Renovierung Streichen Wände erforderlich?

10. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
becci0301
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung Streichen Wände erforderlich?

Angenommen, Mieter A lebt seit dreieinhalb Jahren in einer Mietwohnung und würde am 31.07.2011 ausziehen.

Der Mietvertrag würde folgende Paragraphen zum Thema Schönheitsreparaturen enthalten:

1. Der Mieter ist verpflchtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Dazu gehört insbesondere der Anstrich von Decken, Wänden, Böden,
Holz-Einbauten und Heizkörpern (...)

Die Räume müssen beim Auszug (...) weiß gestrichen zurückgegeben werden.

2. Die Schönheitsreparaturen sind auszuführen, wenn das Aussehen der Wohnräume mehr als unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im Allgemeinen nach
folgenden Zeitabständen der Fall:

In Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre
In Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre
In allen anderen Nebenräumen alle sieben Jahre

(...)


Müsste Mieter A bei einem anstehenden Auszug streichen oder ist die Klausel mit den Fristen unwirksam und die Schönheitsreparaturen obliegen daher dem Vermieter A?

Was wäre in so einem Fall, was denkt ihr?

Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Zur Rechtslage sage ich nichts, da gibt es genug Fundstellen im Internet (google mal 'unwirksamkeit renovierungsklauseln').

Die Frage die sich stellt ist doch: ist man bereit, eine Klage wegen der Rückzahlung der Kaution zu erheben, falls der Vermieter wegen nicht weiß gestrichener Wände einen Teil der Kaution einbehält? Da sollte man sich mal in Ruhe seine Wände ansehen und mal drüber nachdenken, wie wohl der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung reagieren wird.

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-- Editiert am 10.07.2011 17:25

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#2
 Von 
becci0301
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen die Wohnung wäre weis gestrichen, mit den üblichen Abnutztungsspuren, die sich nach 3 Jahren ergeben.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Lesen Sie mal hier:

http://www.rechtstipps.net/pub/968/auszug-wohnung.html

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Mieter A lebt seit dreieinhalb Jahren

Häng deine Bilder ab, schiebe die Schränke zur Seite, und du wirst dich wundern.
Die "Schatten" sieht man bereits nach einem halben Jahr.

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