Schadensersatz bei Unbewohnbarkeit

10. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
oli1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz bei Unbewohnbarkeit

Hallo,
ich bewohne ein kleines 1-Zimmer-Appartement. Hier ist nun ein Wasserschaden wegen Rohrbruch entstanden, der den Wohnraum inkl. Kochnische und auch das Bad betrifft. Zur Trocknung der Wände stehen 2 Trockengeräte in der Wohnung. Da die Wände aufgeschlagen werden müssen, sind die Möbel weggerückt und die Küche abgebaut. Kurzum, das Appartment ist derzeit nicht bewohnbar, voraussichtlich für die nächsten zwei Wochen. Abgesehen von den aufkommenden Stromkosten, welche Schadensersatzansprüche habe ich? Steht mir eine Ersatzwohnung zu oder Fahrtkosten zu einer selbst organisierten Ersatzunterkunft. Wie sieht es mit Mietminderung aus? Eine eigene Hausratversicherung habe ich übrigens nicht.
Danke im Voraus für Eure Infos.
Gruß, Oliver

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Der Vermieter muss für alle durch den Schaden entstandenen Unkosten aufkommen. Allerdings musst du auch dafür sorgen, dass keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen, also z.B. kein Übernachten im 6 Sterne Hotel o.ä. ;) .

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

Da möchte ich karamel widersprechen.

Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter bestehen nur, wenn er schuldhaft gehandelt hat oder der Schaden bereits beim Abschluss des Mietvertrages vorhanden war. Bei einem Rohrbrch ist beides kaum nachzuweisen.

Die Stromkosten für die Trocknung muss der vermieter bzw. dessen versicherung jedoch übernehmen.

Du kannst jedoch die Miete um 100% mindern.

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#3
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Zu den Pflichten des Vermieters zählt doch zudem auch die Aufrechterhaltung der einwandfreien Wasserver- und Entsorgung. Sollte der Rohrbruch also Resultat maroder, wasserführender Leitungen sein sehe ich darin eine Pflichtverletzung des Vermieters und in der Folge einen Schadenersatzanspruch des Mieters.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sabellsa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Du eine Hausratversicherung hast, kannst Du diese für die Kosten/ Schaden (neue Unterkunft, Renovierung etc.) in Anspruch nehmen. Diese wiederum holt sich die Kosten von der Versicherung Deines Vermieters wieder. Du müsstest Dich allerdings bei Deiner Hausrat erkundigen in welchem Umfang sie die Kosten der Unterkunft trägt (Tagessätze).

Wenn Deine Wohnung vollkommen unbewohnbar ist, dann hättest Du eigentlich einen Anspruch auf 100% Mietminderung. Man kann davon ausgehen, dass Dein Vermieter ebenso versichert ist, so dass er den Mietausfall von seiner Versicherung wiederum erstattet bekommt.

Hoffe etwas geholfen zu haben. Gruß sabellsa

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Er meinte:

"Eine eigene Hausratversicherung habe ich übrigens nicht."

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

Diese wiederum holt sich die Kosten von der Versicherung Deines Vermieters wieder.
Diese Aussage von sabellsa ist ebenfalls nicht richtig.

Auf den Schaden am eigenen Hausrat bleibt man in so einem Fall ohne Hausratversicherung sitzen. Weder der Vermieter noch seine Versicherung sind dafür zuständig.

Die meisten Vermieter haben übrigens keine Versicherung, die für den Mietausfall in so einem Zusammenhang aufkommt.

@babu
Es ist zwar richtig, dass zu den Pflichten des Vermieters die Aufrechterhaltung einer einwandfreien Wasserver- und entsorgung gehört. Daraus folgt aber nicht, dass der Vermieter für Schäden am Hausrat, die durch einen unvorhersehbaren Rohrbruch entstehen, haftbar gemacht werden kann.

Wenn der Vermieter seine Pflicht zur einer einwandfreien Wasserver- und entsorgung nicht einhält, dann ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Aufgrund der Unbewohnbarkeit der Wohnung ist aber ohnehin eine Mietkürzung von 100% zulässig.

Du kannst mich aber gerne durch einen Gesetzestext, Urteil oder Fachartikel vom Gegenteil überzeugen.

Hier aber erst einmal ein Artikel zur Untermauerung meiner Auffassung:
http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Leitungswasserschaden_Sachversicherung.html
siehe Antwort zu Frage 5!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sabellsa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

he hh,

wenn Du so viel weisst, dann beantworte doch mal lieber meine Frage unter: Einbehalt der Mietkaution.;)

Habe noch keinen einzigen Rat bekommen :(

Gruß sabellsa

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

@sabellsa
Erstens weiß ich auch nicht alles, zweitens bin ich kein Anwalt und daher gilt auch für meine Antworten der Hinweis bzgl. des Laienforums.

Auf Deine Frage antworte ich Dir gerne, soweit ich das kann.

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#9
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

@hh: ich bin davon ausgegangen, dass ein Wasserrohrbruch auf marode Rohre zurückgeht. Und das kann ja wohl kaum das Problem des Mieters sein, oder? :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Für alle Schäden am Haus und an fest eingebauten Gegenständen zB Bodenbelag (wenn vom Vermieter gestellt) kommt die Gebäudeversicherung des Vermieters auf. Oder halt dieser selbst. Ebenso für die Stromkosten wegen der Trocknung, für den Arbeitsaufwand, wenn zB Möbel verrückt werden mußten um an die Wände zu kommen (Arbeitszeit unbedingt notieren und mit angeben), für Telefonkosten und andere "Umlagen" sofern es die oben genannten Maßnahmen betrifft und auch für den Mietausfall. Unbedingt dem Vermieter melden, der reicht das dann weiter. Auch Unkosten die zB entstehen, wenn Bodenbelag oder Tapetten entfernt werden müssen, um dahinter bzw dadrunter zu trocknen.

Für Schäden am eigenen Hausgut ist die Hausratversicherung zuständigt, oder die Haftpflichtversicherung. Die Hausrat ersetzt dabei den (höheren) Neuwert, die Haftpflicht nur den Zeitwert.Sollte Wand- oder Bodenbelag vom Mieter gestellt worden sein, dann auch der eigenen Versicherung melden. Auch hier die Arbeitszeit genaustens nortieren und in Rechnung stellen. Man bekommt, sofern man die Arbeiten selbst erledigt, auch dafür eine Aufwandentschädigung. Andernfalls Kostenvoranschläge reinholen und diese abgeben. Einige Versicherung zahlen nac Kostenvoranschlägen, andere nur nach Rechnung, vorher abklären.


Bei mir war es ein Wasserrohrbruch (zwischen Küche und Schalfzimmer)im Januar diesen Jahres, die Abwicklung und die dreiwöchige Trocknung waren problemlos. Alle Versicherungen, bei mir Hausrat und Gebäudeversicherung haben anstandslos gezahlt. Die Versicherung die als erster "da ist" übernimmt in der Regel bei kleineren Schäden die Abwicklung, so die wortwörtliche Aussage des Gutachters.

Ich hatte bei mir allerdings darauf bestanden, das jemand von der Hausratversicherung vorbeikommt und sich den Schaden anschaut. Als Laie traue ich mir nämlich nicht zu, zu sagen, der Schaden beträgt die und die Höhe. Der schaute sich den Schaden an, und einige Tage später kam dann noch ein Gutachter und hat den Schaden dann entgültig "aufgenommen". Wichtig, vorher unbedingt NICHTS wegschmeißen, sonst fehlt der Nachweiß. Erst genaustens dokomentieren lassen. Ab einem Schaden von etwa 1500 Euro (wohl von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich) ist ein Gutachter auf jeden Fall notwendig.

Sollte weder Hausrat- noch Haftpflichtversicherung bestehen, dann sieht es düster aus.

beste Grüße

Dany

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