Schimmel - Vermieter macht nichts!

29. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
regenbogenpferdchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel - Vermieter macht nichts!

Hallo ihr Lieben,

die Tochter meiner Freundin wohnt in einer Mietswohnung. Ihr Baby ist jetzt acht Monate alt und schläft mit der Mama in ihrem Schlafzimmer. Schon bevor sie schwanger geworden ist war immer wieder Schimmel an den Wänden, der immer wieder mit Entfernungsmittel besprüht wurde. Kam aber immer wieder. Nun ist der kleine Wurm da und das Bettchen steht direkt neben der feuchten Wand. Sie hat auch keine andere Möglichkeit in der winzigen Wohnung.
Vor ca. 3 Monaten hat sie selbstständig die Miete gekürzt, woraufhin sie immer wieder Streit mit dem Vermieter hatte. Sie hat darauf bestanden, dass er das Problem nun endlich löst. Ich habe aber gelesen, dass man die Miete nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz von allein kürzen darf. Sie bezahlt 450€ und hat 150€ abgezogen. Wahrscheinlich zu viel?!
Nun sagt der Vermieter dass er sie rausschmeißen oder verklagen will. Und er sagt auch, dass der Schimmel durch sie entstanden ist. Mietminderung ist erlaubt und "der Vermieter hat selbst dann kein Recht auf Kündigung, wenn die Kürzung durch den Mieter zu hoch ist." Aber wie geht man nun damit um? Er sagt es liegt daran, dass sie zu oft lüftet bzw die ganze Zeit das Fenster auf Kipp hat. Ach ja. Und sie glaubt jetzt, dass der Schimmel an der Unterseite der Matratze des Babys von dem Schimmel an der Wand kommt. Kann das möglich sein? Ich bin der Meinung dass sie ihr Kind einfach viel zu warm einpackt und es schwitzt. Vermieter und Mutter sind so gegeneinander aufgebracht, dass nun einer den anderen rankriegen möchte. Sie möchte ihm den Schimmel an der Matratze unterjubeln und ihn zahlen lassen. Ist das absurd?

Vielen Dank im Voraus,
Margareta

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Er sagt es liegt daran, dass sie zu oft lüftet bzw die ganze Zeit das Fenster auf Kipp hat.


Problem erkannt. Der Vermieter hat Recht. Fenster auf Kipp ist KEIN Lüften. Dadurch findet kein vernünftiger Luftaustausch (kühle trockene gegen warme feuchte Luft) statt, jedoch kühlen die Wände aus, besonders der Fenstersturz. Die Luftfeuchtigkeit im Zimmer, die nun mal durch Kippstellung nicht rausgelüftet wird, kondensiert dann an der kältesten Stelle, und das ist dann wohl diese Stelle da an der Wand. Richtig lüften muß sie, in dem sie 2-3 mal täglich (wenn sie eh zuhause ist gerne auch 4 mal, wenn es nötig ist) das Fenster weit aufmacht (möglichst Querlüftung), so dass in kürzester Zeit ein kompletter Luftaustausch stattfindet und die feuchte warme Luft rauskommt.

Im übrigen kann der Vermieter sehr wohl kündigen, z.B. wenn der Mieter unrechtmäßig zwei Monatsmieten schuldet, oder z.B. auch bei ständig unpünktlicher Mietzahlung. Naja, und wenn sie selber für die Schimmelbildung verantwortlich ist, dann mindert sie komplett zu Unrecht.

Das Thema schwitzendes Kind ist ein anderes. Aber zufälligerweise hatte ich mich in einem ähnlichen Fall mal belesen. Viele packen ihre Kinder tatsächlich zu warm ein oder überheizen das Zimmer. Babys brauchen es gar nicht SO warm. Es gibt sogar Vermutungen, dass zu hohe Wärme eine der Ursachen für den plötzlichen Kindstod sein könnte. Aber ob das stimmt ist wohl nicht gesichert. Ich finde den Artikel nur grade nicht wieder. Ist schon eine Weile her, wo ich das gelesen hab. Aber zum Schlafen sollen sie so 18-19°C kriegen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
und "der Vermieter hat selbst dann kein Recht auf Kündigung, wenn die Kürzung durch den Mieter zu hoch ist."

Das ist falsch, so entschied der BGH.

Kürzt der Mieter unberechtigt, wird die unberechtigte Kürzung wie ein Zahlungsverzug des Mietzinses behandelt und kann daher sogar zur fristlosen Kündigung führen.



Hier wird es wohl darauf hinauslaufen, das irgendwann ein Gutachter eingeschaltet wird und dann eine Entscheidung fällt.



quote:
Und sie glaubt jetzt, dass der Schimmel an der Unterseite der Matratze des Babys von dem Schimmel an der Wand kommt. Kann das möglich sein?

Das kann sein.

Aber sie sollte sich mal fragen, weshalb die Unterseite der Matratze offenbar dauerhaft so feucht ist, das dort Schimmel wachsen kann???


Und selbst wenn der Schimmel von der Wand wäre, besagt das ja noch lange nicht, das sie nicht auch diesen verursacht hat.



Im übrigen ist natürlich der Vermieter zur dauerhaften Beseitigung des Schimmelproblems juristisch verpflichtet.
Und das sollte dann etwas mehr sein, als nur eine Fungizid Sprühflasche wenn diese zuvor erfolglos war.

War der Mieter am Schimmel schuld, muss der Mieter die Kosten jedoch vollständig erstatten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
frischluft
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Matratze schimmelt eigentlich nur wenn von unten nicht genug luft dran kommt. Sonst wäre es mir unerklärlich...
Also fenster auf Kipp ist ganz schlecht, nicht nur für die Raumluft, sondern auch für den heizungsverbrauch.
Hört sich mir so an als müsste sich jemand mal ein wenig mit dem Thema lüften und heizen auseinander setzten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38447 Beiträge, 14005x hilfreich)

Wenn es von der Wand käme, dann müsste ja auch die Unterseite der Matratze der jungen Mutter total verschimmelt sein.

Die junge Mutter braucht offensichtlich nicht nur einen Grundkurs in Richtung "wie pflege ich meine Wohnung richtig", sondern auch einen in "wie pflege ich mein Kind richtig."

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dr.Watson
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Als Vater eines halbjährigen Kindes kann ich gerade absolut nicht nachvollziehen, wieviel und wie lange Wasserdampf unter einer Matratze kondensieren muss, bis die Matratze zu schimmeln beginnt.

Darüber hinaus hoffe ich, dass Sie den Grund für die Mietminderung dem Vermieter schriftlich mitgeteilt hat. Ansonsten hätte der Vermieter bereits jetzt einen guten Vorwand, eine fristlose Kündigung auszusprechen.

Egal, wer jetzt auch der "Schuldige" für den Schimmel ist - die Tochter deiner Freundin sollte doch schon zum Wohl des Kindes ausziehen. Ein Kleinind einer solchen Sporenbelastung auszusetzen ist auf jeden Fall unverantwortlich von der Mutter.

Selbst wenn es -in ferner Zukunft- zu einer Einigung zwischen Vermieter und Mieterin kommt, ist die Gesundheit des Kindes vielleicht unwiederbringlich beeinträchtigt.

Dafür gibt es auch später keine Entschuldigungen; die Mutter gefährdet derzeit grob fahrlässig ihr Kind.

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