Schimmel Problem im Badezimmer

8. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)
Schimmel Problem im Badezimmer

Hallo zusammen
Ich hatte einen Wasserschaden im Bad,der durch ein Rohr in der Wand über mir verursacht wurde.Schaden war im Februar 2018

Im Mai 2018 wurde immer noch nix behoben,wo drauf ich dem Vermieter sagte das ich mir einen Rechtsanwalt suche.Der Vermieter kam von sich auf mich zu und gewährte mir eine Mietkürzung der kalt Miete inc Nebenkosten für 2 Monate jeweils 8%(Juni und Juli) ,und sagte das das Bad komplett saniert wird.Bis vor 2 tagen ist immer noch nix geschehen,außer das ein stark beißender Geruch war zu nehmen ist.

Heute war dann der Hausmeister vor Ort der anfing die Tapeten ab zu machen.Hinter den Tapeten fast an jeder Wand ist Schimmel .Nun hatte er aber keine weitere Zeit mehr zu machen als die Tapeten abzumachen .Er möchte nächste Woche wieder kommen um weiter zu arbeiten.

Nun ist das Problem und auch meine Frage wie folgt
Wenn ich die Tür und Fenster schließe,kann man den Raum nicht betreten da es sofort in den Atemwegen beißt und in den Augen.

Da ja nun schon viel zeit vergangen ist ohne das es behoben wurde,und ich 3 Schulpflichtige Kinder habe und auf das Bad angewiesen bin,besteht da ein recht erneut an den Vermieter ran zu treten um Ihm klar zu machen das was geschehen muss?Und muss ich die komplette Miete weiter zahlen ?

Er drohte auch das er uns raus werfen würde,wenn wir weiter gegen seine Maßnahmen anstreiten und er nicht alle Zeit der Welt hätte usw.

Danke falls einer ein rat hat

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nun in dem Fall würde ich sofort einen Anwalt aufsuchen. Falls Sie kein Geld für einen Anwalt haben, holen Sie sich bei Gericht einen Beratungsschein.

Zitat (von patchworker123):
Er drohte auch das er uns raus werfen würde,wenn wir weiter gegen seine Maßnahmen anstreiten und er nicht alle Zeit der Welt hätte usw.


Was den für Maßnahmen?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Was den für Maßnahmen?


Er wollte über den Wasserschaden und dem Schimmel nur weiße Farbe drüber machen .Er wollte kein Trockner rein stellen,und er wollte nach dem die Tapeten runter waren,und man den Rest Schimmel gesehen hatte erst im Winter beseitigen da es im Moment zu warm wäre .Da gegen hatte ich mich zur Wehr gesetzt und Ihm schriftlich eine Frist zur Beseitigung zukommen lassen .

Am Anfang wo es anfing und er nicht reagierte,hatte ich einen Rechtsbeistand .Dieser hatte ein Schreiben geschrieben,wo drauf der Vermieter,persönlich zu mir kam und mir klar machte,wenn ich diesen Rechtsbeistand nicht zurück ziehe würde er Wege und Mittel finden mich und meine Kinder schnell auf die Straße zu setzen .Ich sollte bedenken das in der heutigen Zeit alles sehr schnell geht und man auch vieles erkaufen kann.

Klar war ich blöd und habe aus Angst wegen meinen Kidds dien Anwalt zurück gezogen.Daher stellte es mir die Frage ob ich erneut einen dazu ziehen kann wegen dem selben Fall

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von patchworker123):
Daher stellte es mir die Frage ob ich erneut einen dazu ziehen kann wegen dem selben Fall

Das erscheint mir sinnvoll.
Eventuell den selben wie beim letzten Mal? Der kennt den Fall ja schon.
Und ihm auch mitteilen mit was der Vermieter da gedroht hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von patchworker123):
Daher stellte es mir die Frage ob ich erneut einen dazu ziehen kann wegen dem selben Fall

Das erscheint mir sinnvoll.
Eventuell den selben wie beim letzten Mal? Der kennt den Fall ja schon.
Und ihm auch mitteilen mit was der Vermieter da gedroht hat.


Sehe ich genauso.

2x Hilfreiche Antwort

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