Schönheitsreparaturen - Was muss ich bei der Wohnungsübergabe alles beachten?

8. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Hannelore Schilling
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen - Was muss ich bei der Wohnungsübergabe alles beachten?

Hallo,
vor 17 Jahren haben wir ein Haus gemietet. Vor Einzug wurde dieses von uns drei Monate lang innen und außen renoviert. Jetzt sind wir ausgezogen, da die Vermieterin gestorben ist. Nun meine Frage: Im Mietvertrag steht unter Beendigung der Mietzeit folgendes: "1. Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben. 2. Einrichtungen, mit denen der Mieter die Räume versehen hat, kann er wegnehmen."
Mein Frage: Besenrein - was ist das. Das Wohnzimmer wurde vor vier Jahren renoviert, das Schlafzimmer vor fünf Jahren. der Flur vor 3 Jahren und Küche, Bad und Gäste WC Anfang diesen Jahres. Müssen wir trotzdem - wie der Erbe es ausdrückt - alles Raufaser weiß renovieren? In einigen Räumen wurden Teppiche verlegt. Müssen diese entfernt werden?
Was muss ich bei der Wohnungsübergabe alles beachten.

Vielen Dank für die Hilfe

mfg
Hannelore Schilling

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Guten Morgen Frau Schilling:

soweit die im Vertrag vereinbarten Schönheitsreparaturen in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden ( nach Ihrem mail ist dies der Fall), müssen Sie N I C H T bei Auszug tapezieren und streichen. M.E ist auch der Teppich drinzulassen.

Besenrein heißt: sauber geputzt und gewischt hinterlassen. Das Entfernen von Einrichtungen ( Einbauschränke, Küche ) kann entfernt werden, d.h. wie der Vermieter es wünscht.

MfG

Birgit Raupers
-Rechtsanwältin-

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