Hallo
Ich weiß es gibt hier schon viel zu diesen Themen, aber nichts beantwortet meine Fragen.
Ich wohnte zwei Jahre in einer kleinen ein,5 Zimmer Wohnung. Einige Wände wurden bei Einzug von mir rot gestrichen. Nun bin ich ausgezogen. Ich habe dem Mietvertrag entsprechend einen weißen Anstrich wieder hergestellt. Allerdings ohne die Decke da diese nicht im Mietvertrag aufgeführt worden ist. Nun wurde die Wohnung nicht abgenommen weil der Vermieter meint der Anstrich wäre nicht gut. Er monierte einen fleckigen Anstrich und natürlich die Decke. Außerdem ist die Arbeitsfläche in der Küche zerkratzt (vom Töpfe schieben etc) Nun will er sie auf meine Kosten komplett abschleifen. Außerdem soll ich bis Dienstag die Komplette Wohnung noch einmal streichen. Mal abgesehen davon dass das innert drei Tagen kaum möglich ist (Ich wohne jetzt 200 km entfernt) sehe ich das nicht wirklich ein, denn am Dienstag zieht der Nachmieter mit kompletten Möbeln ein und benutzt die Küche ja auch wieder verwendet und die Platte abnutzt. Wie verhält es sich denn nun?
Danke für eure Hilfe.
dark3n81
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Renovierung nach dem Auszug nicht genügend
27. Juni 2010
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Frage vom 27. Juni 2010 | 09:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung nach dem Auszug nicht genügend
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#1
Antwort vom 27. Juni 2010 | 09:52
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 205x hilfreich)
ein,5 Zimmer
Soll das jetzt heißen, wenn Du nur weit genug wegziehst, hat der Vermieter eben Pech gehabt ?
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#2
Antwort vom 27. Juni 2010 | 10:39
Von
Status: Praktikant (550 Beiträge, 171x hilfreich)
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#3
Antwort vom 27. Juni 2010 | 15:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die geistreichen Antworten.
Ich meinte 1,5 Zimmer Wohnung und was ich eigentlich wisssen wollte ist wie es sich verhält wennn ich über die qualität anderer ansicht bin als ehr.
Danke
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#4
Antwort vom 27. Juni 2010 | 16:12
Von
Status: Praktikant (550 Beiträge, 171x hilfreich)
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#5
Antwort vom 27. Juni 2010 | 18:09
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 20x hilfreich)
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#6
Antwort vom 27. Juni 2010 | 18:12
Von
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#7
Antwort vom 27. Juni 2010 | 18:18
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Status: Beginner (77 Beiträge, 0x hilfreich)
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#8
Antwort vom 27. Juni 2010 | 18:22
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#9
Antwort vom 27. Juni 2010 | 18:23
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#10
Antwort vom 27. Juni 2010 | 18:26
Von
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#11
Antwort vom 27. Juni 2010 | 18:35
Von
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#12
Antwort vom 27. Juni 2010 | 18:39
Von
Status: Praktikant (550 Beiträge, 171x hilfreich)
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#13
Antwort vom 27. Juni 2010 | 18:44
Von
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#14
Antwort vom 27. Juni 2010 | 18:45
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 0x hilfreich)
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#16
Antwort vom 27. Juni 2010 | 22:05
Von
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#17
Antwort vom 27. Juni 2010 | 22:46
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 205x hilfreich)
quote:
starre Fristen und ein Mietverhälnis, unter 2 Jahren, macht keinem Menschen zu schaffen?
Bei vom Mieter rot gestrichenen Wänden können wir damit leben.
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