Sanierungsbedürftiges Bad

18. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
SyBe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sanierungsbedürftiges Bad

Ich bin 2004 in eine sehr schöne und teure Wohnung gezogen.

Großes Manko ist allerdings das stark sanierungsbedüftige (Fliesenfugen porös und somit stark anfällig für Schimmelbildung, Bodenfliesent teilweise gerissen und abgesackt) Bad. Wie kann man vom Vermieter verlangen, dass er das Badezimmer sanieren lässt?

Dazu kommt, dass der abgeschlossene Vertrag bei genauer Betrachtung nicht mal rechtsgültig ist (Zeitmietvertrag ohne Angabe von Gründen).

Freue mich über jede Erfahrung!

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"SyBe"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo SyBe,

ich gehe davon aus, dass Ihnen die Mängel schon bei Vertragsabschluss bekannt waren. In diesem Fall gilt § 536 b BGB mit der Folge, dass Gewährleistungsansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen sind.

Die Rechte können aber wieder aufleben, wenn eine Mieterhöhung durchgeführt wird bzw. wenn sich die Mängel verschlimmern.

In jedem Fall sollten Sie den Vermieter nochmal schriftlich über die Mängel informieren.

Dass die Vereinbarung zur Befristung des Mietverhältnisses unwirksam ist, führt dazu, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt. Ansonsten bleibt der Mietvertrag wirksam.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

genau... gemietet wie gesehen.

P.

0x Hilfreiche Antwort

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