Angenommen, Mieter A lebt seit dreieinhalb Jahren in einer Mietwohnung und würde am 31.07.2011 ausziehen.
Der Mietvertrag würde folgende Paragraphen zum Thema Schönheitsreparaturen enthalten:
1. Der Mieter ist verpflchtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Dazu gehört insbesondere der Anstrich von Decken, Wänden, Böden,
Holz-Einbauten und Heizkörpern (...)
Die Räume müssen beim Auszug (...) weiß gestrichen zurückgegeben werden.
2. Die Schönheitsreparaturen sind auszuführen, wenn das Aussehen der Wohnräume mehr als unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im Allgemeinen nach
folgenden Zeitabständen der Fall:
In Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre
In Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre
In allen anderen Nebenräumen alle sieben Jahre
(...)
Müsste Mieter A bei einem anstehenden Auszug streichen oder ist die Klausel mit den Fristen unwirksam und die Schönheitsreparaturen obliegen daher dem Vermieter A?
Was wäre in so einem Fall, was denkt ihr?
Danke!
Renovierung Streichen Wände erforderlich?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zur Rechtslage sage ich nichts, da gibt es genug Fundstellen im Internet (google mal 'unwirksamkeit renovierungsklauseln').
Die Frage die sich stellt ist doch: ist man bereit, eine Klage wegen der Rückzahlung der Kaution zu erheben, falls der Vermieter wegen nicht weiß gestrichener Wände einen Teil der Kaution einbehält? Da sollte man sich mal in Ruhe seine Wände ansehen und mal drüber nachdenken, wie wohl der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung reagieren wird.
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-- Editiert am 10.07.2011 17:25
Angenommen die Wohnung wäre weis gestrichen, mit den üblichen Abnutztungsspuren, die sich nach 3 Jahren ergeben.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Lesen Sie mal hier:
http://www.rechtstipps.net/pub/968/auszug-wohnung.html
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Mieter A lebt seit dreieinhalb Jahren
Häng deine Bilder ab, schiebe die Schränke zur Seite, und du wirst dich wundern.
Die "Schatten" sieht man bereits nach einem halben Jahr.
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