Schimmel - Luftfeuchtigkeit Fenster

6. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Gegenlicht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel - Luftfeuchtigkeit Fenster

Hallo!

Wir haben starken Schimmelbefall um das Fenster herum, der sich schon bei Einzug in die Wohnung vor einem Jahr zeigte. Leider habe ich den damals noch nicht sehr ausgeprägten SChimmel erst nach der Wohnungsübergabe gesehen, aber sofort den Vermieter informiert. Dieser sagte, dass der Schimmel wohl daher käme, dass erst kurz vor unserem Einzug eine richtige Heizung im Bad installiert wurde. Zuvor gab es nur eine Art Heizlüfter. Sollten wir Probleme mit dem Schimmel bekommen, würden sie jemanden schicken. Das war letztes Jahr im September. Wir haben dann mit gutem Heiz-und Lüftverhalten, sowie Schimmelentferner versucht,d as Ganze zu beseitigen, aber es hat nicht geklappt und wurde durch den kalten Winter vermutlich noch schlimmer. Im Dezember habe ich mich deswegen an den Vermieter gewendet (auch andere Räume waren betroffen, das Wasser lief die Scheiben hinunter etc.). Die schickten uns jemanden, der sich der Sache annehmen sollte, so dachten wir.
Nein, der Herr lief hier nur mit einem Messgerät durch die Wohnung und sagte uns, wir würden falsch und zu wenig heizen und lüften (ja, klar! Mit Neugeborenem ist die Heizung natürlich nie an), die Wände wären zu kalt und die Luftfeuchtigkeit zu hoch. Ende vom Lied: er drückte uns ein Merkblatt von 1970 in die Hand zum Thema lüften und Heizen und erfreute uns mit weiteren schlauen Tipps.
Ich habe mich dann an den Mieterschutzbund gewandt, was sehr unbefriedigend war, da die einfach nicht aus dem Quark kommen und sich nix getan hat. Der Vermieter meint nach wie vor, wir hätten den Schimmel überall verursacht und weigert sich, etwas zu machen.
Nun sind ein paar Monate vergangen, der Schimmel im Bad ist noch immer da und muss uralt sein, weil er so tief eingefressen ist. Den bekommen wir nicht weg. Und ich sehe es auch nicht ein, ihn selbst zu entfernen und mich dem gesundheitlichen Risiko auszusetzen, zumal der Schimmel schon vor Einzug da war. Davon habe ich Bilder gemacht.
Ich habe den Vermieter heute schriftlich nochmal darum gebeten, den SChimmel im Bad zu entfernen, weil er uns nicht anzulasten ist.
Hab ich eine Chance? Müssen die das machen? Was kann ich noch tun?

DANKE!!!

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56 Antworten
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#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
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Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
und erfreute uns mit weiteren schlauen Tipps.

Die Ihr aber nicht befolgt habt ?



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#3
 Von 
guest-12308.09.2010 08:39:50
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 47x hilfreich)

quote:
Das ist zu hohe Luftfeuchtigkeit
... oder es sich Fenster mit zu schlechten Dämmeigenschaften.

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#5
 Von 
guest-12308.09.2010 08:39:50
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 47x hilfreich)

Nö, die Fenster stellen eine Wärmebrücke dar, was ja nicht ungewöhnlich sein dürfte.
Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit lässt sich daraus nicht zwingend herleiten. Selbst bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 60% und einer Raumtemperatur von 20 °C beschlagen Fenster mit einer Oberflächentemperatur von 12 °C.



-- Editiert am 06.09.2010 15:05

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#6
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
das Wasser lief die Scheiben hinunter

ist aber schon eine sehr viel weitergehende Form von "beschlagen".



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#7
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12308.09.2010 08:39:50
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 47x hilfreich)

quote:
Bei einem Neugeborenen fällt bekanntlich viel Wäsche an.
Inwiefern? Die benutzten Pampers gehen in den Müll. Der Wäscheanfall eines Erwachsenen dürfte wohl erheblich höher sein.

-- Editiert am 06.09.2010 15:50

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#9
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12308.09.2010 08:39:50
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 47x hilfreich)

quote:
bei Babys läuft ständig eigentlich eine Waschmaschine
Das ist unzutreffend. Bevor da eine Waschmaschinenladung zusammenkommt, muss schon einiges daneben gehen.

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#11
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#13
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
(bis auf landser)

Was sollen denn immer diese Diffamierungen ?



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#14
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12308.09.2010 08:39:50
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 47x hilfreich)

quote:
toll ist es auch, wenn Kleinkinder draussen anfangen im Sandkasten und mit " Matschepampe"
Hier geht es um ein Baby. Eine Waschmaschinenladung geschleuderte Wäsche verdunstet stündlich etwa 100 g Wasser, insgesamt etwa 1l. Das ist etwa 1/10 der gesamten täglichen Feuchtigkeitsabgabe eines 3-köpfigen Haushaltes.

Statt "rund um die Uhr" fallen für ein Baby maximal etwa 2 - 3 Waschmaschinen pro Woche an.

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#16
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#17
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

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#18
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#19
 Von 
guest-12308.09.2010 08:39:50
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 47x hilfreich)

Entgegen der offenbar aus altersbedingten - oder sonstigen Gründen (z.B. infolge Alkoholmissbrauches) bereits etwas senilen Vorschreiberin entsprechen meine Angaben sowohl der eigenen Lebenserfahrung als auch der Lebenserfahrung z.B. meiner Sekretärin, welche seit Anfang 2009 stolze Mutter ist.

Zitat:
dann reichen natürlich die von dir angegebenen 2-3 Waschmaschinen pro Monat
Ganz offensichtlich gelingt es der Vorschreiberin ja nicht einmal mehr, einfache Sätze zu verstehen und zwischen einer Woche und einem Monat zu unterscheiden.

-- Editiert am 06.09.2010 17:36

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#20
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#21
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Naja,
hier wurde ja schon mal der große Fehler gemacht, selber den Schimmel zu beseitigen.
Der Vermieter ist dafür zuständig, den Schimmel zu beseitigen. NUr wenn er beweisen kann (nicht nur behaupten) der Schimmel ist auf falsches Lüften/Heizen zurückzuführen, dann wäre der Mieter in der Pflicht nachzuweisen, dass er sich richtig verhalten hat. Also, Vermieter schriftlich auffordern den Mangel zu beseitigen und ab sofort die Miete mindern.



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#22
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Schimmel ist ein Mangel der Mietsache , der den Mieter zu angemessener Mietminderung berechtigt (Höhe je nach Schimmelbefall) und im Extremfall auch zur fristlosen Kündigung. Mietminderung ist jedenfalls ein Mittel, den VM zu einer Reaktion zu bewegen (ob’s die vom M gewünscht ist, ist dann eine andere Frage). Die richtige Reaktion des VM wäre jedenfalls die Beseitigung des Schimmels – DANACH kann der VM dann prüfen, ob er Schadenersatz vom M wegen dessen falschem Heiz- und Lüftverhalten fordert.

In der Praxis – sieht man auch an Ihrem Fall – unterliegen aber VM fast immer dem Irrglauben, sie müsste nur mal behaupten, der M lüfte falsch und schon müssten die VM nichts mehr machen. Das entspricht nun aber nicht der Gesetzeslage.

Auf Anmerkungen wie „Aber du kannst natürlich gerne mal für uns detailliert euer Heiz- und Lüftungsverhalten darlegen." Sollte man nicht mehr als notwendig eingehen (schon gar nicht detailliert), denn Vermieter (und die von Ihnen bestellten Gutachter und Handwerker) kommen immer zu dem Schluss, dass der M machen kann was er will, es ist immer fehlerhaft. Dem einen M wird gesagt, er müsse vier Mal drei Minuten lüften, dem anderen er müsse drei Mal vier Minuten lüften und bei Ihnen würde es mich nicht wundern, wenn der VM als nächstes sagt, Sie würden ja wie noch immer anno 1970 lüften und dass so etwas heutzutage natürlich völlig verkehrt ist (Probieren sie’s doch mal aus und sagen Sie dem VM, sie hätten ein Merkblatt von 1970, dass aber immer noch aktuell ist.).

Tatsächlich gibt es natürlich eine Bandbreitre von zulässigem Heiz- und Lüftverhalten bei dem es in einer Mietwohnung nicht zu Schimmelbildung kommen darf.

P.S.:
Lilos Anmerkungen sind völlig zutreffend. Hier gibt es viele VM die bewusst oder aus ahnungslosigkeit falsche Infos einstellen oder es sich zum Hobby gemacht haben Mieter zu verunsichern. Es gibt auch einen harmlosen Fall, der schneller tippen als denken kann.



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#23
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#25
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Was ist an einer Tatsachenbehauptung eine Diffamierung?

Jetzt ist Deine Behauptung, Landser würde nicht vermieten, also schon eine Tatsache ?
Schreib doch gleich "Fakt ist ...".



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#26
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@Mrs. Pepper
Der VM mag ja versuchen, alles mögliche zu beweisen, aber der TE lässt sich hier zu Recht nicht auf Wasch-Tipps frankophiler Userinen ein. Eine Mietwohnung muss es auch "verkraften" können, wenn ein Baby im Haushalt aufwächst. Dazu muss sich der M nicht auch noch auf ein Frage-und-Antwortspiel mit dem VM einlassen, wo der VM am Ende triumpierend feststellt: "Der M hat etwas zu verbergen, weil der M auf meine Frage, wieso er keinen Wäschetrockner mit dem Programm 'Schranktrocken extra' gekauft hat, nicht mehr geantwortet hat."

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#27
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#28
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#29
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#30
 Von 
guest-12308.09.2010 08:39:50
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 47x hilfreich)

Mausi verwechselt hier offensichtlich nichts, sondern verweist berechtigt darauf, dass der TE sich auf dieses lächerliche und schwachsinnige Geplapper, dass ein Baby pausenloses Waschen und Wäschetrocknen erfordern würde, berechtigt nicht eingeht.

Zitat:
in meinen Mietwohnungen sind viele Babies aufgewachsen
Selbst du ja in einer Abstellkammer großgeworden oder war es ein Uhrenkasten? Mausi kann das ja ggf. nochmals aufklären.

-- Editiert am 06.09.2010 18:53

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