Schikanen vom Vermieter + beim Auszug Tapeten entfernen !?

26. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
ocinia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schikanen vom Vermieter + beim Auszug Tapeten entfernen !?

Ich weiß nicht mehr weiter !!!!!!!!!!!!!

Folgender Fall: Wir haben unsere Wohnung (Haus)zum 31.05.04 fristgerecht gekündigt.
Diese Wohnung hatten wir ab 01.11.2000 angemietet. Der Mietvertrag lief zuerst befristet auf 3 Jahre , da die Vermieterin dann selbst wieder, oder eine ihrer Töchter in das Haus ziehen wollten. Bei Einzug war die Wohnung laut Aussage der Vermieterin von Ihr 1 Jahr vor unserem Einzug teilsrenoviert, deshalb wollte sie das die Tapete vorerst dran bleibt. Vor unserem Einzug renovierte Sie noch ein Kinderzimmer, welches sie als Wäschekammer benutzte weil dort an den Wänden alles verschimmelt war. Ansonsten sind wir in eine nicht neu renovierte ziemlich abgewohnte Wohnung gezogen. Nach Ende der befristeten Mietzeit n sagte sie uns, das sie erst in ca. 1 Jahr wieder die Wohnung selbst nutzen wolle.Wir könnten noch 1 Jahr länger mieten. Da die Vermieterin auf dem Grundstück ein und aus ging, weil sie im Anbau Sachen untergestellt hatte sowie auf dem Dachboden, sowie die Wohnung immer kalt (Nachtspeicheröfen) war. Waren wir eigentlich ziemlich unglücklich in der Wohnung. Wir haben nun eine andere Wohnung gefunden und gekündigt.3 Tage nach der Kündigung erklärte uns die Vermieterin, das Sie beabsichtigt die Wohnung doch wieder neu zu vermieten. Und 1 Woche später kamen auch schon die ersten Interessenten. Lange rede kurzer Sinn: Nun hat Sie Nachmieter gefunden, und diesen die Wohnung zum 01.06.04 vermietet. Nun sagte Sie, das Sie möchte, das die Nachmieter sich selbst renovieren ( Jeder macht sich das so wie er will), sie hätte sich mit Arbeitskollegen unterhalten, die auch vermieten und das wäre gang und gebe so. Wir sollten die Wohnung besenrein übergeben, und müssten im ganzen Haus sämtliche Tapeten entfernen, damit der Nachmieter sich tapezieren könne. Sie möchte nicht, das Tapete nachher doppelt auf der Wand ist.
Im Mietvertrag ist nichts vereinbart, das wir die Wohnung bei Auszug renovieren müssen.
Einzig steht im Mietvertrag unter §10 INSTANDHALTUNG DER MIETRÄUME
...
4.Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der - Mieter - Vermieter. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Antrich bzw. Tapezieren von Wänden, Decken und Böden,.......... ( hier wurde weder Mieter noch Vermieter unter- bzw. durchgestrichen, d.h. steht im Mietvertrag so wie oben)
5.
6. Als angemessene Zeitabstände von Schönheitsreparaturen gelten
für Wohnküche ___/________ Jahre
für Koch/Essküche, Bad, Toilette_____3____Jahre
für Wohn- und Schlafräume_____5____Jahre

Unter §20 SONSTIGE VEREINBARUNGEN wurde ebenfalls nichts schriftlich vereinbart.

Weiterhin möchte die Vermieterin das wir vorzeitig aus der Wohnung ausziehen, damit der Nachmieter Zeit hat, zu renovieren.

Seit ca. 3 Wochen ist die Vermieterin sowie ihre Verwandschaft fast täglich da, und gestalten den Garten neu( 3 ,5 Jahre hat sie der garten nicht interessiert). Das schlimme daran ist, ohne Anmeldung zu unmöglichen Zeiten (Sonntags 9:00 Uhr , Abends 20:30 Uhr, Mittagsruhe etc.) bediehnt sie sich an unserem Strom und wässert den Garten mit unserem Wasser.
Nun ist meinem Mann gestern der Kragen geplatz, nachdem sie um 9:00 Uhr ihren Wasserschlauch an unsern Wasserhahn klemmte und begann den Garten zu bewässern. Er ist dann nach drausen gegangen und hat gefragt, ob sie uns nicht fragen könne ob sie unser Wasser benutzen dürfe. Worauf sie nur Antwortete das wir uns nicht so anstellen sollen. Das mit dem wasser haben die schon öfters gemacht. Und ich glaube auch, das sie ihren Anbau die ganze Zeit auf unsere Kosten geheizt hat.
Ist das in Ordnung was sie macht ????
Müssen wir die Tapete entfernen?????
Müssen wir für den Nachmieter schon vorher aus der Wohnung????


Ich hoffe uns kann jemand einen Rat geben!!!!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Sie haben doch zu einem bestimmten Termin gekündigt (zum 31.05.04). Dieser Tag gilt auch als Übergabetermin (ist aber leider ein Feiertag - was ihre "Immer-Da-Vermieterin" wohl keine Probleme bescheren dürfte :)
3 Wochen vorher müssen Sie auf jeden Fall nicht aktzeptieren - immerhin zahlen Sie noch für diese Zeit die vertragliche Miete).

Der Zustand der Wohnung muss (wenn nichts anderes im Mietvertrag gereglt wurde), so übergeben werden, wie Sie die Wohnung erhalten haben. In ihrem Fall also "teilrenoviert".
Wenn Sie damals die Tapete selber abgerissen haben, können Sie diese also dranlassen.

Das die Vermieterin ihren Strom und ihr Wasser nutzt, brauchen Sie ebenso nicht hinzunehmen.
Wenn Sie die Stromrechnungen für das Haus alleine bezahlt haben (nur ein Zähler - der Zählerstand wurde "nur" ihnen in Rechnung gestellt), machen Sie doch mal den Test.
Im Normalfall werden die Sicherungen je Etage angeschlossen. Alle Sicherungen, die nicht ihre Wohnung betreffen, schalten Sie einfach mal ab. Wenn sich die gute Dame beschwerrt, haben Sie Gewissheit (und können evt. noch etwas von ihren Kosten "einklagen").

Beim Wasser würde ich der guten Frau auch einfach mal den "Hahn zudrehen".

Wegen der Zeiten würde ich beim nächsten mal die Polizei anrufen (Ruhestörung).

Ab wann können Sie denn die neue Wohnung beziehen? Unter diesen Umständen würde vielleicht eine fristlose Kündigung durchgehen (Unzumutbare weiterführung des Vertrages).

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ocinia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Im Mietvertrag steht das bei Beendigung des Mietverhältnis die Wohnung besenrein und mit allen Schlüsseln zurück zugeben ist.Ich glaube unter §15.
Da wir jetzt 3,5 Jahre darin gewohnt haben, habe ich mir gedacht, das wir das Bad sowie die Küche streichen.(Rauhfaser und weiß) im Rahmen der gesetzl. Schönheitsreparaturen(Bad und Küche alle 3 Jahre). Jedoch keine Tapete in den anderen Räumen entfernen. Sie will ja, das der Nachmieter sich die Wohnung selbst gestaltet(Was wir ja nicht durften, da sie ja nach 3 Jahren die Wohnung wieder selbst beziehen wollte). Die Tapeten wurden von Ihr an die Wand geklebt und sie hat auch die Strukturtapeten damals so wie es aussieht dann irgentwann mal überstrichen.
Was meint ihr, dürfte das ausreichen oder müssen wir mit Komplikationen rechnen?
Unsere Mietkaution von damals 2.400 DM (wo ich glaube das diese auch garnicht auf einem Sparbuch angelegt wurde)sehe ich auch verschwinden, denn laut Aussage von Nachbarn hat sie die letzten 20 Jahre an dem Haus nichts gemacht und die Einbauküche war auch was die Elektrogeräte betrifft in einem alten zum Teil defekten Zustand. Da wir aber damals kein Übernahmeprotokoll gemacht haben wird sie uns womöglich alles das was bei Einzug schon abgewohnt und defekt war in Rechnung stellen.
Wir würden gerne für den letzten Monat keine Miete zahlen, diese kann sie dann von der Kaution abziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wir würden gerne für den letzten Monat keine Miete zahlen, diese kann sie dann von der Kaution abziehen.
Dafür ist diese aber leider nicht gedacht - sondern wie gesagt, nur zur Abdeckung möglicher Mängel...

Wenn damals kein Übernahmeprotokoll gemacht wurde, gibt es doch bestimmt Fotos oder Freunde, die beim umzug geholfen haben und das bezeugen können.

Bei 1.227 Euro zzgl. Zinsen würde ich die Sache nicht so locker sehen - ist immerhin eine ganze Menge Geld.
Anspruch auf die zinsen haben Sie übrigens auch, wenn das Geld nicht angelegt wurde!

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.072 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen