Ich schildere kurz meinen Fall.
Mein inzwischen Ex-Mann und ich habe beschlossen beide aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen. Daher die Wohnung gekündigt. Nun finde ich aber keine geeignete Wohnung für mich und meinen kleinen Sohn. Daher habe ich beschlossen, hier erstmal wohnen zu bleiben. Mein Ex hat sich bereit erklärt alleine auszuzíehen. Wir hatten letzte Woche auch schon einen Interessenten, der mit unserem Vermieter sich die Wohnung angeschaut hat.
Habe heute meinen Vermieter angerufen, ihm die Sache geschildert. Er hat sich sehr nett angehört. Meinte, er ist aber erst Montag wieder zurück, sei außerhalb der Stadt. Ich soll mich dann nochmal melden, um alles genau zu besprechen. Das macht mir schonmal Hoffnung.
Nun bin ich schon ganz hibbelig und frage mich, ob er mich einfach aus der Wohnung rausschmeißen kann, obwohl ich keine neue Wohnung habe? Der Kindergarten und Co. sind alle hier.
Wer kann mir helfen? Was ist im schlimmsten Fall, wenn der Vermieter sich auf eine Rücknahme der Kündigung nicht einlässt. Habe ich einen Anspruch weiterhin in der Wohnung zu bleiben, wenn ich nichts neues habe?
Rücknahme der Kündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
***************************
Daher habe ich beschlossen, hier erstmal wohnen zu bleiben.
***************************
Das ist aber großzügig von DIR.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
Der VM kann sich darauf einlassen, muss aber nicht!
Das ist v ö l l i g seiner Entscheidung überlassen!
Wenn nicht tust Du gut daran die Wohnung fristgerecht zu räumen sonst bleiben die ev. Folgekosten komplett an Dir hängen.
Er kann dich zwar nicht sofort rausschmeißen, wenn Du die Wohnung nicht räumst, das Kostenrisiko der dann ev. folgenden Räumungsklage ist aber bei Dir.
Kanst Du Dir das leisten?
*****************************
obwohl ich keine neue Wohnung habe? Der Kindergarten und Co. sind alle hier.
*****************************
Das ist einzig und allein Dein Problem, obliegt Deiner eigenen Disposition und letztenendes wusstest Du es doch bei der Kündigung!
Warum hast Du denn dann gekündigt??
JJ
Ich würde nie mit Zwang hier wohnen blieben, falls der Vermieter sich nicht drauf einlässt.
Diese Wohnung ist sehr groß, ich dachte eine kleinere würde es auch tun.
Ja nun sehe ich aber, dass sich im Mietpreis nicht viel tut. Ich bin in einer Trennung und habe viele Gedanken (manche nicht wohl bedacht). Daher hatte ich die Wonung gekündigt. Aber ich finde keine günstigere...
Mein Vermieter ist ein ganz lieber. Aber er MUSS ja nicht zustimmen.
Ich denke, ich muss mich bis Montag gedulden...
Wollte nur wissen, wie es ist, wenn man eben keine neue Wohnung hat, muss man dann trotzdem raus??
Gruß
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
ach du Schande. Dann bleibt mir nichts anderes übrig, als zu hoffen, dass mein Vermieter die Kündigung wieder aufhebt... ;-(((
--- editiert vom Admin
Aufheben nicht, sondern mit Dir einen neuen MV aufsetzen und unterschreiben.
Der alte MV mit Deinem Mann ist finito.
Da ihr beiden bestimmt im Mietvertrag standet, mußten jetzt beide den Mietvertrag kündigen. So, sollte dein VM sich bereit erklären, dich dort wohnen zu lassen, solltest du mit deinem VM einen neuen Vertrag abschließen.
Grundsätzlich ist die/ihre Kündigung erstmal wirksam, damit entfällt auch ein Kündigungsschutz des Mieters, wenn er selbst kündigt.
Zentraler Punkt für den VM wird sein, können Sie die Wohnung alleine finanziell "halten". Davon wird abhängen, ob Sie einen neunen MV vom VM bekommen.
Idealerweise sollte die Warmmiete ca. 1/3 (oder weniger) Ihres Nettoeinkommens ausmachen. Je höher die Relation (z.B. 45%) , desto kritischer die Mietzahlung und desto eher gibt es keinen neuen Mietvertrag !
MFG
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
11 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten