Rücktritt Mietvertrag - Bekommt sie Ihre Kaution wieder?

19. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mucky
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Mietvertrag - Bekommt sie Ihre Kaution wieder?

Hi!!
Meine Schwester hat sich mit Ihrem neuen Lebensgefährten eine neue Wohnung gesucht! Sie hat einen Mietvertrag zum 01.08. unterschrieben nun hat ihr Freund sich von Ihr getrennt!! Sie hat aber schon eine Kaution von 700 € bezahlt! Nun meine Frage hat sie eine Chance aus dem Mietvertrag rauszukommen? Bekommt sie Ihre Kaution wieder????
VielenDank im voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Sie kann den Mietvertrag nur kündigen - Frist: 3 Monate.
Deiner Schwester wird (wenn sie keinen Nachmieter findet) nichts anderes übrig bleiben, als für die Monate August bis Oktober die Miete zu entrichten.
Da die Wohnugn wahrscheinlich nicht bewohnt wird, könnte man mit dem VM sprechen, ob die Kaution mit der Miete verrechnet werden kann.
Sollte auch der Ex-Freund den Mietvertrag unterschrieben haben, muss er natürlich seinen Teil beisteuern (50/50).

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
Tracheo
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn der Vertrag besteht muß sie die 3 Monatige Kündigungszeit einhalten !!

Grüße von Tracheo !!

-----------------
"Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer !!
"

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#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

@ Tracheo
Richtig wie Michi oben schon gesagt hatte!

Und wie Michi auch riet: Die Schwester sollte,
wenn der Freund auch unterschrieben hat,
sich die Miet-Kosten mit dem Ex teilen.

Wenn die Schwester die Kaution allein bezahlt hat, ist eine Verrechnung nicht zu empfehlen.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klaus Höltken
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vor allem müssen beide die Kündigung unterschreiben, wenn beide auch den Mietvertrag unterschrieben haben, sonst ist diese ungültig.

MfG
Klaus

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