Schimmel Schlafzimmer mit Gutachten

29. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Hufi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel Schlafzimmer mit Gutachten

Liebe Forum,

ich brauche wieder einmal eure Hilfe, beziehungsweise würde ich gerne auf euren Erfahrungsschatz zurückgreifen. Wie der Titel des Beitrages schon sagt, habe ich Schimmel in der Wohnung, was ich euch allerdings etwas genauer erläutern möchte:

Ausgangslage:
Zu Beginn 2011 bin ich mit meiner Frau in unsere jetzige Wohnung eingezogen. Sanierter Altbau mit eine Sandsteinfassade. Es wurde wohl wegen Denkmalschutz keine Außenwanddämmung vorgenommen. Und auch von innen wurden die Außenwände nicht extra gedämmt oder isoliert. Es sind neue Holzfenster drin usw. Des WEiteren sind im Innenraum, nach Information der Hausverwaltung auch wegen Denkmalschutz, keine neuen Türen eingebaut worden. Es befinden sich lediglich die alten, aufgearbeiteten Türen innen. Vor uns hat jemand den Sommer und Winter 2010 in dieser Wohnung gewohnt, jedoch so gut wie ohne Möbel im Schlafzimmer. Nun zur Problematik:

In unserem Schlafzimmer ist schon kurz nach unserem Einzug und dem Aufstellen von Schlafzimmermöbeln ist an einer Stelle seitlich unterhalb eines der Fenster Schimmel aufgetreten (Jan-Feb 2011). Zu erst habe ich diesen Schimmel selbstständig entfernt und es kam der Frühling, womit sich das Schimmelproblem erstmal erledigt hatte. Im Winter 2011 (ab Nov.) trat der Schimmel wieder erneut an der Stelle auf, worauf ich die Eigentümerin und Hausverwaltung unserer Wohnung darüber informierte. Ich droht Mietkürzung an, die Eigentümer gaben mir Mittel zur Schimmelbeseitigung und gut war. Nachdem ich den Schimmel abermals beseitigt hatte, trat er im Januar 2012 wieder auf. Ich wieder Eigentümerin informiert usw., weshalb nach langer Diskussion ein Gutachten erstellt wurde. Gutachten bemängelte, dass Feuchtigkeit aus dem mit dem Schlafzimmer verbundenen Duschbad ins Schlafzimmer zieht, da die Türen alt sind und die Räume nicht richtig abschließen. Empfehlung war Bau einer Entlüftungsanlage. Es wurde auch festgestellt, dass die betroffene Stelle der Wand sehr kalt ist, was auf Eigenschaft des Sandsteins "Wassen aufzusaugen" zurückzuführen ist. Darüber hinaus sollten wir als Mieter die Schränke weiter weg von der Wand stellen (mind. 30-40 cm). Auch sollten wir die Raumtemperatur auf mindestens 19° Celcius erhöhen (Mietvertrag sagt aber min. 17C). Auch bemängelte der Gutachter unser Lüftungsverhalten, was er daran fest machte, dass zu dem einen Zeitpunkt wo er in der Wohnung war eine rel. Luftfeuchtigkeit von 65% bei 18,0° Celcius gemessen hat. Das Problem war nur, dass der Gutachter gleichzeitig mit uns ankam, nachdem wir 8h auf Arbeit waren und somit nicht lüften konnten (Wir lüften ausreichend und nach Mietvertrag, haben auch nur im Schlafzimmer das Problem). Nach ERstellung des Gutachten wurde ich aufgefordert die Hälfte der Kosten zu tragen, was ich mit der Begründung ablehnte, dass ich mir das nächsten Winter (ab Nov. 2012) erst einmal anschauen werden, ob es wieder schimmelt. Gesagt getan, ich setzte alle Vorschläge um. Schränke weg, noch mehr lüften. Ich kaufte sogar digitale Thermostate für die Heizung, um die Temperatur konstanter halten zu können. Umsetzung der Empfehlung auf Seiten der Eigentümerin null. Keine Entlüftung usw. Es hat sich auch keiner mehr bei uns gemeldet. Und siehe da, es wurde kälter und kälter und schon habe ich den Schimmel wieder in der Bude. Ich Mietkürzung angedroht und ab Jan 2013 bis März 2013 umgesetzt, zu 15% der monatlichen Kaltmiete i.H.v. 520EUR.

Und jetzt weiß ich nicht mehr was ich tun soll. Zwar schimmelt es gerade nicht mehr. Die Eigentümerin setzt mich nun mit Anwalt unter Druck, dass ich nicht hätte kürzen dürfen usw. Das ich auch schuld am Schimmel bin. Jetzt soll ich Gutachten zahlen, gekürzte Miete zurückzahlen und auch noch die Anwaltskosten. Sicherlich bewegen sich die Kosten in einem überschaubaren Rahmen, aber ich sehe das gar nicht mehr ein, dass zu zahlen.

Was würdet ihr mir raten? Ich will eigentlich einen Rechtsstreit deswegen vermeiden! Oder meint ihr das ich um einen Anwalt nicht herum kommen werden, um meine Position darlegen zu können.

Vielleicht hat jemand ähnliches schon erlebt oder kann mir ein paar Tips geben was ich machen sollte. Ich steh mit meinen Latein am Ende, obwohl ich alles versuche ohne Anwälte usw. zu lösen.

Vielen Dank an euch.

Hufi

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Beschreib doch mal bitte konkret, was du unter "ausreichendem Lüften" verstehst.

Hat das Bad ein Fenster? Wenn ja, muß nach dem Duschen/Baden dort mit weit offenem Fenster gelüftet werden. Wenn nein muß durch die weit geöffnete Tür eine Querlüftung mit weit geöffneten Fenstern in den anderen Räumen (am besten gegenüberliegend) gelüftet werden.

Wenn du was von Denkmalschutz schreibst, dann scheint es sich doch um ein altes Haus zu handeln. Und da würde es mich schon wundern, wenn aufgrund der Bausubstanz bzw. der baulichen Gegebenheiten der Wohnung erst jetzt Schimmel kommt. Wenn dem so ist, dann sollte wirklich euer Heiz- und Lüftungsverhalten überprüft werden. Wenn es schon immer so war, dann die baulichen Gegebenheiten.

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#2
 Von 
Hufi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anjuli,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also wir lüften mindestens drei mal täglich für wenigstens 10 Minuten. Wenn ich draußen natürlich -25° C habe, lüfte ich entsprechend weniger. Einmal am Tag mach ich auch noch ne Querlüftung mit anderen Räumen. Ich habe auch ein Fenster im Bad, was natürlich nach dem duschen geöffnet werden. Nur das Problem was ich sehe, ist das die Dusche recht weit vom Fenster weg ist, die Schlafzimmertür aber genau gegenüber.

Der Schimmel tritt nicht erst seit kurzem auf. SEitdem wir eingezogen sind, schimmelt es. Der einzige Vormieter hat nur im Sommer dort gewohnt und auch keine eingerichtete Wohnung bis auf Bett und Couch gehabt. Im Wohnzimmer habe ich ja auch keine Probleme, auch nicht in Küche und Bad. Wo ich das gleiche Verhalten an den Tag lege und zusätzlich noch Pflanzen in diesen Räumen habe.

VG
Thomas

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-- Editiert Hufi123 am 29.04.2013 15:22

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120076 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Das Problem war nur, dass der Gutachter gleichzeitig mit uns ankam, nachdem wir 8h auf Arbeit waren und somit nicht lüften konnten

Also ich lasse die abgemiefte Luft nicht den ganzen Tag im Schlafzimmer stehen, sondern lüfte noch bevor ich zur Arbeit gehe.



Abgesehen davon hast Du ja alle Vorschläge umgesetzt welche der Gutachter gemacht hatte, die Vermieteringgar keinen.

Welche Reaktion gab es denn als Du ihr bzw. ihrem Anwalt das mitgeteilt hattest?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Dem Vermieter-Anwalt kann man durchaus selbst antworten, wie oben schon geschrieben wurde.

Und ich denke auch:
das fehlende Schlafzimmer-Lüften gleich morgens könnte vielleicht schon die Ursache sein, wenn das nicht nur ein einmaliger Ausreißer war

aber ich befürchte, da addieren sich weitere kleine Fehler/Missstände:

Altbau mit neuen Fenster ist oft problematisch
d.h. bedingt häufigeres, richtiges Lüften als vorher. Wenn der Mietvertrag bestimmtes Lüftungsverhalten vorschreibt und das befolgt wird, dann liegt kein Fehlverhalten des Mieters vor. Also müsste zunächst der Vermieter der Gutachterempfehlung nachkommen (Einbau Entlüftung).

Trotzdem könnte vielleicht mit ein paar Verhaltensänderungen schon das Problem in Griff zu bekommen sein:

"drei mal täglich für wenigstens 10 Minuten"
Normalerweise reichen 5-10 Minuten bei weitgeöffnetem Fenster für Lüften zwecks Luftaustausch (feuchte warme Raumluft gegen trockenere kalte Außenluft) zur Feuchtigkeitsabführung
> nicht zu lange lüften, damit der Raum nicht (noch mehr) auskühlt - am besten mit Kurzzeitwecker
(wie die 3mal täglich dann bis zum Schlafengehen geschafft werden, ist mir allerdings rätselhaft - denn wenn erst abends bei zu kalter Raumluft gelüftet wird, dann bringt das nichts - und für's jeweils zwischendurch heizen bleibt ja irgendwie keine Zeit mehr)

"Gutachten bemängelte, dass Feuchtigkeit aus dem mit dem Schlafzimmer verbundenen Duschbad ins Schlafzimmer zieht, da die Türen alt sind und die Räume nicht richtig abschließen. Empfehlung war Bau einer Entlüftungsanlage. "
zunächst einmal wäre es tatsächlich wichtig, dass keine feucht-warme Luft vom Bad in das Schlafzimmer mit feucht-kalter Luft zieht und dort die Probleme verstärkt oder verursacht
> da kalte Luft weniger Feuchtigkeit aufnehmen kann als warme Luft und weil das Schlafzimmer üblicherweise insgesamt kühler gehalten ist als die anderen Wohnräume würde die Feuchtigkeit sich an den kälteren Schlafzimmerwänden niederschlagen
> größter und häufigster Fehler: das Schlafzimmer wird mit feucht-warmer Luft aus den anderen Wohnräumen (noch schlimmer Bad) "überschlagen"
> vor dem Einbau einer Zwangsentlüftung im Bad könnte man auch einfach die Schlafzimmer-Türe abdichten, noch besser auch gleich die Badezimmer-Türe
hierzu könnte man jetzt nach dem Vermieter-Einsatz rufen oder man hilft sich einfach selbst (Türabschluss-Dichtungen, Dämmvorhang zusätzlich zur Türe/Schlafzimmer)

nochmal zum Verständnis und zum Nachlesen
http://www.mieterbund.de/942.html
http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/web/downloads/VZE_Broschuere_HeizenLueften.pdf

Wenn dann das Problem noch immer besteht, hat man wenigstens alle möglichen eigenen Verursachungen ausgeschlossen und kann umso beruhigter den Vermieter zur Abhilfe auffordern.

Da die größte Problemstelle "seitlich unterhalb eines der Fenster ist" wäre auch denkbar, dass hier durch das Sichtsandsteinmauerwerk eine besondere Feuchtebelastung von außen mitverursachend ist. Womöglich kann das anhand der Beispielfotos auf dieser Seite eingeschätzt werden:
http://www.kraemer-bau.de/Hannover_Region_Hannover/schimmel_schimmelpilze/Schimmel_sanieren.htm
(wobei das aber eigentlich auch dem Gutachter hätte auffallen müssen)

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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#5
 Von 
Hufi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen zusammen,

vielen Dank für die Ratschläge schonmal.

@ Harry van Sell: Ich habe selbstverständlich nicht die 8h die abgestandene Luft der Nacht im Raum gelassen, sondern vorm dem WEg zu Arbeit grundlich gelüftet.

@ Lolle: Vielen Dank für die Infos. Aber ich lüfte schon morgens nach dem aufstehen, dass kam in dem Beitrag jetzt schlecht rüber. ;-)

Das etwa längere Lüften begründet sich in den relativ kleinen Fenstern, um genügend frische Luft in den Raum lassen zu können. Ich überschreite damit sogar die laut Mietvertrag festgeschriebene Lüftungsdauer etwas. Wir können uns teilweise auch nicht erklären wo die Feuchtigkeit herkommt, aber wahrscheinlich vom Sandstein.

Noch als zusätzliche Info, weil ich mir gestern das Gutachten nochmals durch gelesen habe. Hat der Gutachter auch festgestellt, dass der Wärmedurchlasskoeffizient an der besagten Stelle mehr als doppelt so hoch ist als an anderen Stellen der Wand.

Nach deiner Antwort Lolle, kann ich mich ja doch etwas beruhigter zurücklehnen, da ich die mir aufgetragenen Verhaltensweisen eingehalten habe.

Der Anwalt meiner Vermieterin hat sich zu den Sachverhalten leider bisher nicht geäußert. Nur das ich die gekürzte Miete, Teile des Gutachtens und seine Kosten tragen soll.

Vielen Dank an euch.

FG
Hufi

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Dir liegt ja wohl ein Anwaltsschreiben der Vermieterseite vor. Falls noch nicht geschehen, solltest Du darauf reagieren - also schildern, was Du bereits getan hast (vertragsgemäßes Heizen+Lüften plus "abgearbeitete" Punkte des Gutachters), dass das Problem aber noch immer besteht - somit also eine Nutzerverursachung samt Kostentragungspflichtet ausscheidet, Mietminderung berechtigt. Außerdem nachfragen (=Aufforderung zur Abhilfe, Fristsetzung), wann nun der Vermieter die Gutachterempfehlungen umsetzt.

Das Erwiderungsschreiben kannst Du selbst verfassen oder eben einen Rechtsanwalt einschalten, wenn Du Dir unsicher bist.

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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