Rücktritt vom Mietvertrag möglich

16. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
ulbrike
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Mietvertrag möglich

mein Sohn hat am 6.8. einen Mietvertrag unterschrieben - er will diese Wohnung noch mit einem Freund teilen - dieser hat noch nicht unterschrieben - jetzt haben wir im Vertrag z.B. Mitvertrag auf mindesten 2 Jahre und Kaution 3 M-RAten incl. Nebenkosten - ist dies rechtgültig - können wir aus dem Vertrag kommen oder ist dieser bindent - es gibt doch bei jedem Vertag ein 14tägiges Rücktrittsrecht.
Oder ist dieses beim Mietvertrag nicht so.

Wer kann uns einen Rat geben - bitte schnellstens

Gruß Ulbrike

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

Hallo,

es ist leider etwas unübersichtlich geschrieben. Man weiß nicht, ob das eine Frage oder eine Feststellung ist.

Jedoch ein Rücktrittsrecht gibt es nicht. Das gibt es hier definitiv nicht.
Ist der Sohn schon 18? Das wäre eine Möglichkeit hier heraus zu kommen.

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Der MV ist bindend.
Die Kaution von 3 Monatsmieten incl. NK ist nicht erlaubt. Es können nur 3 Monatskaltmieten genommen werden.

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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
ulbrike
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

zu erst mal danke für die schnelle Antwort.

Beide sind Hauptmieter - unser Sohn (20 Jahre) hat den Vertrag in dreifacher Ausfertigung zu hause. Vermieter und unser Sohn haben schon am 6.8. unterschrieben. Der freund noch nicht - jetzt steht ebenfalls im Vertrag nur 1 Wohnungsschlüssel und 1 Haustürschlüssel - dieses geht doch auch nicht - muß doch mindestens 2 sein.



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#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

quote:
Solange die Vertragsausfertigung nicht von beiden Mietern unterschrieben wieder beim Vermieter landet, "gibt" es noch keinen Vertrag, allenfalls eine Schadensersatzpflicht. Deshalb solltet Ihr das schnellstens mit dem Vermieter klären.


Wofür ?
Die gibt es anscheinend nur, wenn der Mieter dann noch absagt, wenn hier der Vermieter den vom Mieter unterschriebenen Vertrag nicht gegenzeichnet, dann bist Du da schon anderer Meinung.

@ ulbrike

Wenn der Vertrag nicht unterschrieben zurückgegeben wurde, hat der VM nichts in der Hand.

mfg
Thomas


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Geschäftsrisiko.......


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