz ist es nur sehr schwer in zu entfernen. in der luft sind ja auch schimmel sporen die zu astma und anderen krankheiten führen können.
ich frage mich halt nur wo ist da der sinn wenn laut inet lärm durch nachbarn und/oder hunde ein extrem fall ist was ja nur lästig ist und gesunheitsschädigung nicht.
nichts gegen euch nur versteh ich da den gesetz geber nicht.

was die eigentümer gemeinschaft sagt weiß ich nicht. nur das was der hausmeister mir bestätigt hat.

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#7
 Von 
knopf13
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

zum thema gesundheitsamt wie können die mir helfen was genau können die für mich tun?
ich war schon auf der internet seite aber hab da auch nichts gefunden

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#8
 Von 
knopf13
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

andere frage weil ich gerade was gelesn habe das mein hausarzt denn schimmel ins labor schicken kann und dort dann fest gestellt wird wie gesundheits schädlich für mich bzw meine freundin ist.

wenn akute gesundheits schädigung besteht zählt das dann als extremfall?

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#9
 Von 
guest-12311.10.2010 18:09:02
Status:
Beginner
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#11
 Von 
knopf13
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

@Sassy2

wegen lärm keine ahnung ob das stimmt we gesagt hab ich so im netz gelesen das das als grund genügt.


wegen der gesunheitsgefahr nicht nur kann es ist mit dem schimmel nicht zu spassen. wie gefährlich der ist kann ich nicht beurteilen da ich kein arzt bin.

zum brot wer tut schon brot in den kühlschrank?
aber ja kann vor dem schimmel schützen denoch kann ich nicht alles essen wie obst gemüse brot toast usw was nicht zwingend gekühlt werden muss in den kühlschrank tuen dafür hab ich einfach zu wenig platz im kühlschrank

zum gutachter nochmal der gutachter vom amt betrifft den vermieter erst wenn sich die agentur dazu äussert. da der ja nur kommt weil wir aufgrund des schimmels bei der agentur einen antrag auf umzu gestellt haben.

wenn wir einen gutachter beauftragen würden der sich auf schimmel und feuträume spezialesiert hat würde es den vermieter schon was angehen da der profi dann die ursache aus fachmänischer und neutraler sicht ermitteln würde und der dann uns sagen könnte was zu tun ist ob jetz der vermieter dafür veranwortlich ist oder wir.
nur können wir uns keinen leisten. deswegen informiere ich mich hier darüber was wir tun können ohne gutachter.
und ob das hier ein extremfall wäre bei schimmel befall.
und ob es einen unterschied macht da uns der vermieter nicht darauf hingewiesen hat das die wohnung schimmelt im winter.
den dazu wäre er ja verplichtet gewesen.

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#12
 Von 
guest-12311.10.2010 18:09:02
Status:
Beginner
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#13
 Von 
knopf13
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

klar kann man brot in den kühlschrank lagern. sga ich ja nicht das es nicht so ist. nur wer macht das schon. aber jetz mal weg vom brot das ist ja nicht relvant für einen auszug ich kann ja nicht zum vermieter gehen und sagen mein brot schimmelt ich ziehe aus :crazy: der lacht mich doch aus.

was mich halt am meisten stört ist er hat nichts gesagt im bezug auf schimmel. denn wenn das bekannt gewesen wäre hätten wir uns ne andere wohnung gesucht.
kann man das als grund für eine fristlose kündigung verwenden da die wohnung nicht denn zustand hat wie vereinbart.

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#15
 Von 
knopf13
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

@ sassy2 ah oke

aba wieder zu meiner frage

kann ich aufgrund von mängeln die mir nicht bekannt waren, in dem fall schimmel, fristlos kündigen. da uns nicht bekannt war das die wohnung im winter schimmelt. und wir ja nicht eingezogen wären wenn wir es gewusst hätten.
wie schon angesprochen der hausmeister steht mir als zeuge zur verfügung das es im ganzen haus schimmelt und es sich um bauliche mängel handelt.


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#17
 Von 
knopf13
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

das wir fristgerecht kündigen können ist schon klar aber wir wollen ja sofort aus der wohnung auf grund des schimmels.
und ich sehe es natürlich nicht ein dann für 1wohnung weiter zu zahlen in der ich nicht mehr wohne und in der es schimmelt denn wenn wir vor ablauf der frist ausziehen müssen wir ja weiter zahlen auf eigene kosten da das amt nur die wohnung zahlt in der wir wohnen.

ausser wir finden einen nachmieter den der vermieter akzeptiert.

denoch danke für die infos falls doch noch jemand etwas weiß das wir aufgrund des schimmles fristlos kündigen können. soll er bescheid geben.

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#18
 Von 
knopf13
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

was anderes noch wir haben einen einheitsmietvertrag der auf unbestimmte zeit läuft. kündigungsfrist steht nicht drauf wie lange ist da die mindest kündigungsfrist laut gesetz.

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#19
 Von 
hamburger-1910
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Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Vorauss. f. eine fristlose Kündigung = erhebliche Gesundheitsgefährdung (toxische Stoffe i.d. Atemluft). Der Mieter muss dies darlegen + beweisen. Ein einfaches ärztl. Attest ist hierfür nicht ausreichend.

Eine fristlose K. wird i.d.R. vermieterseits immer gerichtl. zur Überprüfung gestellt. Das Gericht wird i.d.R. immer einen gerichtl. bestellten SV einschalten (Kosten über 1.000,-- €, die der Verlierer zu tragen hat).

Tipp also: selbst fristgerecht kündigen.

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#20
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>was anderes noch wir haben einen einheitsmietvertrag der auf unbestimmte zeit läuft. kündigungsfrist steht nicht drauf wie lange ist da die mindest kündigungsfrist laut gesetz. <hr size=1 noshade>


"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig." (§ 573c I 1 BGB )

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#21
 Von 
guest-12311.10.2010 18:08:03
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

warum sind es eigentlich zu 90% immer die gleichen schwachmaten, bei denen es schimmelt???

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#23
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.10.2010 18:08:03
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#25
 Von 
knopf13
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

@ realmandozer
was heisst bitte schwachmaten was kann ich dafür das das haus nicht ausreichend isoliert ist und dadurch eine wärmebrücke in den heizkörpernischen entsteht?
wenn hier jemand ein schwachmat wäre, wären es die eigentümer die noch nie was von WDVS gehört haben.

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#26
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

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#28
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Du wirst Dich wundern, wie der Hausmeister vor Gericht "von der Fahne geht". Fristgerecht kündigen und in eine neue Wohnung ziehen, zahlt ja alles das Amt-!

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"H.-J.Sp."

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#29
 Von 
knopf13
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

erstens hab ich nie gesagt das wir vor gericht gehen wollen wenn ihr euch alles durch gelesen hättet dann wüsstet ihr auch das ich nur wissen wollte ob wir aufgrund des schimmels fristlos kündigen können oder nicht

der hausmeister wird uns vor dem vm als zeuge dienen das es im ganzen haus schimmelt

zum thema alles wissen ich bin gelernter Maler und hab mich auch informiert über die gründe warum sich schimmel bildet

und das mit dem wörter zereißen tut hier nicht zur sache

und @ sassy2 wer seine bildung aus der BILD hat braucht hier nicht mit zu reden

@blockwart wenn ich das geld für den eigentumswohnung hätte müsst ich mich nicht mit denen da oben rumschlagen

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#30
 Von 
knopf13
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

@sassy2 noch was ich hab mir den link mal angeschaut und wenn du lesen könntest hättes du auch mal gelesen das ich schon erwähnt habe das das haus besonders an den heizkörpern schlecht isoliert ist und mir das der hausmeister so bestätigt hat

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