Rücksperrventil Wasser im Keller

4. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
bstracke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücksperrventil Wasser im Keller

Hallo,

wir wohnen in einer gemieteten Doppelhaushälfte seit 1 1/2 Jahren. Nun war letzte Woche Starkregen bei uns. Wir kamen am nächsten Tag nach Hause und haben festgestellt das unser Keller 2 cm unter Wasser stand. Wir haben 2 Räume im Keller einen Waschraum mit so einem Ablauf im Kellerboden und einen Hobbyraum. Im Hobbyraum habe ich Laminat verlegt und dieser ist nun natürlich kaputt, nachdem das Wasser drin stand. Es gibt wohl ein Rückstauventil im Boden des Waschraums. Unser Vermieter hat nie was von diesem Ventil gesagt und auch nie darauf hingewiesen das dieses Ventil manuell von uns immer geschlossen gehalten werden muss. Wir haben auch nie eine Einweisung oder Anleitung dazu bekommen. Dieser meint nun es ist nicht sein Problem das es offen war und er sieht sich in keine Verantwortung. Außerdem soweit ich das erkennen kann, muss die Rückstauklappe gewartet werden. Da war aber noch nie eine Person da die eine Wartung von dem Ventil gemacht hat. Bezüglich des Kellerraums meinte er, dass wenn ich Lamiat rein lege meine Sache ist da es nur ein Kellerraum ist und nicht mehr. Aber der Kellerraum ist mit einer Heizung, kleinen Kellerfenster mit Tageslicht ausgestattet. Kann jemand weiterhelfen?

Mit freundlichem Gruß

Benjamin

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Was genau steht bezüglich Rückstauklappe, Wartung, Reparaturen, Kellerraum in den vertraglichen Vereinbarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bstracke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe mir nochmal genau den Mietvertrag angeschaut. Darin steht nichts bezüglich der Kellerraumnutzung und des Rückstauventils.

Es steht lediglich unter Aufstellung der Betriebskosten:

2. die Kosten der Entwässerung,
hierzu gehören die Gebühren für die Haus und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;


Mit freundlichem Gruß

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Wieso muss das Ventil händisch geschlossen werden? Die klappen doch in der Regel bei Rückstau automatisch zu?

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#4
 Von 
bstracke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das dachte ich auch. Das Haus ist halt schon alt BJ. 1950. Keine Ahnung ob das damals so war, dass man dies manuell verschließen muss. Unser Vermieter hatte uns nie was gesagt von diesem Ventil, dass es geschlossen sein muss und es wurde nie gewartet und außerdem waren wir da noch nie dran, sodass nach seine Aussage " Es muss immer geschlossen sein" das Ventil zu sein müsste.

Die aktuellen haben immer eine Klappe die automatisch schließt.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Mmh, da fragen Sie am besten noch mal einen Fachmann, wenn es immer geschlossen sein muss, ist es kein Ventil, sondern ein Rohr.

Ob der VM Ihnen allerdings den Laminat erstatten muss, halte ich für fraglich.

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#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wieso muss das Ventil händisch geschlossen werden? Die klappen doch in der Regel bei Rückstau automatisch zu?
Diese Rückstauklappen funktionieren, wenn überhaupt, nur dann einigemaßen zuverlässig, wenn sie regelmäßig gewartet werden.
Auf der sichereren Seite ist man, wenn sie händisch rechtzeitg geschlossen, oder wenn Sie nur bei Bedarf geöffnet werden.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#7
 Von 
bstracke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also zur Info. Das Rürckstauventil ist Total verdreckt. Da wo ein Hebel/Rad sein soll ist nichts zu erkennen und gewartet wurde es wohl seid 20 Jahren nicht mehr so wie es aussieht. Und wenn wir gewusst hätten, dass wir es zudrehen hätten sollen, wäre dies gar nicht möglich gewesen. Hinzu kommt noch, dass Wasser von außen der Kellertür reinkommen kann und dann über dieses Ventil ablaufen soll/kann. Wenn man nun dieses zudreht und es regnet sehr, kann dieses Wasser natürlich auch nicht ablaufen. Also ist ein geschlossenhalten des Ventils gar nicht möglich.

Vielen Dank für eure Antworten

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