mein Sohn hat am 6.8. einen Mietvertrag unterschrieben - er will diese Wohnung noch mit einem Freund teilen - dieser hat noch nicht unterschrieben - jetzt haben wir im Vertrag z.B. Mitvertrag auf mindesten 2 Jahre und Kaution 3 M-RAten incl. Nebenkosten - ist dies rechtgültig - können wir aus dem Vertrag kommen oder ist dieser bindent - es gibt doch bei jedem Vertag ein 14tägiges Rücktrittsrecht.
Oder ist dieses beim Mietvertrag nicht so.
Wer kann uns einen Rat geben - bitte schnellstens
Gruß Ulbrike
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Rücktritt vom Mietvertrag möglich
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
es ist leider etwas unübersichtlich geschrieben. Man weiß nicht, ob das eine Frage oder eine Feststellung ist.
Jedoch ein Rücktrittsrecht gibt es nicht. Das gibt es hier definitiv nicht.
Ist der Sohn schon 18? Das wäre eine Möglichkeit hier heraus zu kommen.
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Der MV ist bindend.
Die Kaution von 3 Monatsmieten incl. NK ist nicht erlaubt. Es können nur 3 Monatskaltmieten genommen werden.
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--- editiert vom Admin
zu erst mal danke für die schnelle Antwort.
Beide sind Hauptmieter - unser Sohn (20 Jahre) hat den Vertrag in dreifacher Ausfertigung zu hause. Vermieter und unser Sohn haben schon am 6.8. unterschrieben. Der freund noch nicht - jetzt steht ebenfalls im Vertrag nur 1 Wohnungsschlüssel und 1 Haustürschlüssel - dieses geht doch auch nicht - muß doch mindestens 2 sein.
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--- editiert vom Admin
quote:
Solange die Vertragsausfertigung nicht von beiden Mietern unterschrieben wieder beim Vermieter landet, "gibt" es noch keinen Vertrag, allenfalls eine Schadensersatzpflicht. Deshalb solltet Ihr das schnellstens mit dem Vermieter klären.
Wofür ?
Die gibt es anscheinend nur, wenn der Mieter dann noch absagt, wenn hier der Vermieter den vom Mieter unterschriebenen Vertrag nicht gegenzeichnet, dann bist Du da schon anderer Meinung.
@ ulbrike
Wenn der Vertrag nicht unterschrieben zurückgegeben wurde, hat der VM nichts in der Hand.
mfg
Thomas
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--- editiert vom Admin
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