Schadenersatz Duschkabine, sind die Kosten rechtens?

3. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mune
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz Duschkabine, sind die Kosten rechtens?

Hallo zusammen,

meine Freundin hat aktuell Probleme mit Ihre ehemaligen Vermieterin.
Persönlich bin ich der Meinung, dass dies nicht rechtens zugeht und hätte gerne Eure Meinung dazu.

Sachverhalt:

Nach Auszug erhielt meine Freundin die Info, dass Ihre Vermieterin zum Anwalt sei.
Die Duschkabine wäre zu sehr verschmutzt, daher müsste Sie diese austauschen lassen.
Dies war bis vor einigen Tagen der Infostand, welchen sie, bzw. wir hatten.

Hier sei vermerkt: Ja die Dusche wies Kalk auf, dieser war auch zum Teil schon verfärbt.
Jedoch handelte es sich um nachweislich Kalkhaltiges Wasser, zudem hat das Bad kein Fenster und keine Abluft.
Die Feuchtigkeit blieb also im Raum.
Sie reinigte die Dusche regelmäßig, jedoch war dem Kalk nicht bei zu kommen.

Nun erhielten wir vor einigen Tagen einen Anruf der Dame, wann sie den Ihr Geld erhalten würde: Satte 1400€ möchte sie von meiner Partnerin.
Dies sei auch dem Schreiben des Anwalts zu entnehmen.

Problem: Wir hatten bis dahin nie ein Schreiben erhalten. Ich bat Sie also um eine Kopie und siehe da: es war eine falsche Adresse eingetragen, der Brief konnte also nicht ankommen.
Im besagtem Schreiben, spricht der Anwalt von den o.g. 1400€. Die Reparaturkosten belaufen Sich auf etwas über 1700€.
Dabei wären die 1400 dann der Faktor aus neu für alt unter Einberufung des Zeitfaktors.

Damit habe ich nun folgende Probleme:
1. Meine Freundin war einmal vor Ort, um die Dusche selbstständig zu reinigen (bzw. dies zu versuchen), danach erhielten wir keine Infos mehr. Man hätte hier durchaus vorab eine Reinigungsfirma beauftragen können.

2. Da uns der Brief (nachweislich) nicht erreichen konnte und in diesem eine Frist zur Eigenmontage gesetzt war, konnten wir dies ebenfalls nicht erfüllen und sollen nun die in den 1700€ enthaltenen Montage Kosten ebenfalls zahlen.

3. Laut Vermieterin, konnte ich nach langem hin und her die Kosten für die alte Dusche erfahren:
800€+200€ für die Montage. Dabei handelte es sich um eine Duschkabine aus Plexiglas. Der neuen Rechnung konnte ich entnehmen, dass sie nun aus Glas ist. Es liegt also eine Wertsteigerung vor, welche meine Freundin nun tragen soll.

4. Laut "BTW-Lebensdauerkatalog" liegt die Lebenszeit einer Kabine, aus Plastik, bei 10-15 Jahren.
Die Kabine war vor Mietbeginn 3 Jahre in der Wohnung und meine Freundin bewohnte diese etwa 4,5 Jahre.
Wie kann hier eine Kostenbeteiligung von 1400€, bei etwas über 1700€ Rechnungsbetrag entstehen?


Wie seht ihr diesen Fall?

Danke vorab für Eure Zeit.



-- Editiert von Mune am 03.08.2018 14:43

-- Editiert von Mune am 03.08.2018 14:44

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Mune):
Die Duschkabine wäre zu sehr verschmutzt, daher müsste Sie diese austauschen lassen.


Das ist aber nett von dem VM.

Zitat (von Mune):
Hier sei vermerkt: Ja die Dusche wies Kalk auf, dieser war auch zum Teil schon verfärbt.
Jedoch handelte es sich um nachweislich Kalkhaltiges Wasser, zudem hat das Bad kein Fenster und keine Abluft.
Die Feuchtigkeit blieb also im Raum.
Sie reinigte die Dusche regelmäßig, jedoch war dem Kalk nicht bei zu kommen.


Normaler Weise haben innenliegende Bäder/Duschen eine Lüftung, entweder eine elektrische oder eine Kölner Lüftung, o.ä.. Deswegen können auch solche Bäder ausreichend gelüftet werden, den Kalk allerdings kann man nicht weglüften, den muss man schon adäquat entfernen.

Zitat (von Mune):
Nun erhielten wir vor einigen Tagen einen Anruf der Dame, wann sie den Ihr Geld erhalten würde: Satte 1400€ möchte sie von meiner Partnerin.
Dies sei auch dem Schreiben des Anwalts zu entnehmen.


1.
Ist das Ding wirklich so verkalkt? Haben Sie Fotos? Wie war es bei Auszug?

2.
Da muss ja auch ein Abzug Neu für Alt gemacht werden, wie alt war oder ist das Ding?

3.
Lassen Sie sich mal die alte Rechnung in Kopie geben.

4.
Können Sie die Rechnung mal einstellen (Namen und Adressen unkenntlich machen=

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mune
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo AltesHaus,

ich habe leider keine Fotos. Dies wäre ein weiterer Punkt: Wäre die Vermieterin nicht in der Beweislast und müsste diese vorlegen?
Das die Dusche verkalkt war bestreitet meine Partnerin jedoch nicht (Jedoch zum Großteil außen, was ich nun auch wieder auf die fehlende Abluft schieben würde).

Abzug wurde vom Anwalt ja "getätigt" wir sollen von der Rechnung über 1700€ "nur" 1400€ tragen.
Zum Alter: Wie oben geschrieben 3 Jahre vor Einzug + 4,5 Jahre durch das Mietverhältnis. Also etwa 7,5 Jahre.

Zur Abluft: Ja ein Kanal ist vorhanden, nur zieht der keine Luft.... hat aber einen schönen Deko Effekt.

Die alte Rechnung möchte uns die Vermieterin nicht zukommen lassen. Dies wäre Ihr zu viel Arbeit.
Wir können gerne vorbei kommen und uns diese ansehen.
Die Kosten würden sich jedoch, wie oben geschrieben auf 800€ (für eine Plastikkabine), sowie 200€ Montage belaufen.


Ich habe leider keinen Zugriff auf einen Scanner, daher hier die Rechnung in Abschrift, ich hoffe das klappt ebenso:

1,00 St KERMI IBIZA 2000 Falltüre für Nische/kurze SW: 960 – 1000 mm nur liefern 676,84€

1,00 St KERMI IBIZA 2000 Seitenteil Wanneineinbaumaß: 780-810 mm nur liefern
345,61€

1,00 STK Silicon pro 4 Univeral, transparent 310 ml, neutralvernetzt nur liefern
8,23€

1,00 psch Dicht- und Kleinmaterial Gruppe 2 nur liefern
6,00€

1,00 St Winkelverschraubungen min DN25 Muttergewinde, Schlauchtülle DN20 nur liefern
1,70€

Arbeitszeit für:
-Demontage und Entsorgung der verschmutzten Duschabtrennung.
-Entfernen des Kalk und Schimmelspuren.
-Montage neue Duschabtrennung.
-Verfugen mit Silikon.
-etc.
Circa
(genaue Abrechnung nach Stundenrapport)


5,25 Std Arbeitszeit Servicetechnikerleistung Herr X, inkl Fahrzeiten
269,85€

5,25 Sdt Arbeitszeit Azubi 1. Jahr Herr X, inkl Fahrzeit
103,95€

0,75 Std Arbeitszeit Kundendiensttechniker Herr X, inkl Fahrzeit
38,55€

0,75 Std Arbeitszeit Azubi 3. Lehrjahr Herr X, inkl Fahrzeit
20,85€

1,00 psch Kfz-Kosten-Pauschale Zone 1 nur liefern
10,00€


Summe: 1.481,58€
19% MwSt. 281,50

Gesamt: 1.763,08



-- Editiert von Mune am 03.08.2018 15:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

...ich dachte ja eher an die alte Rechnung ;)

Wie sah die Dusche denn nun aus bei Auszug? ... und wie bitte ist der Kalk außen an die Dusche gekommen? Innen kann ich ja noch verstehen ... aber außen ? Nö.

Wenn Sie doch schon einen Brief vom Anwalt haben, dann fotografieren Sie ihn mit dem Handy und setzen Sie ihn dann hier ein.

Wenn die Lüftung nicht funktioniert, wieso hat man das während der Mietzeit nicht mal gemeldet (nachweisbar per Brief) und auf Abhilfe gedrängt?

Duschkabinen haben eine Lebensdauer von 12-15 Jahren nehmen wir mal 12 Jahre, dann wären das immer noch 334 EUR.

Ich allerdings stehe auf dem Standpunkt, dass Sie nichts zu zahlen haben, das Ding kann ja noch genutzt werden, sieht halt nicht mehr hübsch aus.

0x Hilfreiche Antwort

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