Renovierungskosten bei Auszug

28. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
flueb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierungskosten bei Auszug

Hallo,

habe mal eine Frage bzgl. Renovierungskosten bei Auszug. Sind zwar hier schon viele Fälle im Forum besprochen worden, wurde aber nicht wirklich schlau ob die Klausel in meinem Vertrag hier nichtig ist ( ?? <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGH%20VIII%20ZR%2052/06" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 18.10.2006 - VIII ZR 52/06: Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen">BGH VIII ZR 52/06</a> ?? ). Ich habe meine Wohnung zum 31.04.2009 gekündigt und wohne seit Mitte 2004 darin (also länger als 4 Jahre).
Auszug aus meinem Mietvertrag:

...Der Mieter verpflichtet sich, bei seinem Auszug die Schönheitsreperaturen - Anstriche an den Decken und Wänden des Appartement - auf seine Kosten durchzuführen. Der Renovierungszeitraum wird für das ganze Appartment mit vier Jahren vereinbart. Ist die Mietzeit kürzer als vier Jahre, werden dem ausziehenden Mieter die Renovierungskosten anteilig für die Dauer der Mietzeit in Rechnung gestellt. Für die Renovierung sind wischfeste, weiße Farben zu verwenden. Wurden während der Mietzeit die Tapeten derart beschädigt, daß ein Neuanstrich nicht mehr möglich ist, gehen die Kosten der Tapetenabnahme, Neutapezierung und des Anstriches zu Lasten des Mieters...

Was muss ich bei Auszug nach aktueller Rechtssprechung machen?

vielen Dank im voraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#2
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Ja ich denke auch, einfach besenrein ausziehen und gut ist.

Allerdings mit der Einschränkung, dass wenn du irgendwelche Wände in der Wohnung sehr farbenfroh gestrichen hast, musst du diese wieder in einerem dezenten Farbton streichen. Diese Massnahme hat nichts mit Schönheitreparatur zu tun, sonder die Behebung von "Schäden". Starke Farben gelten als "Sachbeschädigung".

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

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#4
 Von 
flueb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also die Wände sind weiß und in gutem Zustand...werde sie vor Auszug selber weißen, mir ging es nur darum ob diese Klausel nichtig ist, falls die Vermieterin letztenendes noch Renovierungskosten einbehalten will..

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#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

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#6
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
werde sie vor Auszug selber weißen, mir ging es nur darum ob diese Klausel nichtig ist


Davon kann ich nur abraten, entweder du renovierst so wie es im Mietvertrag steht, oder du lässt es komplett sein und ziehst besenrein aus. Wenn du nur halb renovierst hast du u. U. Schwierigkeiten. Du kannst dich nach der von dir angefangenen Renovation nicht mehr auf die Ungültigkeit beziehen.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

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#8
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
+++ Renovation +++


Ist hier umgangsprachlich durchaus üblich.

Bin mir mittlerweile fast sicher, du bist Lehrer, oder zumindest ein Lehrerkind.

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#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Und die Mutter (falls relevant)?

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#11
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

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