Rückzahlung Kaution an getrennte Mieter

12. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Markus Klanke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Kaution an getrennte Mieter

Wenn sich die Mieter (Ehepaar) im Streit trennen und die Wohnung kündigen, welche Möglichkeiten hat der Vermieter zur Rückzahlung der Kaution (die ja beide Mieter gemeinsam gestellt haben)? Jeder der beiden Mieter möchte natürlich die gesamte Kaution alleine bekommen, weil er (zu Recht) vom jeweils anderen befürchtet, dass der die Kaution ganz für sich behält. Das darf der Vermieter vermutlich nicht machen. Aber wie ich gehört habe, darf der Vermieter auch nicht einfach die Kaution fifty-fifty teilen und an die beiden Ex-Mieter getrennt auszahlen. Was tun als Vermieter?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Moin,

warum sollte der Vermieter das nicht dürfen? Wenn beide Hauptmieter der Wohnung waren, sollte es doch da kein Problem geben. Die Frage ist natürlich, ob er den doppelten Aufwand betreiben mag.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Markus Klanke
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kaution liegt dem Vermieter als Sparbuch (Oder-Konto der beiden Mieter) ohne Verpfändung vor. Die Frage ist weiter, ob der sich Vermieter bei der Bank einfach die Hälfte auszahlen lassen kann! Da das Sparbuch ja nicht auf den Namen des Vermieters läuft, wird er bei der Bank wohl kaum Geld bekommen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

ach so, der Vermieter hat die Kaution also nicht selbst angelegt. Dann zahlt er die Kaution sowieso nicht selbst aus, sondern gibt lediglich das Sparbuch an die Bank zurück, die daraufhin die Kontoinhaber kontaktiert und fragt, wohin der Betrag überwiesen werden soll. Läuft das Sparbuch denn auf beide Personen, oder nur auf einen der beiden? Vielleicht kann man sich auf die Überweisung an einen neutralen vertrauenswürdigen Dritten einigen, der dann den Betrag jeweils an die beiden verteilt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Wüder ich auch sagen... letztlich ist es dem VM egal, denn der gibt das Buch garnicht raus, er hebt lediglich die Abtretung auf und dann geht das geld an den Kontoinhaber... meines Wissens nach ist das meistens nur eine Person.

P.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.647 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen