Schimmel,wieviel Miete könnte ich eventuell kürzen

4. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Kathrin1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel,wieviel Miete könnte ich eventuell kürzen

Hi,hab ein riesen Problem,
vor 2 Monaten sind wir in unsere Wohnung gezogen.Vor Weihnachten stellten wir an einer Ecke im bad Schimmel fest,dann Wasser,Wohnzimmer ebenfalls und was das schlimmste ist im Kinderzimmer.Wir teilten es dem vermieter mit.Vor knapp 3 Wochen wurden die Stellen übergepinselt,derjenige der das getan hat,sagte noch zu mir: Merken sie sich mein Gesicht,ich bin öfter in diesem Haus.Noch nicht einmal 1 Woche später,dieselben stellen,jetzt noch größer ( komplette Aussenwände) und überall Wassertropfen.Was sollen wir nur tun? Ich werde Anfang nächste Woche den vermieter dies wieder mitteilen schriftlich wohlbemerkt.Nun bevor ich ihm schreibe meine Frage.Um wieviel könnte ich die Miete kürzen? Wie sieht es aus mit der Frist,kann ich da 14 Tage reinschreiben? Müsste eigentlich genug Zeit sein,ob die Schäden zu beheben oder ?
Danke für Eure Antwort.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Kathrin,

Sie müssen dem Vermieter bei einer Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einräumen, i.d.R. reichen 2 Wochen.

Wenn man Schimmelbildung dauerhaft beseitigen will, muss die Ursache festgestellt werden. Grundsätzlich kommen hier bauliche Mängel bzw. falsches Heiz- und Lüftungsverhalten in Betracht. Erst danach können die richtigen Massnahmen eingeleitet werden, bloßes Überstreichen beseitigt bestenfalls die optische Beeinträchtigung, nicht aber die von den Schimmelsporen ausgehende Gesundheitsgefährdung.

Welche Mietminderung angemessen ist, sollten Sie von einem RA z.B. des örtlichen Mietervereins klären lassen.

MfG Gruwo

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#2
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Eine Frage hierzu:
Wie muss der Schimmelbefall denn sein bevor man deswegen fristlose Kündigen kann ?

Ein Schimmelfleck reicht sicherlich nicht aus, auch wenn der Vermieter diesen nicht beseitigen mag. Gibt es irgenwelche "Richtwerte" (welche auch immer diese sein mögen) oder stellt so etwas ein Gutachter aus ?

Gruss,
meharis

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#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)
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#4
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Danke Gruwo,

Ich stehe mit meinem (neuen) Vermieter auf sehr gutem Fuss, daher würde ich gerne erst einmal den Sachverständigen selber bestellen und abwarten was er sagt.
Hast Du eine Ahnung wieviel so ein Gutachten kosten kann ?

Danke,
meharis

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#5
 Von 
Kathrin1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Gruwo.
Es ist vom Hausmeister festgestellt worden,das es von außen kommt und das das problem schon lange besteht.Was für uns schwer ist,mein Sohn der im Zimmer mit Schimmelbefall schläft,klagt über Kopfschmerzen und Atemnot,wovon es kommt kann man sich ja denken,er schläft jeden Abend auf dem Flur,tolle Lösung was? Der Vermieter traut sich garnicht her,er schickt seinen Hausmeister.Einen geeigneten guten Anwalt haben wir noch nicht gefunden,hoffe das es bald klappt.Vielen Dank erst einmal.

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#6
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Kathrin,

um das Mauerwerk abzudichten, trocken zu legen und den Schimmel zu entfernen, sind kostspielige Arbeiten notwendig. Wenn die Mängel schon länger bekannt sind und vom Vermieter bisher nichts unternehmen wurde, ist es m.E. wenig wahrscheinlich, dass er die notwendigen Arbeiten in nächster Zeit nachholt.

Weil Ihr Sohn aber schon erste Reaktionen auf den Schimmel zeigt, sollten Sie sich überlegen, ob nicht ein Umzug die bessere Lösung ist, als auf die Sanierung zu warten.

Nichtsdestotrotz haben Sie einen Anspruch auf Mängelbeseitigung, den Sie notfalls auch klageweise durchsetzen können, der Vermieter wird dann ggf. zur Instandsetzung verurteilt. Das Verfahren dauert allerdings einige Zeit. Unabhängig davon sind Sie nach der Mängelanzeige nur noch zur Zahlung einer angemessen geminderten Miete verpflichtet.

Bei Unterschreiten gewisser Einkommensgrenzen haben Sie Anspruch auf Rechtsberatungs- bzw. Prozesskostenhilfe, die beim Amtsgericht oder aber gleich beim Anwalt beantragt werden kann.

@meharis

"Hast Du eine Ahnung wieviel so ein Gutachten kosten kann ? "

Vielleicht reicht Dir die Analyse einer selbstgenommenen Probe auf Schimmel durch die Stiftung Warentest für 50,- € (siehe <a href="http://www.stiftung-warentest.de/filestore/public/92/31/c431fe5c-0e3e-47f8-9967-3b0f13eefff2-file.pdf"><font color="blue">hier</font></a>). Ein "normales" Gutachten kostet 500,- € plus.

MfG Gruwo

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#7
 Von 
Kathrin1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

mittlerweile sind ja wieder ein paar Tage vergangen und der Vermieter hat sich noch nicht gemeldet. Wir schicken jetzt ein Einschr. mit Rücks.: Mängelrüge und Mietminderungsvorbehalt.

Unsere WG ist ca. 87 qm groß und davon ist mit Schimmel befallen: Wohnzimmer ca. 5,2 qm, Kinderzimmer ca. 5,4 qm und im Bad ca. 1,6 qm.

Kann mir jemand sagen um wieviel man die Miete über'n Daumen kürzen kann?

Danke für Eure Hilfe.

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#8
 Von 
chaot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

man kann auch ein Gutachten billiger bekommen.Frage einfach mal bei deinem Gesundheitsamt nach.Auch die erstellen dir solche Gutachten.Ich habe vor 2 Monaten so ein Gutachten machen lassen und dafür 200 Euro bezahlt.Im schnitt liegt es zwischen 160 und 200 Euro. Wenn du das Gutachten woanders machen möchtest wird es extrem höher von den kosten.Wie schon erwähnt wurde zwischen ab 500Euro aufwärts.

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#9
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@chaot

Die Analyse durch das Gesundheitsamt ist ein guter Tipp, die Gutachten sind vergleichsweise günstig. Leider gibt es das Angebot nicht bundesweit.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
manuela230465
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

wir haben im wohnzimmer schimmel hinter der couch gehabet. der vermieter schrieb uns dann, wir würden falsch lüften und die couch zu nah an die wand stellen.

waren dann beim mieterbund, die haben uns eine adresse für einen sachverständigen gegeben. kosten 70,- €

der hat festgestellt, daß es weder an der couch, noch am lüften lag.

konnten für die rückwirkenden monate erst einmal 25 % für das wohnzimmer und 10 % für den nassen keller abziehen.

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