Schimmel! Fenster waren undicht.

18. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
k28
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Beginner
(56 Beiträge, 14x hilfreich)
Schimmel! Fenster waren undicht.

Hallo,

ich und meine Familie sind vor gut einem Jahr in die jetzige Wohnung eingezogen. Im Dezember 09 hats angefangen neben den Fensterrahmen zu schimmeln. Wir haben festgestellt, das die Fenster undicht waren und neu justiert werden mussten. Daraufhin haben wir unseren Vermieter kontaktiert und den Sachverhalt geschildert. Es wurde ein Techniker zzu uns geschickt und die Fenster wurden neu justiert. Der Schimmel wurde allerdings nicht beseitigt. Wir haben dann einfach Fotos von den Schimmelflecken geschossen und den Schimmel mit nutz Alkohol entfernt. Nun ist der Schimmel wieder aufgetreten. Dazu kommt noch, das die Farbe sich gelöst hat. Was können wir nun mach? Ist der Vermieter dazu verpflichtet, den Schimmel und den entstandenen Schaden zu beseitigen?

Gruß

-- Editiert am 18.03.2010 12:26

-- Editiert am 18.03.2010 12:27

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#1
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
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Praktikant
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#2
 Von 
k28
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 14x hilfreich)

Aber die warme Luft kondensiert doch ständig an den Stellen oder nicht, was dem Schimmel "gut" tut.



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#3
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die wamre Luft gibt die Feuchtigkeit an der kältesten Stlle ab. Wenn die Fenster eine Isoliervergalsung haben, dann ist diese Stelle dort, wo die Undichtigkeit ist.

Daher soll man ja die Fenster auch nicht auf Dauerkippen stellen.

Der VM ist, sofern er nicht nachweisen kann, dass der Mieter durch unsachgemässe Nutzung den Schimmel verursacht hat, zur Beseitigung des Mangels zuständig.



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#5
 Von 
k28
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke für die Antworten! Das hört sich das schon mal sehr gut an :)

Ich nehme an, ich sollte den Vermieter Schriftlich zur beseitigung bitten. Wie sollte das Schreiben am besten aussehen bzw gibts einen Vordruck im im Forum?

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#6
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#8
 Von 
k28
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 14x hilfreich)

15 Min morgens und abends Stoßlüften danach die Heizung aufdrehen :)

Das Fenster im Bad hatte schon geklappert, undicht ist da schon ein wenig untertrieben :)

Also einfach anrufen bzw vorbei schauen und dennen sagen, das sie bis zum...den Schaden zu beseitigen haben?

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#9
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
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#11
 Von 
k28
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 14x hilfreich)

ja selbst verständich. ansonsten kann man kommentare wie deine ja garnicht aushalten ;)

@ global denken lokal handeln:

wir sind nciht erstmieter gewesen...:(

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#12
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

@ k28:

Lasst euch von den zum Teil dummen und persönlichen Postings mancher VM hier nicht kirre machen. Am besten einfach ignorieren.

Wie gesagt, der VM ist dafür zuständig, dass der Mangel mit all seinen Folgen beseitigt wird. Ihr seid zudem nicht verpflichtet ständig auftretendes Kondenzwasser wegzuwischen. Zumindest dann nicht, wenn der VM über den Mangel informiert wurde und nichts dagegen unternimmt.

Meldet den Mangel schriftlich dem VM, macht generell immer alles schriftlich und nachweisbar. Beim ersten Mal reicht es aus, dem VM den Sachverhalt zu schildern und um Beseitigung zu bitten, wenn nichts passiert evtl. ein zweites Schreiben mit höflicher Bitte um Beseitigung. Wenn immer noch nichts passiert, dann eine Aufforderung mit Fristsetzung und Ankündigung bei Fristverstreichung den Mangel auf Kosten des VM selbst zu beseitigen. Frist nicht zu knapp wählen so ca. zwei Wochen.

Ihr müsst euch natürlich sicher sein, dass euch kein Verschulden für diesen Mangel trifft. D.h. dass ihr im Rahmen des üblichen richtig lüftet und heizt.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#13
 Von 
k28
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich werde das ganze nun angehen.

Viele Dank an alle!

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#14
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
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#15
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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Lehrling
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#16
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Der Mieter ist nicht verpflichtet ständig auftretendes Kondenzwasser, welches durch einen Mangel an der Mietsache entsteht, wegzuwischen, wenn der Mangel dem VM gemeldet wurde und dieser den Mangel nicht behebt.

Jetzt besser verstanden? :grins:



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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#17
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
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#18
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
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#19
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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#20
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
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Praktikant
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#21
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Ihr müsst ganz lesen und euch nicht nur das rausnehmen was euch gefällt.

Wichtig ist, wenn es sich um einen Mangel handelt der dem VM gemeldet wurde und der VM ihn nicht behebt! Dann hat auch der Mieter keine Schadensminderungspflicht! Ist ja auch irgendwie logisch. Wenn der Eigentümer keinen Wert auf den Erhalt seines Eigentums legt, warum sollte der Mieter sich dann darum kümmern müssen.

Kondenzwasser kann durchaus an undichten bzw. schlecht isolierten Fenstern entstehen. Zum Teil auch im Scheibenzwischenraum.

Aber jetzt solltet ihr es doch begriffen haben, oder wollt ihr es gar nicht begreifen? Ist bei einigen VM ja nichts neues! :devil:

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#22
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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#23
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
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#24
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
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#25
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Die letzten drei Einträge zeigen wieder deutliches VM Verhalten.

Morti: nicht verstehen wollen
1234...: gehört nicht hier her. Wir reden von einem Mangel. Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Tststs :wipp:
Rath..: Warum immer die persönliche Schiene? Ach ja, klar weil sachlich die Argumente fehlen. Mist ich dachte immer Susi schreibt sich mit Z. :grins:

quote:
Regelmäßig ist Kondenswasser auf den Fensterscheiben auch keine Folge eines baulichen Mangels, sondern die Folge der Luftfeuchte im Raum und der Tatsache, dass die Fenster dort einen geringeren U-Wert haben, als die Außenwände des jeweiligen Zimmers.


Komisch, demnach müssten dann ja alle Kondenswasser (man beachte, habs jetzt ja hoffentlich richtig geschrieben) an ihren Scheiben haben, da die Luft immer eine gewisse Feuchtigkeit enthält und Fenster auch immer einen geringeren U-Wert haben als Wände. In meinem Haus ohne Mängel habe ich das aber nie, im Gegensatz zu meiner ehemaligen Mietwohnung in der wir ständig Kondenswasser im Winter hatten. Ach ja stimmt, da waren auch die Fenster schrott.

Aber gut ich klinke mich jetzt mal aus der Diskussion aus. Bringt eh nichts.

Schönes Wochenende! :grins:

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

-- Editiert am 19.03.2010 15:35

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#26
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
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#27
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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#28
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
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Schüler
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#29
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
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#30
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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