Hallo,
folgendes Problem mit einem gemieteten kleinen Haus. Es ist schon ein etwas älteres Fachwerkhaus.
Und zwar ist dort im Keller
(ca. 35 m2) ein Schimmelbefall, der auf zu hohe Feuchtigkeit zurückzuführen ist. Der Schimmelbefall befindet sich an den Wänden, und Decke und Mieter-Eigentum wie Kleidung, Schuhe, Möbelstücke etc. die nun alle kaputt sind. Es ist ein Schimmel, der sich sehr leicht auch in der Luft verteilt.
Der Keller hatte teilweise über 88% Luftfeuchtigkeit. Der Vermieter hat daraufhin einen Luftentfeuchter aufgestellt, der fast rund um die Uhr laufen muss, damit die Feuchtigkeit im Rahmen bleibt. Der Schimmelbefall konnte dadurch nur vermindert werden, d.h. es kommt immer noch Schimmel im Keller. Belüftet wird der Keller ausreichend. Der Schimmel wurde nicht fachgerecht entfernt.
Folgende Streitpunkte gibt es.
1. Der Vermieter hat vor dem Einzug die Kaltmiete nochmal um 60 EUR gegenüber ersten mündlichen Vereinbarungen erhöht. Als Grund nannte er vor Zeugen, dass er den Keller ja noch kurzfristig renoviert hätte und damit der Wert der Wohnung steigen würde. "Der Keller sei nun wie ein richtiger Wohnraum zu nutzen", so die Aussage. Er weigert sich, aufgrund der Vorfälle, die Miete herabzusetzen.
2. er weigert sich die hohen Stromkosten für den Entfeuchter zu übernehmen, die laut Hochrechnungen bei ca. 30 bis 40 EUR im Monat liegen.
3. es ist ein erheblicher Schaden entstanden, für den er nicht aufkommen möchte
4. Ein hoher Kostenfaktor war die Entsorgung der kaputten Möbel etc. gewesen. Da wirklich fast alles kaputt ist. Wer trägt diese Kosten?
Wie seht Ihr die Rechtslage?
Danke für Eure Hilfe
Florian
Schäden durch Schimmelbefall
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Ich wollte damit nur ausdrücken, dass es keine moderne mietwohnung ist.
das haus wurde vor ca. 20 Jahren komplett neu aussarniert mit neuen wänden, isloierung, Fenster etc.
Gebaut wurde es im 19 Jahrhundert,
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--- editiert vom Admin
Wer in einem vor 20 Jahren sanierten Fachwerkhaus, das selbst noch deutlich älter ist, einen bewohnbar trockenen Keller erwartet, ist ein Träumer. Früher waren Keller nun mal feucht, und ich rechne nicht damit, dass vor 20 Jahren eine neue, gegen Wasser dichte Bodenplatte unter das Haus geschoben wurde - so viel Geld hat kaum ein Bauherr.
Nichtdestsotrotz trifft den Vermieter ein Verschulden, denn er hat Zusagen gemacht, die nicht eingehalten werden können. Inwieweit Mietminderung und Schadensersatz zustehen, sollte in diesem speziellen Fall jedoch lieber ein Rechtsanwalt prüfen.
lg R.M.
die mieterhöhung aufgrund der tollen nutzbarkeit des kellers - kann man da was machen?
Das Problem mit der höheren Kaltmiete ist das die wohl im Mietvertrag steht und ihr den ja unterschrieben habt! Ich muss mich @R.M. anschließen früher wurde nach dem Motto gebaut "Wasser und Sand gibt auch ne Wand!" und wer da einen bewohnbaren Keller erwartet träumt! Allerdings muss ich auch sagen, dass mit dem Luftentfeuchter ist Augenwischerei! Die Feuchtigkeit ist im Mauerwerk und die bekommt man so nicht raus, dass muss fachmännisch trockengelegt werden!
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Warum sollte er denn auch? ER ist doch Experte!
ja und snowflow geh bitte direkt zum Anwalt, gehe nicht zum Mieterschutzbund und zahlen nicht 95 Euro für Fehlinformationen!
--- editiert vom Admin
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