Renovierung beim Auszug eines unrenov. Zimmers?

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
genex
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung beim Auszug eines unrenov. Zimmers?

Hallo,

meine Freundin wohnt als Untermieterin in einer 3er-WG. Sie hat das Zimmer in einem ungestrichenen Zustand übernommen. Die Wände sind vom Vormieter etwas verschmutzt und eine Wand ist sogar rosa. Beim Einzug wurde ihr gesagt, dass sie deshalb das Zimmer beim Auszug nicht streichen muss. Allerdings wurde dies nicht schriftlich festgehalten. Der Hauptmieter hat nun den Mietvertrag wegen 6-monatiger Abwesenheit an den anderen Untermieter übertragen, der jetzt Hauptmieter ist. Beide haben meiner Freundin versichert, dass sich nichts ändern wird, ausser, dass eben die Miete auf ein anderes Konto überwiesen werden muss. Der jetzige Hauptmieter will nun, dass meine Freundin einen neuen Untermietvertrag mit ihm als Hauptmieter unterzeichnet. Dort fordert er, dass sie das Zimmer beim Auszug streichen muss. Meine Freundin ist sehr verärgert darüber. Soll sie den neuen Untermietvertrag unterschreiben? Müssen derartige Renovierungen durchgeführt werden, wenn kein Mietvertrag besteht? Eine Idee wäre, sich das Übergabeprotokoll aushändigen zu lassen, indem ja vermerkt wäre, in welchem Zustand sich das Zimmer beim Einzug befand. Denn eigentlich muss doch die Mietsache so übergeben werden, wie sie an den Mieter übergeben wurde?
Im Untermietvertrag wird bezüglich der Schönheitsreparaturen auf den Hauptmietvertrag verwiesen. Der wurde bisher noch nicht als Kopie ausgehändigt.

Ich würde mich über zahlreichen Rat freuen.

Danke schon mal.

Viele Grüße Genex


-- Editiert von genex am 05.01.2009 16:00

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