Renovieren bei Auszug - Farbtöne?

24. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
fd
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 15x hilfreich)
Renovieren bei Auszug - Farbtöne?

guten morgen allerseits,

dieses thema wurde hier schon mehrmals behandelt. da es aber auf jedes einzelne wort im mietvertrag ankommt, wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr euch meinen beitrag doch noch mal durchlesen könntet.

zur vorgeschichte: wir wohnen seit 15. märz 2006 in der wohnung und wollen sie zum 15. februar 2008 kündigen. hätten also kein zwei jahre drin gewohnt. wir haben bei einzug den großteil der wände farblich abgesetzt. nun stellt sich uns die frage, ob wir bei auszug die wohnung noch mal streichen müssen, vielleicht sogar in weiß, weil wir sie weißgestrichen übernommen haben.
Vielen Danke schon mal im vorraus!

im vertrag steht volgendes:

§7 schönheitsreparaturen

(1) in der miete sind keine kosten für schönheitsreparaturen einkalkuliert. deshalb übernimmt der mieter die schönheitsreparaturen auf eigene kosten.

(2) zu den schönheitsreparaturen gehören insbesondere das entfernen alter tapeten, das tapezieren, anstreichen der wände und decken, die sachgemäße pflege der fußböden, das streichen der heizkörper einschließlich der heizrohre, der innentüren sowie der fenster und außentüren von innen und sämtlicher holzteile der wohnung einschließlich der einbaumöbel. naturholzelemente sind zu lasieren und dürfen nicht lakiert werden.

(3) die schönheitsreparaturen sind nach zweck und art der mieträume regelmäßig fachgerecht auszuführen, wenn das aussehen der mieträume mehr als nur unerheblich durch den gebrauch beeinträchtigt ist. dies ist im allgemeinen nach folgenden zeitabständen (regel-renovierungsfristen) der fall:
- alle drei jahre: kücke, bäder, duschen
- alle fünf jahre: sämtliche wohn-, ess- und schlafräume, flure, dielen, toiletten
- alle sieben jahre: alle anderen räume sowie die anstriche von fenstern, türen, heizkörpern, versorgungsleitungen und einbaumöbel.

diese fristen beginnen mit einzug des mieters bzw. dem zeitpunkt, zu dem der mieter schönheitsreparaturen ausgeführt hat.

§12 sonstiges

die mieter übernehmen die wohnung fachgerecht renoviert. bei auszug ist die wohnung in einem fachgerecht renovierten zustand an den eigentümer zu übergeben.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

Die Klausel in § 12 ist unzulässig. Eine Auszugsrenovierung kann der Vermieter daher nicht verlangen.

Allerdings müssen die von Dir gewählten Farbtöne neutral sein. Auszug aus einem entsprechenden Urteil:

Die farbliche Gestaltung der Wohnung darf die Wiedervermietung nicht behindern oder das ursprüngliche Erscheinungsbild der Wohnung im erheblichen Maß verändern.

Sollte diese Bedingung nicht erfüllt sein, musst Du trotz unwirksamer Endrenovierungsklausel streichen.

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#2
 Von 
fd
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Dann müssen wir uns -nur- noch mit dem vermieter darüber einigen, ob die farben eine wiedervermietung behindern oder nicht...

über den ausdruck -im erheblichen maß- läßt sich aber auch gerne streiten :(

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...und wollen sie zum 15. februar 2008 kündigen...

Das könnte schwierig werden :(

Die Nutzung der Wohnung vom 01. - 15.02. müsstet Ihr mit dem VM wohl gesondert vereinbaren.


-- Editiert von cuno am 24.10.2007 12:39:07

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#5
 Von 
fd
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 15x hilfreich)

@cuno
na ja... zur kündigung steht: mieter und vermieter können den mietvertrag jederzeit mit einer kündigungsfrist von drei monaten kündigen.

heißt für mich, wir müssen nicht zum monatsende kündigen. oder deute ich das falsch?

@scalar12
super! danke für deinen beitrag. das reduziert das ganze dann schon auf 2 von 5 zimmern :wipp:

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

deute ich das falsch?

Allerdings. Gesetzlich kann nur zum Monatsende gekündigt werden. Alles andere muß vereinbart werden.

das reduziert das ganze dann schon auf 2 von 5 zimmern

Nicht gleich übermütig werden. Es kommt schon auch darauf an, welche Farbe da pastellig gestrichen wurde. Irgendwelche Muster wären eh schädlich.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

@mortinghale
Gesetzlich kann nur zum Monatsende gekündigt werden. Alles andere muß vereinbart werden.

Es wurde doch etwas anderes vereinbart, wenn ich fd richtig verstanden habe. Die Vereinbarung ist aber m.E. unwirksam. Die Frage wäre dann, ob der Vermieter sich auf die Unwirksamkeit einer Klausel berufen kann, die er selbst vorgegeben hat, nun aber nachteilig für ihn wirkt.

Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du zum Monatsende kündigst.

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#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
fd
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 15x hilfreich)

@mortinghale
vereinbart wurde jederzeit mit einer 3-monatigen kündigungsfrist! es ist im vertrag nirgens die rede von -zum monatsende-. also kann ich doch auch tatsächlich jederzeit kündigen. um es auf die spitze zu treiben könnte ich doch auch zum 9. februar kündigen, wenn ich die 3 monate (d.h. 9. november) einhalte?!?

muster haben wir nicht auf den wänden :) . und pastellig heißt in unserem fall (sehr helles ocker für's schlafzimmer, helles apricot im WZ und im KZ, und helles olivengrün in der küche). die anderen 2 zimmer müssen wir machen, das weiß ich jetzt schon :)

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

3-monatigen kündigungsfrist

Das, was Du meinst, müßte als 90tägige Kündigungsfrist bezeichnet werden.

Monate sind immer komplette Monate.

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#11
 Von 
fd
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 15x hilfreich)

ach sooooooooooooooooooo???
oh, dann habe ich es tatsächlich komplett falsch verstanden!
ist mir nicht in den sinn gekommen, daß komplette monate damit gemeint sind allein schon deshalb, weil der mietvertrag zum 15.03.06 begonnen hat.

na ja... dann bin ich ja froh, daß das auch gleich geklärt wurde.

vielen lieben dank!!!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Ob 3 Monate oder 90 Tage ist m.E. nicht die entscheidende Frage.
Allerdings sind 3 Monate etwas mehr als die gesetzliche Kündigungsfrist. Spitzfindig könnte man dies als Nachteil des Mieters bewerten und kommt somit ggf. wieder zur gesetzlichen Regelung.

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#14
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

@Cuno

Schwer über Bande gespielt.

:respekt:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fd
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 15x hilfreich)

ok, also jetzt noch mal für die ganz doofen :)

wenn ich euch richtig verstanden habe, kann ich auf keinen fall zu mitte eines monats kündigen sondern nur zum ende des monats, auch wenn das mietverhältnis mitte eines monats begann?

laut vertrag müßte ich also bis ende november zu ende feb. kündigen wg. der 3-monatigen kündigungsfrist; laut gesetzt aber bis 5. dec zu ende feb., weil am dritten werktag zum ablauf des übernächsten monats

:???:

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#16
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
fd
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 15x hilfreich)

ok, alles klar!
dann weiß ich jetzt bescheid. vielen dank für die aufklärungen zusammen und bis zum nächsten thread :)

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#18
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Fd,

will dich ja nicht enmutigen, aber im schönen Unterallgäu mussten wir bei Auszug auch einen hauchzarten Fliederton weiß streichen. Die Zumutbarkeit von Wandfarben ist nicht generell zu beurteilen, sondern auch wohnortabhängig. In einer Großstadt wäre unsere Farbwahl laut Aussage des Mietervereins kein Thema gewesen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

ja, es war lila, aber sehr pastellig. Und trotzdem mussten wir renovieren. Wobei es mir sich auch grundsätzlich immer noch nicht erschließt, wieso ein pastelliges Lila schlimmer ist, als ein blau oder gelb oder orange... Aber sei's drum. Wir haben unsere Konsequenz gezogen. Die Wände sind und bleiben ab sofort weiß und das kann ich auch nur jedem empfehlen. Farbe lässt sich auch anders in die Bude bringen.
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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