Hallo!
Mich würde die Rechtslage in folgendem Fall interessieren:
Ein Mieter hat einen Wasserschaden am Laminat, den er selbst verschuldet hat und möchte diesen reparieren. (und zwar einen neuen
Laminat verlegen, den alten gesteckt/verklebten gibt es nicht mehr weil er bereits ein Jahrzent alt ist.Aktuell gibt es nur noch geklipste auf dem Markt)
Da der Laminat durch eine Türe durch in den angrenzenden Raum verlegt ist besteht der Vermieter darauf dass der Laminat ebenfalls wieder durch
die Tür auch in diesem Raum ausgetauscht wird.
Den Vorschlag eine Türleiste anzubringen und den Laminat nur in dem Raum zu erneuern wo
der Wasserschaden ist lehnt der Vermieter mit der Begründung auf Herstellung des
Urzustandes ab und verweist darauf dass dieser Zustand das Besondere an dieser Wohnung wäre.
Nun Frage ich mich ob eine solche Forderung nicht unverhältnismäßig wäre.
Der Laminat ist ja schon älter
und bis auf die Türleiste wäre
ja der Urzustand hergestellt.
besten Dank für Ihre interessanten Antworten.
viele Grüße
Christian
Reparatur unverhältnismäßig??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Chris,
und bis auf die Türleiste wäre
ja der Urzustand hergestellt.
Es wird da doch sicherlich auch optische Unterschiede geben, oder nicht ?
Was sagt denn Deine Haftpflichtversicherung dazu ?
Haftpflicht lehnt es ab-->kein Leitungswasserschaden.
Optische Unterschiede wären
fast nicht zu erkennen.
Laminat dunkelt nicht nach und die Farbe ist gängig.
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1. Die Privathaftpflicht zahlt doch nicht nur Leitungswasserschäden.
2. Wenn es keine optischen Unterschiede gibt, wozu dann eine Türleiste ? (Auch zwischen Steck und Clic lassen sich Anschlüsse schaffen).
Hab das verwechselt. Die Hausratsversicherung lehnt es natürlich ab. Werde heute gleich bei der Privathaftpflicht nachfragen. Danke für den Tip!
Ich schätze es ist schwierig nen guten Übergang von Click nach Steck zu schaffen, da der Steck verleimt ist.
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