Rechtsformfehler bei Mietkaution Pfändung

1. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian Duthoit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsformfehler bei Mietkaution Pfändung

Ich habe ein Problem. Wir haben am 30.10.08 die Wohnung gekündigt. Der Vermieter teilte uns mit das unsere Mietkaution gepfändet wurde weil unser Nachbar mit dem Altvermieter ein Problem hat. Die Vollstreckung wurde unter einer Falschen Hausnummer erteilt. Diese Angelegenheit läuft schon seit dem 16.05.2007 und uns wurde es erst am 30.10.2008 mitgeteilt. Dem Anwalt der diesen bescheid ausstellte wurde nachträglich erklärt das wir nichts mit dieser Sache zutun haben, aber leider sieht der Anwalt keinerlei Änderungsbedarf. Wie kann ich mich in dieser Sache währen? Zählt dieser Fall sogar schon als Unterschlagung? Ich bedanke mich schon im vorraus der mir helfen kann.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Sorry, leider versteh ich, so wie dein Text formuliert ist, überhaupt fast gar nicht, worum es geht.
Das was ich mir vielleicht noch zusammenreimen könnte, wäre, dass dein Vermieter gepfändet wurde. Und dass es ausgerechnet deine Kaution war, die gepfändet wurde, was eigentlich nur passieren kann, wenn dein Vermieter nicht ordnungsgemäss ein Kautionskonto/Sparbuch in deinem Namen angelegt hat.
Sonst macht das alles keinen Sinn.
Also bitte versuchs nochmal deutlicher, aber vielleicht verstehn ja andere, was du meinst.

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#2
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
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#5
 Von 
Sebastian Duthoit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Nachbar hatte in seiner alten Wohnung die Nebenkosten nicht bezahlt. Der Vorrige Vermieter hatte sich ein Titel geholt. Die Vollstreckung wurde unter einer falschen Hausnummer angegeben. Das heisst unsere Kaution ist gepfändet worden. Weil der Rechtsanwalt ein Rechtschreibfehler im Vollstreckungstitel hatte. Unser Vermieter darf uns nach dem Auszug die Kaution nicht auszahlen da unser Vermieter ansonsten Privat verantwortlich gemacht wird. Der Gläubiger ( Altvermieter) müsste den Titel umändern den er auch noch bezahlen müsste, weigert sich das zutun. Unsere Kaution haben wir mit dem Vermieter gemeinsam an der Sparkasse angelegt. Wir haben das Zerdifikat und unser Vermieter die Kopie. Die gesamte Schuld dieser Pfändung hat unser Nachbar, Altvermieter und der beauftragte Rechtsanwalt.

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#6
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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#7
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

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#8
 Von 
Sebastian Duthoit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein nicht in Sachsen sondern in NRW. Das eine Pfändung unter den Namen gemacht wird ist mir bekannt. Aber der Altvermieter wusste angeblich nicht das es Hausnummer 7 und 7a gibt. Obwohl dieser Vermieter bei mir geklingelt hat und mich fragte ob die hier Wohnen. Ich habe dies verneint und habe ihn rüber geschickt.

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#9
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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