Rücktritt Mietvertrag - Kann ich ohne Konsequenzen von diesem Vertrag zurücktreten?

6. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Emanuelle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Mietvertrag - Kann ich ohne Konsequenzen von diesem Vertrag zurücktreten?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Mein Partner und ich ziehen zum 01.08.2006 um. Im Mietvertrag sind wir beide aufgeführt. Der Vermieter möchte nun den Mietvertrag unterschrieben zurück haben, doch mein Partner möchte noch nicht unterschreiben weil er im Moment noch beruflich in China ist und dort eventuell noch ein halbes Jahr länger bleiben muss. Das weiß er aber leider erst Mitte Juli ganz sicher. Der Vermieter will die Wohnung aber nicht so lange freihalten sondern eine feste Zusage. Da wir die Wohnung aber unbedingt wollen falls mein Partner doch ab August hier ist, suchen wir nun nach einer Lösung. Der Vermieter meinte nun, ich soll den Mietvertrag unterschreiben und ihn nur mit meiner Unterschrift zurückschicken. Ist der Mietvertrag dann rechtsgültig wenn nur einer der beiden aufgeführten Mieter unterschrieben hat??? Und hafte ich dann, falls wir doch nicht einziehen? Kann ich ohne Konsequenzen von diesem Vertrag zurücktreten?
Über schnelle Antwort freue ich mich sehr!!!
LG, Emanuelle

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Du kannst von einem einmal unterschriebenen Mietvertrag nicht zurücktreten. Du kannst ihn ganz normal kündigen, musst dann evtl. 3 Monate Miete zahlen.

Gruß

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#2
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Oder anders formuliert, ja Du haftest voll. Das - evtl. - von islabonita würde ich gegen ein - höchst wahrscheinlich - tauschen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Emanuelle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Und das gilt auch, wenn vorne beide Personen, d.h. sowohl mein Partner mit Namen und jetziger Adresse als auch ich aufgeführt sind? Müssen dann nicht auch beide unterschreiben damit der Vertrag rechtsgültig ist? Ich kann doch nicht stellvertretend für meinen Partner mitunterschreiben, oder? Wenn nur ich als Mieter aufgeführt wäre, sieht die Sache natürlich anders aus, das ist mir klar... Aber wie gesagt: Wir sind beide als Mieter im Vertrag aufgeführt und unterschreiben tut aber dann nur einer...?!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Dann unterschreib halt nicht. Oder willst Du unterschreiben und hoffst, das ist dann nicht rechtsgültig und Du kannst so jederzeit aus dem Vertrag wieder raus? Ist aber auch nicht die feine englische Art, ganz abgesehen von der Rechtslage, oder??

Gruß

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#5
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Hi

Entweder man will was unbedingt, dann unterschreibt man einen Vertrag auch alleine und haftet dafür -
oder
man weiß nicht sicher, wie sich die berufliche Situation entwickelt und läßt es.

Die Konsequenzen muß man früher oder später selbst tragen, daß nennt man - glaube ich - Eigenverantwortung!

Mir scheint es so, als ob du dir alle Hintertürchen offen halten willst, um dann zu sagen 'Pech für alle anderen'.

Teile somit die Meinung von Mietrechtsexperte und islabonita. Wobei ich dieses Vorgehen schon eher als dreist, bzw. unverschämt bezeichnen würde.

feuerelfe

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#6
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wenn du den Mietvertrag allein unterschreibst, dann bist du auch alleinige Mieterin. Dabei spielt es dann auch erst einmal keine Rolle, ob dort noch ein zweiter Mieter mit eingetragen wurde oder nicht. Der Mietvertrag zwischen Vermieter und dir waere dann zustande gekommen, der zwischen deinem Partner, dir und dem vermieter hingegen nicht. Das kann aber nachgeholt werden.

Warum aber sollte man das tun? Wenn der Vermieter dich als alleinige Mieterin akzeptiert, hat das doch eigentlich nur Vorteile fuer dich und deinen Partner. So haftet nur einer (naemlich du) und im Falle einer Trennung geht die Kuendigung dann auch viel einfacher ueber die Buehne.

Wenn aber beide Partner den Mietvertrag unterschrieben haben, dann haften diese gesamtschuldnerisch. Das heisst, der Vermieter kann sich aussuchen, an wen er sich wendet. Auf die Haftungshoehe hat dies jedoch keinen Einfluss. Es findet keine "Haelftelung" statt, sondern jeder der gesamtschuldnerisch Haftenden kann in voller Hoehe in Anspruch genommen werden. Hat der eine nix, dann wendet man sich halt an den anderen.

Und wenn es dann irgendwann vielleicht tatsaechlich zu einer Trennung kommen sollte, dann kann ein solcher mit beiden Mietern geschlossener mietvertrag auch nur von beiden gemeinsam gekuendigt werden. Einer allein kann das nicht, der zweite muss zustimmen. Tut er dies nicht, dann ist eine solche Zustimmung einklagbar. Das sorgt aber immer wieder fuer maechtig Aerger, dauert lange und kostet Geld.

Wenn der Vermieter also mit dir als Alleinmieterin einverstanden ist, waere es fuer euch als Mieter viel besser, dass dann auch so zu machen.

Gruss
CAM

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