Schimmel & Rohrbruch

4. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Pinklady
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel & Rohrbruch

hallo,
ich habe im mom probleme mit meinem alten vermieter und würde gern mal wissen was ihr davon haltet und ob ihr vielleicht wisst wie ich mich zu verhalten habe.

ich wohnte 2 jahre in einer mietwohnung.
die fenster warem im winter immer feucht und ich musste handtücher auf die fensterbänke legen weil das wasser so an der scheibe runter lief,natürlich bildete sich auch schimmel an den fenster rahmen und die wände links und rechts von der fensterbank waren auch ständig feucht. den ersten winter musste ich mir anhören falsches lüften, kennt man ja den spruch.ich behandelte den schimmel selber aber besser wurde es natürlich auch nicht...der nächste winter kam (2009) gleiche problem wieder an allen fenstern klitsche nass und dann stell ich auch noch fesbt das 2 aussenwände mit achimmel befallen waren. hinter der waschmaschiene und hinter dem sofa, diesmal war die ausrede echt dreist.ich dürfte keine möbel an die aussenwände stellen.wenn ich möchte das ein gutachter kommt müsste ich den selberzahlen, ich habe dieses verneit und habe die wohnung direkt gekündigt.ach ja ausserdem hatte ich noch ein netten rohrbruch im badezimmer, woch ich über 2 monate einen lüfter im bad stehen haben musste.
tja ich war so doof und habe keine mitminderung beantragt grr***
so ich habe jetzt die alte wohnung gestrichen wie mein vermieter es sagte und am 27.04 die schlüssel abgegeben.getsern bekomm ich doch ein brief ich sollte noch den teppich vom vormieter entfernen(den ich so mit übernommen habe) und noch andere kleine sachen soll ich machen wie...amaturen entkalken fliesen sauber machen und und und.
die gesamt miete für den monat 05. wird er mir auch abziehen steht im schreiben. morgen soll ich die schlüssel dann abholen und das eledigen und dann schaut er sich das nochmal an. also eure meinug ist gefrag...

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pinklady
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

sollte ich mir einen anwalt suchen? oder soll ich die sachen die mir aufgertragen wurden machen und das hinnehmen.und muss ich wirklich die miete zahlen?ist sowas rechtesns?ich bin mir nicht sicher was ich morgen tun soll.ich denke mach es dir nicht so schwer zahlen und mach es und du hast evtl ruhe. auf der anderen seite kann ich mein freund und kollegen verstehn, die meinen ich sollte mich da nicht übers ohr ziehen lassen.in meinem mietvertrag steht

bodenbelege sind mietersache und ich hab den teppich nicht rein gelkegt nur weiter genutz (zumal unter dem teppich so richtig heftiger kleber oder harz ist) was sich nicht vom boden lösen lässt.

ich will einfach nur eine ausenstehende meinung hören wie jemand darüber denkt der mit der sache nichts zu tun hat und vielleicht ein wenig ahnung von sowas hat

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

1. Wenn Du den Teppich vom Vormieter übernommen hast, dann ist er zu entfernen, wie Du Dein anderes Eigentum wahrscheinlich auch mitgenommen hast!
2. Was steht denn im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen?

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#5
 Von 
Pinklady
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

als ich in die wohnung einzog war schon der teppich drin und küche linolium.vereinbart wurde halt:,,bodenbeläge sind mietersache,, steht auch so in meinem vertrag. vondaher denke ich doch, das der boden mir egal sein kann.oder seh ich das falsch, ich hab den so übernommen warum soll ich mir die arbeit machen und den ****** da rauszu reißen?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12305.05.2010 15:55:36
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

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