Regress Anwaltsgebühren

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kühlschrank242
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Regress Anwaltsgebühren

Hallo,

vorab: Ich kenne mich mit rechtlichen/anwaltlichen Dingen überhaupt nicht aus, da ich Anwälte für gewöhnlich meide.

Ich habe letzte Woche einen Anwalt in Anspruch genommen da ich einige Mängel in meiner Mietwohnung habe und mein Vermieter die Behebung ständig hinauszögert.

Da meine RV dies leider nicht abdeckt, schreibt mir mein Anwalt daß für seine anfallenden Gebühren ein Regress durch den Vermieter in Betracht käme.

Kann mir kurz jemand erklären was damit gemeint ist ? Zahlt die Gebühren dann mein Vermieter ?

Vielen Dank schon mal im voraus !

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Kühlschrank242):
Kann mir kurz jemand erklären was damit gemeint ist ? Zahlt die Gebühren dann mein Vermieter ?

Ein ehrlicher Anwalt wird dir das sicherlich genau erläutern können und wollen.

Gemeint ist vermutlich, dass der Vermieter die notwendigen Rechtsverfolgungskosten bezahlen muss, wenn er bei der Beseitigung der Mängel in Verzug ist. Problem 1 dabei ist, dass er auch wirklich in Verzug sein muss. D.h. du müsstest ihm nachweisbar eine angemessene Frist zur Mängelbeseitiugung gesetzt haben. Problem 2 ist das Adjektiv "notwendig" und das ist ein weites Feld.

Wenn der Anwalt den Vermieter nun auf Mängelbeseitigung verklagt, dann wären die normalen Anwaltsgebühren nach Gebührenordnung vermutlich notwendig. Gewinnst du den Prozess, dann muss der Vermieter sie ersetzen. Läuft es auf einen Vergleich hinaus, wirst du sie in der Regel nicht ersetzt bekommen (kommt auf den Vergleich an). Verlierst du, zahlst du alles (auch die des Gegners) selber.

Wenn der Anwalt nur außergerichtlich tätig wird, dann kommt es auf das Problem an. Ist da so kompliziert, dass man damit alleine nicht klarkommen kann, dann wären auch außergerichtliche Kosten notwendig. Andernfalls eben nicht.

Also alles ein wenig wage. Aber wie gesagt: Eigentlich sollte dich dein Anwalt über sowas aufklären ...

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#2
 Von 
Kühlschrank242
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ah...vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.

Also mein Anwalt meint daß sich mein Vermieter, nach seiner rechtlichen Bewertung, bereits in Verzug befindet nachdem die Mängel schon seit 5 Jahren bekannt sind und auch schon eine Frist gesetzt wurde.

Leider zögert er die Besichtigung/Behebung der Mängel irgendwie ständig hinaus, so daß ich eben jetzt zum Anwalt bin und dieser wie gesagt meint daß er sich bereits in Verzug befindet und daß "die, durch seine Beauftragung veranlassten Kosten beim Vermieter auch grundsätzlich regressiert werden könnten."

Werd morgen nochmal zu ihm hingehen und mich aufklären lassen.

Danke nochmals für den ersten Einblick !! :)

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Kühlschrank242):
nachdem die Mängel schon seit 5 Jahren bekannt sind

Ein Mangel, der bereits seit 5 Jahren besteht? Sprech den Anwalt bitte nochmal auf das Thema Verwirkung an. Zumindest das Recht auf Mietminderung kann verwirken (hier http://www.mietminderung.org/mietminderung-verwirkung/ steht ein bischen was dazu). Ich weiß nicht, ob nach 5 Jahren auch ein Recht auf Mängelbeseitigung verwirken kann. Auch möglich wäre, dass nach dieser Zeit eine komkludente Änderung des Mietvertrages entstanden ist und der Mangel damit quasi Vertragsbestandteil geworden ist.

Ich möchte hier nicht die Pferde scheu machen. Der Anwalt wird sich sicherlich auch nicht gerade begeistert sein, wenn du mit immer neuen Fragen aus einem Laien-Meinungsforum daherkommst. Ich möchte halt nur darauf hinweisen, dass man das Zeitmoment nicht ganz vernachlässigen sollte. 5 Jahre sind bei einem Mangel echt lang.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kühlschrank242
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, seit 5 Jahren sind die schon bekannt, wurden aber auch gleich entsprechend von mir beim damaligen Vermieter, sowie beim Hausmeister gemeldet.

Es is halt nie wirklich was geschehen was die Mängel dauerhaft abstellt. Vor paar Jahren wurden die Dichtungen mal erneuert, was aber nicht wirklich was gebracht hat.

Durch einen Vermieterwechsel habe ich letztes Jahr im Sommer meinen neuen Vermieter darauf angesprochen, und wieder werde ich Woche für Woche vertröstet. Er wollte sich immer melden zwecks Terminabsprache zur Begutachtung, aber jedesmal wurde ich versetzt. Jetzt halt der Gang zum Anwalt weil ich sonst einfach nicht weiter komme.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Kühlschrank242):
Durch einen Vermieterwechsel habe ich letztes Jahr im Sommer meinen neuen Vermieter darauf angesprochen

Darauf ansprechen ist aber zu wenig, um zu sagen, dass du den Vermieter in Verzug gesetzt hast. Diese Dinge sollten nur schriftlich mit Fristsetzung erfolgen und die Übergabe/Zustellung beim Vermieter auch beweisbar (Einwurfeinschreiben, Bote, Gerichtsvollzieher)

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#6
 Von 
Kühlschrank242
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

...wurde selbstverständlich auch schriftlich mit Einschreiben und Fristsetzung gemacht.

Nur vorher versucht man halt erst mit den Leuten zu reden um den Gang zum Anwalt zu ersparen.

-- Editiert von Kühlschrank242 am 04.01.2017 19:02

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