Rückforderung Betriebskosten Kabelfernsehen/Verjährungsfrist

2. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
MieterBLN
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung Betriebskosten Kabelfernsehen/Verjährungsfrist

Hallo, hoffe jemand kann mir Tipps zu folgendem Sachverhalt geben.

Bin seit 12 Jahren Mieter einer Wohnung, im Haus gibt es Kabelfernsehen, das mit einem "Hausvertrag" mit KabelDeutschland von der Hausverwaltung vereinbart wurde. In meinem Mietvertrag wird mir eben dieses Kabel zu Mitgebrauch zugesichert und über Betriebskosten von ca. 120€/Jahr gezahlt. Da ich jedoch schon immer über einen DVB-T Receiver verfügte, guckte ich bis vor kurzem darüber Fernsehn.

Da jedoch Ende März das Signal eingestellt wurde und ich mir dann dachte, hast ja Kabel wozu dann auch noch für DVB-T2 bezahlen, wenn du das auch mal endlich nutzen kannst. Jedoch falsch gedacht: Nachdem ich mir ein Antennenkabel gekauft habe, kam die große Überraschung, es kommt kein Signal an. Zuerst kurz gedacht das ich eventuell ein defektes Kabel erwischt habe, also schnell eines ausgeliehen über das auch tatsächlich Fernsehn geguckt wurde und das mit Sicherheit funktionierte. Aber auch dort das gleiche Ergebnis: Kein Signal.

Also die Hausverwaltung angerufen und diese versuchte mir erstmal klar zu machen, das ich ja kein Kabelsignal habe und das was ich zahle nur für die Bereitstellung fällig sei. Ist klar, ne! Also mal eben eine Betriebskostenabrechnung geschnappt und der Dame am Telefon die Erläuterungen zu den Betriebskosten vorgelesen, dort steht ganz klar geschrieben: Breitband-bzw. Digitale Kabelsignallieferung-"Dazu gehören die Gebühren der Signallieferung für den Kabelanschluss". Dann war Sie auch endlich mal bereit einen Techniker zu beauftragen.

Paar Tage später war dieser auch bei mir und stellte fest das in meiner Wohnung tatsächlich kein Signal ankommt und sagte mir auch, dass die Kabeldose die sich in meiner Wohnung befindet, veraltet sei. In der Zeit in der ich in der Wohnung lebe, wurde mit Sicherheit nichts an dem Kabel verändert, bei Nachfrage bei einer Nachbarin die schon seit ca. 30 Jahren hier lebt, hat Sie mir gesagt, dass vor sehr langer Zeit mal die Kabeldosen erneuert wurde, ich vermute dies geschah bevor ich hier wohnte. Somit erlangte ich erst vor kurzem die Kenntnis darüber, dass ich nicht wie gedacht für etwas zahlte das ich nur nicht benutzte, sondern das ich für etwas zahlte das ich nie hätte benutzten können.

Nun habe ich vor, die ohne einer Gegenleistung gezahlten Kabelgebühren zurückzufordern. Sehe ich das richtig, dass die Verjährungsfrist erst jetzt angefangen hat, da ich erst jetzt Kenntnis von Anspruch erlangt habe, ohne mich meiner Meinung nach nicht grob fahrlässig verhalten zu haben und somit die Gebühren von Beginn des Mietverhältnisses zurückfordern kann? Meiner Meinung nach hat sich, wenn dann der Vermieter grob fahrlässig verhalten, das Breitbandkabel in den Mietvertrag hineinzunehmen ohne auf dessen Funktionalität zu überprüfen.

Wie sieht ihr hierbei meine Chancen die Gebühren erstattet zu bekommen? Habe den Vermieter vorerst angeschrieben und die Erstattung gefördert. Da ich jedoch wie von diesem gewöhnt eine Ablehnung erwarte möchte ich einen Anwalt beauftragen. Doch vorher würde ich gerne meine Chancen diesen Fall zu gewinnen einschätzen.

Vielen dank für eure Antworten und liebe Grüße aus Berlin

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von MieterBLN):
Somit erlangte ich erst vor kurzem die Kenntnis darüber, dass ich nicht wie gedacht für etwas zahlte das ich nur nicht benutzte, sondern das ich für etwas zahlte das ich nie hätte benutzten können.

Man kann erst was geltend machen, wenn man einen Mangel dem Vermieter mitgeteilt hat.
Eine Steckdose wäre vergleichbar, erst wenn man dem Vermieter den Mangel mitgeteilt hat, lässt sich hier von Mangel reden. Der Vermieter konnte nicht wissen das der Anschluss keine Funktion hat.

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#2
 Von 
MieterBLN
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter sollte durchaus darüber in Kenntnis sein, das wenn in anderen Wohnungen/Haustechnikraum neue Kabeldosen/Kabelverteiler verlegt werden, in einer Wohnung in der es nicht gemacht wird, es nicht funktionieren kann.

Der Vermieter hätte durch Rechnungen/Unterlagen wissen müssen, dass es in meiner Wohnung nicht erneuert wurde und sich somit in meinen Augen grob fahrlässig verhalten.

Wenn dann wäre es eher mit Strom zu vergleichen, für den man zahlt, aber keine Elektrogeräte benutzt und eines Tages ein Kühlschrank anschließt und der nicht funktioniert, weil die Wohnung nicht an das Stromnetz angeschlossen ist.



-- Editiert von MieterBLN am 02.05.2017 20:01

-- Editiert von MieterBLN am 02.05.2017 20:13

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von MieterBLN):
Der Vermieter sollte durchaus darüber in Kenntnis sein, das wenn in anderen Wohnungen/Haustechnikraum neue Kabeldosen/Kabelverteiler verlegt werden, in einer Wohnung in der es nicht gemacht wird, es nicht funktionieren kann.

Der Vermieter verlässt sich auf den Handwerker, oder meist sogar auf den Kabelanbieter.
Und da ja ein Vormieter vorhanden war, kann der Vermieter durchaus davon ausgehen, das diese schon den Mangel reklamiert hätte.
Wenn eine Steckdose welche bei Anmietung vorhanden ist, nicht funktioniert, zahlt man trotzdem die Summe XY an Miete, denn auch die gehört zur Mietsache.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MieterBLN
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Der Vermieter verlässt sich auf den Handwerker, oder meist sogar auf den Kabelanbieter.
Und da ja ein Vormieter vorhanden war, kann der Vermieter durchaus davon ausgehen, das diese schon den Mangel reklamiert hätte.


Dann muss der Vermieter das Geld eben bei Handwerker/Kabelanbieter zurückfordern und wenn der Vormieter den Mangel gemeldet hat, dann wurde er trotz Kenntnis des Vermieters nicht behoben.

Und jetzt würde ich dich gerne bitten von weiteren Antworten in diesem Thema abzusehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von MieterBLN):
Und jetzt würde ich dich gerne bitten von weiteren Antworten in diesem Thema abzusehen.

Dann sollte man auch keine Fragen in einem öffentlichen Forum stellen, und besser gleich für eine Beratung beim RA vor Ort bezahlen.
Das wünsch Dir was Forum ist nebenan, dort wählt man die Wunschantwoten per klick aus.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von MieterBLN):
Der Vermieter hätte durch Rechnungen/Unterlagen wissen müssen, dass es in meiner Wohnung nicht erneuert wurde und sich somit in meinen Augen grob fahrlässig verhalten.

Nur wenn man es diesen Unterlagen hätte entnehmen können.

Im übrigen müsste man auch noch beweisen, das die veraltete Dose überhaupt relevant ist. (Mein Dose ist noch von 19.., Kabelfernsehen kommt prima raus, nur kein Internet/Telefon)



Zitat (von MieterBLN):
Meiner Meinung nach hat sich, wenn dann der Vermieter grob fahrlässig verhalten, das Breitbandkabel in den Mietvertrag hineinzunehmen ohne auf dessen Funktionalität zu überprüfen.

Nur ungünstig, das man eben genau das beweisen müsste



Zitat (von MieterBLN):
Somit erlangte ich erst vor kurzem die Kenntnis darüber, dass ich nicht wie gedacht für etwas zahlte das ich nur nicht benutzte, sondern das ich für etwas zahlte das ich nie hätte benutzten können.

Was (gerichtsfest) zu beweisen wäre.
Müsste man mal überlegen, wie man das könnte...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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