Rücknahme der Kündigung durch Mieter

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
anonymus666
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücknahme der Kündigung durch Mieter

Angenommen, der Mieter kündigt den Mietvertrag gegenüber dem Vermieter. Dieser ist froh, da man den Mieter ohnehin "raus haben wollte" (wegen Verwahrlosung, ect), allerdings hatte man keinen Grund (denn Mietrückstände waren nicht gegeben).
Der Vermieter schickt eine Kündigungsbestätigung und der Mieter schickt diese mit Vermerk "Ich nehme meine Kündigung zurück" zurück.
Was kann man jetzt gegen die Kündigung unternehmen, wenn einem daran gelegen ist, dass der Mieter wohnen bleiben darf.
Widerruf der Kündigung scheint ja nicht mehr zu funktionieren, weil die Kündigung schon beim Vermieter zugegangen ist.

Nimmt man an, dass der Mieter einen sehr "verwirrten" Eindruck (z. B. "er hört Stimmen"), ließe sich dann daran denken, dass man die Kündigung anficht oder ähnliches?

Ich wäre für Hilfe sehr dankbar...



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22 Antworten
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#1
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Bei einer Kündigung handelt es sich juristisch ausgrdrückt um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Mit Zugang der Kündigung beim Vermieter wird das Mietverhältnis - ohne, dass es der Annahme oder Zustimmung des Vermieters bedarf - zum Ablauf der Kündigungsfrist beendet. Aus diesem Grund kann die Kündigung nach Zugang beim Vermieter auch nicht mehr von Ihnen zurückgenommen werden.

Erklären Sie dennoch gegenüber dem Vermieter die Rücknahme der Kündigung, so wird dies als Angebot zum Abschluss eines neuen Mietvertrags zu den vorherigen Bedingungen angesehen. Diesem Angebot muss der Vermieter zustimmen, um ein neues Vertragsverhältnis entstehen zu lassen. Stimmt der Vermieter aber nicht zu, so bleibt es bei der Beendigung des Mietverhältnisses. Daran ändert leider auch Ihre aktuelle Situation nichts.


Eine Geschäftsunfähigkeit,wie sie hier "beschrieben" wird, wäre ein Fall des §104 Nr. 2 BGB . Dann wäre die Kündigung gem. § 105 Abs. 1 BGB unwirksam. Eine solche Geschäftsunfähigkeit muss aber erst festgestellt werden und kann nicht einfach behauptet werden.

Gruß

David

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#2
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
dass der Mieter einen sehr "verwirrten" Eindruck (z. B. "er hört Stimmen")


Wenn der Mieter gern in die "Geschlossene" umziehen will, löst sich das Problem auch.



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#3
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Was kann man jetzt gegen die Kündigung unternehmen, wenn einem daran gelegen ist, dass der Mieter wohnen bleiben darf.
Bieten Sie dem VM ein ausreichendes Schmerzensgeld an, so dass er über die geschilderten Umstände
quote:
. Dieser ist froh, da man den Mieter ohnehin "raus haben wollte" (wegen Verwahrlosung, ect), allerdings hatte man keinen Grund (denn Mietrückstände waren nicht gegeben).
hinwegsieht

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-- Editiert am 07.01.2010 18:46

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#4
 Von 
guest-12311.01.2010 09:56:08
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
anonymus666
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie wird denn eine solche Geschäftsunfähigkeit festgestellt? Angenommen es kommt im obigen Fall zum gerichtlichen Verfahren auf Räumung: Könnte dann nicht in diesem Verfahren zugleich die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit mitabgehandelt werden? Kann der Anwalt des Mieters denn nicht behaupten, dass beim Mieter Geschäftsunfähigekeit vorlag vorlag? Ich vermute mal, dass es dann zur Bestellung eines Vertreters kommt...(und man nicht gleich in die Geschlossene umziehen muss!)


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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39875x hilfreich)

quote:
Was kann man jetzt gegen die Kündigung unternehmen, wenn einem daran gelegen ist, dass der Mieter wohnen bleiben darf.

Dem Vermieter das Haus abkaufen, ansonsten sehe ich keien realistische Möglichkeit.



quote:
Kann der Anwalt des Mieters denn nicht behaupten, dass beim Mieter Geschäftsunfähigekeit vorlag?

Das kann jeder behaupten, auch seine Mutter, der Tankwart oder das Rumpelstizchen...
Ohne Beweise sind Behauptungen in solchen Fällen jedoch juristisch irrelevant.



quote:
Ich vermute mal, dass es dann zur Bestellung eines Vertreters kommt...(und man nicht gleich in die Geschlossene umziehen muss!)

Das entscheidet ein vom Gericht bestellter Gutachter wo und wie der Mierter zukünftig wohnt.


Ein Mieter der 'Stimmen hört' könnte auch eine Gefahr für die restlichen Mieter darstellen, dann könnte es sogar zu einer fristlosen Kündigung führen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#7
 Von 
anonymus666
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber vor Gericht muss doch die Möglichkeit bestehen die Geschäftsunfähigkeit zu "behaupten" und als Beweis ein Gutachten hierfür anzufordern. Nachdem dieses fertig ist, ist ja "festgestellt", ob die Behauptung stimmt. Je nachdem was das Ergebnis ist, ist die Kündigung uU wirksam oder unwirksam (§ 105 Abs. 1 BGB ).


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#8
 Von 
guest-12308.01.2010 16:25:04
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Kommt darauf an, was die Stimmen ihm sagen.



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#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Aber vor Gericht muss doch die Möglichkeit bestehen die Geschäftsunfähigkeit zu "behaupten" und als Beweis ein Gutachten hierfür anzufordern.

Natürlich kann ein Mieter behaupten, er habe nicht alle Tassen im Schrank (ein Teil der Vermieter denken dies ohnehin von jedem Mietern), wenn’s vom Vermieter aber bestritten wird, muss eben der Beweis her, und wer möchte schon freiwillig vom Gutachter Geschäftsunfähigkeit bestätigt haben, nur um einen Mietvertrag fortsetzen zu können. Das ist die Sache wirklich nicht wert.
Im Übrigen sind die Erfolgsaussichten, insbesondere beim hier geschilderten Sachverhalt, wohl sehr dürftig. Wer Stimmen hört, ist ja nicht automatisch geschäftsunfähig. Mache Leute können sich sogar mit Tieren unterhalten und werden dafür sogar heilig gesprochen.
Es wäre ja schon ein seltsamer Zufall, wenn die Geschäftsunfähigkeit gerade dann einsetzt, wenn dies für den Mieter günstig ist. Ein Gutachter wird danach fragen, ob der Mieter auch vorher schon im Leben nicht zu recht kommt, er also z.B. schön öfters wirtschaftlich völlig sinnlose Geschäfte getätigt hat. Zumindest aber wird man mal danach fragen, ob und wie lange der Mieter wegen der Sache schon in Behandlung ist. Ist all dies nicht der Fall, wird man eine vorgetäuschte Geschäftsunfähigkeit schnell erkennen.

@King Landlord
quote:
Wer hört die nicht, nachts. Ruf mich an, sofort !

Keine Angst, King, solange der kleine König davon nicht wach wird, ist das nicht so schlimm.


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#11
 Von 
guest-12311.01.2010 09:56:08
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.01.2010 09:58:26
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.01.2010 09:56:08
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39875x hilfreich)

AliBaba trainiert sich schneller anzumelden als er gelöscht wird ...

:devil:

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#15
 Von 
guest-12311.01.2010 09:58:26
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Das muss leider des öfteren mit ja beantwortet werden, fängt schon beim Abschluss eines MV an, für dessen vereinbarte Miete von vornherein nicht aufgekommen werden kann.

Mit derartigen Überlegungen tun Sie sich aber keinen Gefallen. Ich dachte immer, die VM-Seite schreit "Betrug!", wenn jemand einen Mietvertrag abschließt, die Miete aber nicht zahlen kann. Sollte es sich wirklich bei derartigen Mietern allesamt um Geisteskranke handeln? Na, dann hat der Vermieter ja gar keinen Anspruch auf Mietzahlungen bzw. muss bereits doch vereinnahmte auskehren.

VM, die einem Mietnomaden einen derart leichten Ausweg aus der Betrugsstrafbarkeit weisen (keine Einmietbetrug, da Schuldunfähigkeit dank Geisteskrankheit), sollten selbst einmal hinterfragen, inwieweit sie selbst Ahnung von der Rechtsmaterie haben.


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#17
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Es steht Ihnen frei, lieber Abu, hier zu erläutern, weswegen bei einem wegen Geschäftsunfähigkeit nichtigen Vertrag, die Leistungen nicht zurückgewährt werden müssten.

Selbst wenn der geisteskranke Mieter Wertersatz leisten müsste – ein strafbarer Einmietbetrug würde bei Sichtweise King Landlord jedenfalls mangels Schuldfähigkeit entfallen. Daher verstehe ich auch nicht, weswegen sich dieser User überhaupt über Mietnomaden u.ä. aufregt – aber vielleicht ist aus ihm ja ein mitfühlender kleiner Lord geworden, der inzwischen vollstes Verständnis für Mietnomaden hat.


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#19
 Von 
guest-12311.01.2010 09:56:08
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Scheinbar wissen Sie es doch.

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#22
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

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