Hallo zusammen, bei uns in der (Keller)wohnung ist sehr oft eine Rohrverstopfung.
Zunächst dachten wir es läge an einer falschen Rohrleitung, was sich aber wiederlegte nachdem es umgebaut wurde.
Unser Hausmeister hat sich bis jetzt immer drum gekümmer. Jetzt sagt er aber das er nicht dafür bezahlt werde (was ich auch einsehe).
Die Hausverwaltung ist auch informiert. Von dieser Seite ist aber auch nichts zuhören.
Steht mir eigentlich Mietminderung zu.
Die Verstopfung sind ca. alle 2 Monate. Wir werfen aber kein Abfall oder dgl. rein.
Wie soll ich mich jetzt verhalten
Rohrverstopfung ca. alle 2 Monate
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo!
Der Hauseigentümer muss dafür sorgen, dass die Mietsache entsprechend nutzbar ist, also auch, dass die Rohre frei sind.
Hausverwaltung noch enmal anschreiben und eine Frist zur Instandsetzung setzen.
Mit einer Mietminderung drohen.
Urteile lauten auf 5- 3 8%
15% wären wahrscheinlich angemessen.
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Rohrverstopfung im Mietrecht
Die Beseitigung einer Rohrverstopfung ist immer Sache des Vermieters. Er kann die Beseitigungskosten allerdings von demjenigen, der die Verstopfung schuldhaft verursacht hat, als Schadensersatz ersetzt verlangen.
Nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB
hat der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch, dass Rohrverstopfungen unverzüglich beseitigt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Verstopfung durch einen Mieter schuldhaft verursacht worden ist. Auch in diesem Fall obliegt die Beseitigung der Verstopfung dem Vermieter; der Vermieter kann die Beseitigungskosten allerdings vom Mieter als Schadensersatz ersetzt verlangen.
Instandsetzungskosten
Lässt sich der Verursacher nicht ermitteln, so muss der Vermieter die Kosten der Schadensbeseitigung tragen. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um Instandsetzungskosten.
Eine Formularklausel, nach der die Mieter eines Hauses anteilig für die Kosten einer Rohrverstopfung haften, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, ist unwirksam (OLG Hamm, RE v. 19. 5. 1982, Weber/Marx, S. II/98). Eine Regelung durch Individualvereinbarung scheint nicht möglich, weil der Vermieter mit allen Mietern dieselbe Regelung treffen müsste: Hierdurch erhält die Vereinbarung ihren AGB-Charakter.
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Interessanter Link .
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0104/hauptmm.htm?https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0104/010408.htm
Kellerwohnung ?
Ich würde wetten, daß die Rohrleitungen "halb zu" sind... hatte ich auch, da sind die Rohre (passiert nach Jahren, besonders, wenn das Wasser ne Zeitlang gestanden hat) quasi zur Hälfte mit Ablagerungen zu, so daß oft Zeug hängenbleibt und gleich das ganze Rohr verstopft ist.
Abhilfe schafft nur die (teure) Kamerafahrt bzw. das Freifräsen der Rohre... eigentlich Sache des Vermieters, aber ob ders bezahlt...
P.
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