Rückzahlung Kaution - keine NK-Abrechnung

12. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Martl
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Kaution - keine NK-Abrechnung

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, ein Mieter wohnt seit 2008 - 2011 in einer Mietwohnung und der Vermieter hat keine NK-Abrechnung für 2008 und 2009 gemacht. Der Vermieter wird dies auch nicht hinbekommen, da keine Heizungsableser bis 08/2010 installiert waren und die restlichen Wohnungen im Haus leer standen.
Angenommen der Mieter zahlte bisher laut Mietvertrag 120 € NK.

- Nach Beendigung des Mietverhältnisses würde es demnach keinen Grund mehr geben die Kaution zurück zu behalten, da der Mieter davon ausgeht keine NK-Abrechnung für 2010 (von 09-12/2010) und für 2011 (01/2011) zu bekommen. Dies wäre die einfache Variante für beide Parteien (der Vermieter tut sich schwer eine NK zu erstellen, der Mieter wäre froh schnell die Kaution zu bekommen). Nehmen wir auch mal das wurde mündlich zwischen den Vertragsparteien ohne Zeugen so ausgemacht --> Die Kaution wird aber nicht zurückbezahlt. Eine Reaktion des Vermieters kommt auch nicht.

Was könnte nun ein exMieter machen ?

Man würde es wahrscheinlich dem Vermieter nicht verwehren dürfen eine NK-Abrechnung (für 3Monate 2010 und 1 Monat in 2011)zu machen, aber dann bekommt der exMieter (nichts übermäßig verbraucht) auch nicht schnell sein Kaution zurück.

Aber könnte dann der exMieter im Gegenzug eine NK für 2008 und 2009 einfordern und wie würde das von statten gehen wenn keine Heizungsableser installiert waren, die Nachbarwohnungen alle leer standen und lediglich das Wasser abgelesen wurde ???


Hoffe auch für die Forumsmitglieder eine interessante Fragestellung.

Grüße
Martl


-- Editiert am 12.05.2011 15:19

-- Editiert am 12.05.2011 15:20

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn der Mieter von 2008 - 2011 gewohnt hat, wieso soll dann in 2010 nur für 4 Monate (09 - 12) eine NK-Abrechnung gemacht werden?

Kann es sein, das der Mieter denkt, zu den Nebenkosten gehören nur Heizung und Wasser? Da vertut sich der Mieter, es fallen auch Kosten für die Entwässerung, die Grundsteuer, die Müllabfuhr, die Strassenreinigung, die Heizungswartung usw. an!

Die NK-Abrechnung für 2010 kann der Vermieter bis Ende 2011 erstellen, und für NK-Abrechnung 2011 hat er bis Ende 2012 Zeit.




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#2
 Von 
Martl
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)


@gaga92
der mieter weiß schon, dass sich NK aus diversen punkten zusammensetzen, allerdings ist auch klar, dass NK hauptsächlich durch heizung und wasser getrieben werden.

Die heizungsablesegeräte wurden aber erst 09/2010 installiert. für den zeitraum zuvor kann man nicht ablesen, bzw. umlegen, da auch die anderen wohnungen leer standen.

es bestand die annahme des mieters, dass nach auszug dem ganzen ein einfaches ende gesetzt wird und man dafür auf die NK-abrechnungen im gegenzug verzichtet (120€ NK/ 36m² sind doch OK). sollte aber jetzt die rückzahlung der kaution künstlich (wenn auch rechtens) in die länge gezogen werden, gegen die mündliche zusage des vermieters diese bis april auszubezahlen, dann könnte doch der (ex-)mieter auf die idee kommen, die NK-abrechnungen für die vorhergehenden jahre einzufordern.

wäre dies möglich und wie könnte so was enden, sowohl aus sicht für den mieter als auch für den vermieter ??
wie müsste man sowas formulieren, bzw. was muss man fordern ??


Grüße
Martl

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Aber könnte dann der exMieter im Gegenzug eine NK für 2008 und 2009 einfordern und wie würde das von statten gehen wenn keine Heizungsableser installiert waren, die Nachbarwohnungen alle leer standen und lediglich das Wasser abgelesen wurde ???


Die Nebenkostenabrechnungen 2008 und 2009 können nachgefordert werden. In Ermangelung von erfassten Verbrauchswerten werden die Kosten nach Wohnfläche umgelegt und dann um 15% gekürzt (§ 12 HeizkostenV). Auf Erstattungen hat der Mieter einen Anspruch, dagegen müssen keine Nachzahlungen geleistet werden.

Das Jahr 2010 muss natürlich auch komplett abgerechnet werden, wobei für die ersten 8 Monate eine Schätzung erfolgen muss.

Man kann eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, dass mit der Rückzahlung der Kaution alle gegenseitigen Forderungen einschl. der Nebenkosten abgegolten sind. Damit wäre das Thema erledigt.

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#4
 Von 
Martl
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)


@ hh:

wie wird denn eine solche Schätzung gemacht ? Wer muss sie machen, wer muss sie bezahlen ?

es ist nur davon auszugehen, dass der vermieter weder die NKs für 2008 und 2009 erstellt, noch etwas schätzen lässt, noch darauf reagieren wird.

zu Deinem letzten Punkt:
[color=blue]Man kann eine Vereinbarung mit dem Vermieter treffen, dass mit der Rückzahlung der Kaution alle gegenseitigen Forderungen einschl. der Nebenkosten abgegolten sind. Damit wäre das Thema erledigt. [/color][size=][/size]
--> das war so im MÜNDLICHEN Plan ... Vermieter hält sich nicht dran !

...früher war ein händeschlag noch was wert !!!

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