Hallo zusammen,
in meinem Mietvertrag heißt es unter anderem:
quote:
§ 7 Mängel und Schäden an der Wohnung
1. Zeigt sich in der Wohnung ein Mangel, so muss dies der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitteilen.
...
4. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die er selbst, seine Mitbewohner, Hausgehilfen, Untermieter sowie von ihm beauftragte Handwerker nach dem Einzug schuldhaft verursacht haben.
Sind die Begriffe Mangel und Schaden äquivalent? Meine Frage zielt darauf ab, ob man wirklich jeden kleinen selbstverschuldeten Schaden (zum Beispiel Macke im Boden) dem Vermieter mitteilen muss, oder ob man den Schaden ggfs. einfach selber ohne Rücksprache ausbessern kann.
Vielen Dank für etwaige Antworten.
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