Schäden immer dem Vermieter mitteilen?

24. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
nathanael
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)
Schäden immer dem Vermieter mitteilen?

Hallo zusammen,

in meinem Mietvertrag heißt es unter anderem:

quote:
§ 7 Mängel und Schäden an der Wohnung

1. Zeigt sich in der Wohnung ein Mangel, so muss dies der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitteilen.
...
4. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die er selbst, seine Mitbewohner, Hausgehilfen, Untermieter sowie von ihm beauftragte Handwerker nach dem Einzug schuldhaft verursacht haben.


Sind die Begriffe Mangel und Schaden äquivalent? Meine Frage zielt darauf ab, ob man wirklich jeden kleinen selbstverschuldeten Schaden (zum Beispiel Macke im Boden) dem Vermieter mitteilen muss, oder ob man den Schaden ggfs. einfach selber ohne Rücksprache ausbessern kann.

Vielen Dank für etwaige Antworten.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Klar kannst du - vorausgesetzt du kannst sicherstellen, dass es danach nicht schlimmer ist als vorher.

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#2
 Von 
nathanael
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

Demnach bist du der Meinung, dass der Begriff Mangel einen selbstverschuldeten Schaden nicht mit einschließt, denn ansonsten müsste man es dem Vermieter ja doch mitteilen, korrekt?

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ja, aber mein Posting war davon unabhängig. Auch bei einem (kleinen unbedeutenden) Mangel kann man, wenn man möchte, auch selbst Hand anlegen und muß nicht bei jedem Pillepalle immer gleich nach dem Vermieter schreien, vorausgesetzt man macht es nicht schlimmer als vorher.

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Sind die Begriffe Mangel und Schaden äquivalent?


Ein Mangel wäre rechtlich gesehen alles, das dem M Ansprüche gegen den VM eröffnet.
(Ein "Mangel", der kein "Schaden" ist, wäre z.B. Baulärm aus dem Treppenhaus.)

IMO würden selbstverschuldete Schäden darunter nicht generell fallen, sofern die Nichtmeldung keine Vergrößerung des Schadens nach sich zieht (Beispiel: man bohrt eine Wasserleitung an und deswegen bildet sich später Schimmel an der Wand).


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#5
 Von 
nathanael
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok, danke.

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