Hallo,
folgendes Problem: Der Mieter wohnt seit einem knappen Jahr in einer Wohnung die zum Einzugszeitpunkt gerade saniert wurde. Leider wurde dabei schlampig gearbeitet. Auf Grund mehrere Mängel wurde bereits eine Mietminderung durchgesetzt, von Seiten des Vermieters erfolgt aber keine Beseitigung. Als einzige Alternative sieht der Mieter den Auszug.
In die alte Wohnung wurde schon eine Menge Geld gesteckt (Umzug, Malerarbeit, Auslegware, Provision). Bestünde für den Mieter Aussicht auf Erfolg, diesbezügliche Schadensersatzforderungen gegen den Vermieter geltend zu machen oder könnte zB. auf Renovierung bei Auszug verzichtet werden? Den Einzug und die Ausgaben wurde schließlich mit bestem Gewissen auf ein längeres Mietverhältniss getätigt, die Nötigung zum Auszug liegt durch die nichterfolgte Mängelbeseitigung des Vermieters vor.
Schadensersatz gegen Vermieter bei Auszug
Fragen zur Miete?
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.... tja, das ist eine frage. im ernstfall gehst du ein deutliches und ungewisses prozessrisiko ein - drum: frag einen anwalt!
--- editiert vom Admin
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Welche Mängel liegen denn vor?
folgende Mängel:
-Schmimmelbefall, wurde zwar durch Antischimmelfarbe beseitigt, Ursache (Feuchtigkeit über baufälligen, leer stehenden Anbau) ist aber immernoch da (Schimmel wird also wieder kommen)
-schlechte Wärmedämmung, letzten Winter Temp. unter 18°C trotz eingeschalteter Heizung
-schlechte Lärmdämmung, Nachbar spielt Stundenlang sehr laut Klavier, andere Nachbarn mit 5 Kindern , ebenfalls Lärm
-Gestank+Ungeziefer aus Nachbarswohnung mit den 5 Kindern
-Hausflur noch nicht renoviert
-nächtliche Bauarbeiten direkt hinterm Schlafzimmer durch DB, vorr. bis 2010
bzgl. vertraglicher Renovierung: ist vereinbart, Zimmer sind auch alle farbig gestaltet, teils sehr auffällig
--- editiert vom Admin
...Schimmel wird also wieder kommen...
Und deshalb ist das jetzt schon ein Mangel?
...schlechte Wärmedämmung, letzten Winter Temp. unter 18°C trotz eingeschalteter Heizung...
Auf welcher Stufe denn, wo und zu welcher Zeit?
Welche Art Ungeziefer denn?
...Hausflur noch nicht renoviert...
Ganz plötzlich?
...die Nötigung zum Auszug liegt durch die nichterfolgte Mängelbeseitigung des Vermieters vor...
Der VM hat also der DB einfach keinen Einhalt geboten?
Und jetzt?
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