Guten Tag im Forum
Zum 31.10. haben wir unsere Wohnung nach fast 9 Jahren Mietzeit gekündigt. Im Mietvertrag steht:
Pkt.5: Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vornehmen zu lassen. Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren, sowie der Fenster von innen und außen, sowie sämtlicher Holzteile,Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weisen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. Tapezieren der Wände. ( Formularmietvertrag)
Die Wohnung war bei Einzug nicht frisch tapeziert, die heizkörper nicht frisch gestrichen sondern nur ausgebessert.
Pkt.19 Bei Beendigung der Mietzeit ist die Wohnung vertragsgemäß im sauberen Zustand zu übergeben. Handschriftlich hinzugefügt wurde: die Räume sind frisch gemalert zu übergeben, grobe Schäden am Fußboden sind zu beseitigen.
Ist es ausreichen wenn wir alle Wände ordentlich weissen?
Müssen wir Fenster und Heizkörper streichen, wenn diese in Ordnung sind?
Wir haben einen 2x2 cm Schaden und mehrere kleine "Sprünge" im Laminat. Müssen wir das austauschen. Das Laminat liegt insgesamt mindestens schon 10 Jahre. Wir sind die zweiten Mieter.
Danke für die Antworten
Schönheitsreparaturen/ Laminat
19. August 2008
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Frage vom 19. August 2008 | 17:26
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 6x hilfreich)
Schönheitsreparaturen/ Laminat
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#1
Antwort vom 19. August 2008 | 17:35
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... wenn ihr schönheitsreparaturen durchgeführt habt und der zutstand einwandfrei ist, müsst ihr m.e. nicht extra streichen oder lackieren.
bei den schäden im laminat wäre erstens festzustellen, ob es sich um normale abnutzung oder wirklich um sachbeschädigung handelt. zum anderen gelten böden nach einer gewissen zeit als abgewohnt. selbst wenn es sich um schäden handelt, die ihr beseitigen müsst, kann es nur um den ersatz des zeitwerts gehen. also: keine bange.
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