Reinigungskosten nach Wohnungsübergabe

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb503510-33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Reinigungskosten nach Wohnungsübergabe

Ich habe bis vor kurzem in einen Studentenwohnheim gewohnt. Bei der Wohnungsübergabe wurde bemängelt das die Wohnung nicht ausreichend gereinigt wurde. Im Nachhinein habe habe ich noch eine Reinigungsarbeiten am Tag der Wohnungsübergabe gemacht, konnte diese aber nicht abschließen. Die Wohnung wurde am selben Tag einem neuen Mieter übergeben. Einige Wochen später kriege ich eine Rechnung von einer Reinigungsfirma welche der Vermieter beauftragt hat. Meine Frage ist, ist der Vermieter dazu berechtigt mir die Kosten in Rechnung zu stellen? Hätte der Vermieter mir eine Nachbesserungsfrist gewähren müssen?
weiterhin bin ich mir nicht sicher ob alle ausgeführten Arbeiten die recht umfrangreich waren in meinen Aufgabenbereicht liegen.
Ferner habe ich bisher meine Kautionszahlung noch nicht zurück erhalten, müsste der Vermieter nicht selbst im Falle das seine Forderung berechtigt ist, diese mit der Kaution verrechnen?

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

1. Was wurde bezgl. der Reinigung vereinbart.

2. Was genau wurde bemängelt und wie (schriftlich/mündlich)?

3. Wie genau beschrieb der VM id 2ten Mangelanzeige Ihre unzureichende Arbeiten?

4. Haben Sie Fotos von Ihren Arbeiten?

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb503510-33):
Meine Frage ist, ist der Vermieter dazu berechtigt mir die Kosten in Rechnung zu stellen?


Was steht denn zur Übergabe der Mietsache im Mietvertrag? Steht dort vielleicht auch schon etwas drin, wie: "wenn das bis zum .... nicht erledigt ist, wird es auf Kosten des Mieters durchgeführt?"

Zitat (von fb503510-33):
Hätte der Vermieter mir eine Nachbesserungsfrist gewähren müssen?


Scheint ja passiert zu sein, sonst hätte man doch wohl nicht noch putzen können. Deshalb macht man eine Übergabe auch nicht am letzten Tag, sondern bittet den Hausmeister, mal zu einer Vorbegehung. Und bei einer längeren Frist, wie hätte der Nachmieter einziehen sollen? Für die Verzögerung muss - möglicherweise - der scheidende Mieter zahlen.

Zitat (von fb503510-33):
weiterhin bin ich mir nicht sicher ob alle ausgeführten Arbeiten die recht umfrangreich waren in meinen Aufgabenbereicht liegen.


Welche sind das? Was steht - wortwörtlich - im Mietvertrag?

Zitat (von fb503510-33):
Ferner habe ich bisher meine Kautionszahlung noch nicht zurück erhalten, müsste der Vermieter nicht selbst im Falle das seine Forderung berechtigt ist, diese mit der Kaution verrechnen?


Muss er nicht. Er kann die Rechnung auch einklagen.

-- Editiert von Ver am 14.11.2018 08:58

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb503510-33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort.
Was die Fristen angeht habe ich wohl wenige Ausichten und denke der Vermieter ist im Recht. Was dem Umfang der Arbeiten angeht wird es wohl schwierig im Mietvertrag steht gesäubert und ordnungsgemäß. Was ich dort nur etwas merkwürdig finde ist, dass Entfernen von Farbflecken auf den Fussbaden in Rechnung gestellt wurde, aber ich ich weiß weder von solchen Flecken noch wurde so etwas im Übergabeprotokoll festgehalten und ich weiß auch nicht ob das unter allgemeine Verunreinigungen fällt.
Den Punkt mit der Kaution verstehe ich nicht so ganz ich dachte genau bei solchen Fällen findet die Kaution Verwendung, wäre es nicht viel einfacher wenn die Kosten berechtigt sind diese mit der Kaution zu verrechnen? Dabei sollte erwähnt werden das die verlangten Kosten einiges unter der Kautionszahlung liegt die noch aussteht.

-- Editiert von Moderator am 21.11.2018 18:05

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#4
 Von 
fb503510-33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Anmerkung. Was das Übergabeprotokoll angeht wurde nur festgehalten nicht gut gereinigt. Fotos habe ich keine, nur meine Schwester als Zeuge. Mündlich wurde allgemein wenig dazu gesagt nur eine allgemeine Unzufriedenheit mitgeteilt, aber keine genauen Mängel genannt.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb503510-33):
Was dem Umfang der Arbeiten angeht wird es wohl schwierig im Mietvertrag steht gesäubert und ordnungsgemäß.


Das dürfte dem VM zum Verhängnis werden.

Zitat (von fb503510-33):
Was ich dort nur etwas merkwürdig finde ist, dass Entfernen von Farbflecken auf den Fussbaden in Rechnung gestellt wurde, aber ich ich weiß weder von solchen Flecken noch wurde so etwas im Übergabeprotokoll festgehalten und ich weiß auch nicht ob das unter allgemeine Verunreinigungen fällt.


Und auch da muss der VM sich erklären.

Zitat (von fb503510-33):
Noch eine Anmerkung. Was das Übergabeprotokoll angeht wurde nur festgehalten nicht gut gereinigt.


Und das haben SIe unterschrieben`?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb503510-33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das Überggabeprotokoll wurde von mir unterschrieben. Einige Mängel waren ja auch wirklich vorhanden, auch wenn mir das mündlich so mitgeteilt wurde das diese nicht so schwerwiegend sind das weitere Kosten auf mich zu kommen. Was halt sehr fraglich ist sind die angeblichen Farbflecken, ich kann mir das auch nur so erklähren das der Vermieter oder der Nachmieter die Wände gestrichen haben oder irendetwas anderes gemacht haben weil die Farbflecken stammen auf keinen Fall von mir. Ich habe dem Vermieter dazu jetzt auch eine e-mail geschrieben er hat aber noch nicht reagiert. Andere Arbeiten die Vorgenommen wurden war das Entfernen von Kalk im Bad, Fenster und Küchenmöbel putzen.
Weiß jemand noch etwas zur Kaution, selbst wenn die Forderungen des Vermieters berechtigt sind warum greift dann nicht die Kaution das ist für mich noch nicht schlüssig.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von fb503510-33):
Weiß jemand noch etwas zur Kaution, selbst wenn die Forderungen des Vermieters berechtigt sind warum greift dann nicht die Kaution das ist für mich noch nicht schlüssig.


Ich weiß nicht wie hoch Ihre Kaution ist, evtl. wird diese zurück gehalten für evtl. Nachzahlungen von NK.

Wie lange haben Sie dort gewohnt, mussten Sie letztes Mal was nachzahlen, liegt die Höhe der Kaution in diesem Bereich?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb503510-33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit den Nebenkosten kann nicht der Grund sein weil diese pauschal abgerechnet wurden und als sie früher noch für jeden einzeln abgerechnet wurden habe ich sogar Geld zurück erhalten. Ich habe ingesamt 2 Jahre dort gewohnt. Die Kaution ist mit 600€ auch einiges höher als normalerweise an Nachzahlungen für ein einzelnes Zimmer entstehen. Ich frage mich bei der Sache nur warum ich noch weitere Zahlungen leisten soll obwohl die Vermieter mir eigendlich noch Geld "schulden".

-- Editiert von fb503510-33 am 21.11.2018 17:04

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von fb503510-33):
Ich frage mich bei der Sache nur warum ich noch weitere Zahlungen leisten soll obwohl die Vermieter mir eigendlich noch Geld "schulden".
Ichhabe leider nicht die Zeit, den ganzen Thread sorgfältig durchzulesen. Auf diese Frage kann ich aber möglicherweise auch so etwas sinnvolles antworten.

Zitat (von fb503510-33):
Einige Wochen später kriege ich eine Rechnung von einer Reinigungsfirma welche der Vermieter beauftragt hat.
Ich weiß nicht, ob ich das überlesen habe, aber wer hat dir die Rechnung geschickt bzw. wer steht als Auftraggeber auf der Rechnung? Im folgenden gehe ich davon aus, dass der Vermieter der Auftraggeber war und der Vermieter dir auch diese Rechnung weitergeleitet hat.

Wenn die Forderung des Vermieters berechtigt ist (was ich nicht prüfen kann), dann hat er jetzt eine Forderung gegen dich. Du müsstest also jetzt diese Forderung begleichen. Deine hinterlegte Kaution könnte der Vermieter verwenden aber er wird es meiner Meinung nach wahrscheinlich nicht müssen. Denn über die Kaution ist typischerweise erst 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache zur Abrechnung und dann zur Rückzahlung fällig. Das ist die Zeit, die vielfach dem Vermieter zum Prüfen weiterer Ansprüche wegen versteckter Mängel zugebilligt wird.

Wenn im Mietvertrag nichts besonderes zur Rückzahlung der Kaution steht, hast du also in der Regel erst 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache eine Forderung zur Rückzahlung der Kaution gegenüber dem Vermieter. D.h. aktuell hat der Vermieter eine Forderung an dich aber du hast noch keine an den Vermieter. Daher kannst du die Forderungen aktuell auch nicht miteinander aufrechnen. Du kannst also nicht sagen "Nimm dir dein Geld von der Kaution", weil du noch kein Anrecht auf Rückzahlung der Kaution hast.

Das klingt jetzt sehr theoretisch, ist meiner Meinung nach aber der Grund, warum du rein rechtlich bei einer berechtigten Vermieterforderung erstmal zahlen müsstest obwohl der Vermieter noch Geld von dir hat.

Noch ein Disclaimer zum Schluss: Ob du zahlen musst oder ob es sinnvoll zu zahlen, habe ich damit nicht gesagt. Ich wollte dir nur erklären, warum du den Vermieter meiner Meinung nach aktuell nicht zwingen kannst, sich das Geld von der Kaution zu nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn Sie meinen, dass Sie die Rechnung zahlen müssten, aber möchen, dass dies von der Kaution abgezogen wird, dann sprechen sie doch einfach mal mit dem VM.

Ist das Zimmer bereits weiter vermietet?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb503510-33
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten,
Wenn die Kaution so lange zurück gehalten werden darf macht die Forderung auch Sinn und ich verstehe das jetzt besser. Ich hoffe diesbezüglich mich mit meinem Vermieter einigen zu können( bisher noch keine Antwort erhalten), den eigendlich ist das sehr unwarscheinlich das da noch irgendwelche weiteren Mängel auftreten.
Das Zimmer wurde direkt nachdem ich ausgezogen bin weitervermietet.

-- Editiert von fb503510-33 am 23.11.2018 18:23

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