Renovierung bei Auszug, ungültige Klausel

23. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Steppenwolf_81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung bei Auszug, ungültige Klausel

Hallo,

mein Mietvertrag enthält die Klausel, daß die Wohnung "komplett renoviert zurückgeben werden" muß. Außerdem heißt es: "Die laufenden Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter."

Eine Klausel, die eine Renovierung bei Auszug erforderlich macht, scheint im Allgemeinen ja ungültig zu sein. Weiß jemand, ob durch die oben zitierte Formulierung die Klausel nicht doch gültig ist?

Außerdem frage ich mich, ob ich bei Ungültigkeit nicht doch für eine Abnutzung über ein "normales Maß" hinaus geradezustehen habe. Zum Beispiel fallen mir hier Nägel in der Wand und ein paar häßliche Flecken[*] ein.

Wäre schön, wenn mir hier jemand Erfahrungen mitteilen könnte. Danke!

[*]Weiß vielleicht auch jemand, wie man eine Mücke totschlagen kann, ohne daß Flecken zurückbleiben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
siebeber
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine undbedingte Verpflichtung des Mieters zur Endrenovierung in Verbindung mit der Pflicht zur turnusmäßigen Renovierung ist ungültig (sog. Summierungseffekt), da dieses eine übermäßige Benachteiligung des Mieters darstellt. Somit liegt die Renovierungspflicht beim Vermieter.

Unberührt davon bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieter bei Schäden (z. B. Löcher im Pakett usw). Ob es sich bei den Flecken an der Wand um Schäden in diesem Sinne handelt oder nur eine übermäßige Benutzung darstellt, müßte im Einzelfall geklärt werden.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

(*) such Dir eine Frau, deren Blut die Mücken mögen, ich hab so eine, leider macht die halt dann die Flecken an die Wand. Vieleicht rot streichen ???

Zum ersten Thema:
Die Gerichte haben entschieden, daß wenn laufende Schönheitsreperaturen UND eine Endrenovierung unabhängig von den letzte SR ausgeführt werden muss, der Mieter unangemessen benachteiligt wird und BEIDE Klauseln dann ungültig sind, somit der VM zuständig ist.

Beispiel:
Due musst lt. Frist nach 7 Jahren Dein Wohnzimmer renovieren und ziehst ein Jahr später aus, dann wärst Du lt. Vertrag dazu gezwungen, nochmals zu renovieren. Dem haben die Gerichte einen Riegel vorgeschoben.

Bei unsachgemässen Gebrauch musst DU natürlich den Urzustand wieder herstellen.

Gruß

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#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

kann mich siebeber nur anschliessen.

das problem mit den mücken habe ich mit einer 45er gelöst. die löcher lassen sich mit moltofill problemlos wieder schliessen;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Steppenwolf,

versuch es mal mit einem Staubsauger. Weil die Mücken nicht noch durch den Luftdruck des herannahenden Heftes aus der Gefahrenzone geschleudert werden sondern schon in einer Nähe von 3 - 5 cm (Siemens 2000W ;) ) eingesaugt werden, ist diese Methode effektiver, Decken sind damit auch besser erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen,
JHG

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