Schimmel in der Wohnung wurde der Vermieterin gezeigt. Gleichzeitig wurde schriftlich eine Mietminderung gefordert, sowie sofortige Beseitigung.
Eine Mietminderung habe ich nicht umgesetzt, da ich wartete....
Vor kurzem wurde der Mangel behoben ( 5 Monate nach Meldung ), gleichzeitig liegt eine krasse Mieterhöhung vor.
1) Kann ich rückwirkend Geld für "das Leben mit dem Schimmel" fordern ?
2) Ich habe noch eine großflächige Schimmelstelle (hinter dem Küchenschrank) gefunden - a) wieviel und b) ab wann kann ich die Miete mindern ?
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"Ralf M"
Schimmel-Rückforderung
14. August 2003
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Frage vom 14. August 2003 | 17:36
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel-Rückforderung
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