Unterstellung Ruhestörung - wie kann man sich gegen diesen Brief wehren?

15. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Farora
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterstellung Ruhestörung - wie kann man sich gegen diesen Brief wehren?

Familie A hat eine Eigentumswohnung und hat lange renorviert damits gut ausschaut. Dementsprechend haben alle Nachbarn einen richtigen Hass auf Familie A und verschwört sich gegen die. Es kam ein Brief wegen Ruhestörung( obwohl diese totall legetim war und in der normalen Zeit). Einige Zeit nach dem Fiasko kommt wieder ein Brief zwecks Ruhestörung (diese Ruhestörung gibt es tatsächlich, kommt aber nicht von Famile A). Nun ist die Frage wie sich Familie A gegen diesen Brief wehren kann?? (in dem Brief steht übrigens das die verletzung der Hausordnung eine Vertragsverletzung darstellt) Desweiteren muss man bedenken das es eine Eigentumswohnung ist, was gibt es für konsequenzen sollte man sich nicht gegen diese Unterstellung wehren können?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Nun ist die Frage wie sich Familie A gegen diesen Brief wehren kann??


Warum sollte man sich gegen diesen Brief wehren?
Welche Forderungen oder besser gesagt, was wird denn von den anderen Parteien angedroht bzgl. dieser Ruhestörung?
Wenn man nicht der Verursacher ist, würde ich nur müde lächeln und den Brief in der Altpapiertonne entsorgen.

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#2
 Von 
Farora
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja im Brief steht nur das eine Verstoß gegen die Hausverordnung eine Vertragsverletzung darstellt. Keine Ahnung wie weit die gehen können bzw. was sie machen können (irg.ein rausschmiss trotz Eigentumswohnung???) Wenn man nichts gegen diesen Brief unternimmt, dann bestätigt man ja quasi das man es war oder nicht?

Also Frage ist eig. können die einem was oder nicht? Oder ist man so lange sicher bis die Beweise haben (woher auch immer)

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#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Keine Ahnung wie weit die gehen können bzw. was sie machen können (irg.ein rausschmiss trotz Eigentumswohnung???)


Wenn das so leicht ginge, dann viel Spass alle Eigentümern einer Eigentumswohnung, wenn man mal Ärger mit dem Nachbar hat.

quote:
Wenn man nichts gegen diesen Brief unternimmt, dann bestätigt man ja quasi das man es war oder nicht?


Nein, wenn man nicht darauf reagiert, ist das sicherlich kein Schuldanerkenntnis.

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#4
 Von 
go352489-58
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich habe 4lebensfrohe kinder und bin ihn ein Mehrfamielienhaus gezogen ständig gibt es Probleme mit unseren Unter uns wohnenden Familie Vatter mus um 21 uhr ins bett weil früh aufstehen mus meckert wegen lährm der kinder Vermieter gab uns schon 2 Abmahnungen wegen Kinderlärm sowie 2Emails auch wegen lärm jetz Fängt hausmeisterPaar auch mit stichel an. meine Kinder (7,5,3 und2 )3mädchen ein bub(2)der lauteste.der vermieter will uns kündigen ob wohl wir bei besichtigung der wohnung unsere kinder nicht verschwiegen haben im gegenteil sie waren mit dabei und wir haben die wohnung bekommen doch seit einzug will man uns raus haben zumindesten haben wir das gefühl .Aber ich werde das nicht zulassen denn es ist schwer mit 4 kindern was zu finden und meine kinder schlagen werde ich auch nicht für die nachbarn ich versuche es mit liebe die 7 und5 jährige sind rühiger geworten aber die beiden Kleinen verstehen das noch nicht so ich weis nicht weiter was kann ich tun habt ihr eine ahnung hilfe währgut gruss rene besorter vatter

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#6
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Hallo ich habe 4lebensfrohe kinder und bin ihn ein Mehrfamielienhaus gezogen ständig gibt es Probleme mit unseren Unter uns wohnenden Familie


Der Lärm deiner Kinder muss schon sehr erheblich sein, dass ihr Probleme mit eurem Vermieter bekommt.
Eure Nachbarn müssen aber nach 22:00 Uhr keinen Kinderlärm durch spielen hinnehmen. Daher sollte zwischen 22:00 und 7:00 Uhr Ruhe herschen. Ausgenommen wäre aber z.B. wenn ein Kleinkind weint oder schreit. Solche Geräusche gelten als natürliche Verhalten von Kleinkindern und müssen von den Nachbarn auch in der Nacht hingenommen werden.

Also grob gesagt, solange deine Kinder nach 22:00 Uhr keinen Lärm durch spielen verursachen, kann euch euer Vermieter wenig anhaben.
Falls doch eine Kündigung kommen sollte, muss man natürlich schnell handeln.
Der erste Schritt wäre der Weg zum Mieterschutzbund oder wie auch immer die heißen.
Dort sollte man sich dann beraten lassen und die konnen dann auch einen Anwalt stellen.


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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Die Rechtsprechung ist zwar durch die Bank sehr kinderfreundlich und geht von "die Kinder dürfen laut sein" aus, aber es wird auch regelmäßig von den stolzen Eltern dabei der kleine Nebensatz "solange das ein erträgliches Maß nicht überschreitet" überlesen. Und wenn du schon "lebensfroh" schreibst, dann klingt das eher wie eine Umschreibung von "laut und unerzogen". Du solltest schon darauf achten, dass ein erträgliches Maß nicht überschritten wird und es deinen Kindern irgendwie beibringen. Gerade wenn man darunter wohnt, wird sonst die eigene Wohnung zur Hölle.

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#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn der Nachbar um 21h ins Bett geht: Wann gehen deine Kinder denn eigentlich zu Bett, das sie den dann noch stören?
Irgendwie sind Kindergarten- und Grundschulkinder zu diesen Zeiten doch selten wach anzutreffen.

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