Hallo,
meine Eltern sind nach ihrem Vertrag verpflichtet die Wohnung in einem renovierten Zustand zu hinterlassen. 3 Räume der Wohnung sind in einem pastell-grün neu gestrichen, der Vermieter verlangte nun, dass zum Auszug diese wieder weiß gestrichen werden müssen.
Ist das korrekt? Ist die Farbe schon als unzumutbar anzusehen?
Und nun wurden die Räume von meinen Eltern gestrichen, können wir ggf. die Frabe in Rechnung stellen???
Wäre schön wenn sich jedmand meldet!
Gruß Sue
Renovierter Zustand
29. November 2004
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Frage vom 29. November 2004 | 11:08
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierter Zustand
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#1
Antwort vom 29. November 2004 | 11:23
Von
Status: Praktikant (645 Beiträge, 45x hilfreich)
Hi,
nach neuester Rechtssprechung sind farbige Wände zu aktzeptieren und der Vermieter kann keine weißen Wände mehr verlangen auch wenn sie das nach wie vor gerne versuchen durchzusetzen.
Pastellfarben sind sowieso in Ordnung. Es gibt Urteile in den sogar Teracotta aktzeptiert werden mußte.
-----------------
"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70
Reklamationen direkt an fantasmita@gmx.net "
#2
Antwort vom 29. November 2004 | 11:27
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke schon mal, das habe ich mir soweit auch gedacht. Bräuchte nur unbedingt ein Urteil auf was ich mich in meinem Schreiben beziehen könnte!!!
Gruß sue
Und jetzt?
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