Hallo,
kann mir bitte jemand die Frage beantworten, wer für Schäden (Verschleiß) an einer Einbauküche in einer Mietwohnung aufkommen muss. Die Küche wurde vom Wohn.-Eigentümer eingebaut, der Schaden beläuft sich auf € 75,00.
Danke, mit freundlichen Grüßen
Troubleshooter
Rep.-Kosten für Einbauküche des Eigentümers
7. Januar 2004
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Frage vom 7. Januar 2004 | 12:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rep.-Kosten für Einbauküche des Eigentümers
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#1
Antwort vom 7. Januar 2004 | 12:57
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 301x hilfreich)
Da hängt vom Vertrag ab. Wenn sog. Kleinreparaturen auf den Mieter übertragen wurden, dann müssen Sie zahlen. Anderenfalls nur, wenn es üblicher Verschleiss ist und keine schuldhafte Beschädigung.
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