Rechte des Vermieters an Keller

6. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
RiTho
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte des Vermieters an Keller

Guten Morgen zusammen,

Zur einer vermieteten Wohnung gehört laut Mietvertrag ein Kellerraum.In diesem Kellerraum befinden sich die Stromzähler aller drei Wohnungen des Hauses und ein Revisionsschacht des Wasserhauptanschlußes.

Der Vermieter ist der ansicht er kann hier jederzeit rein und der Mieter darf die Räume nicht abschliessen. Der Mieter ist der Meinung, da seine Sachen hier gelagert sind und er Miete zahlt, dass er den Raum absperren darf und der Vermieter ein "betreten" anzumelden hat.

Wie ist hier die rechtliche Einschätzung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ist der Keller im Mietvertrag erfasst und eindeutig zugewiesen?

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#2
 Von 
RiTho
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kellerraum ist im Mietvertrag explizit aufgeführt.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Dann hat der Mieter Recht, d.h. er darf den Raum abschließen, muss dem Vermieter aber für notwendige Arbeiten nach Voranmeldung Zutritt gewähren.

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#4
 Von 
RiTho
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie lange im Voraus muss der Vermieter einen Zutritt anmelden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Wenn "Gefahr in Verzg" ist: gar nicht.

Ansonsten muss die Frist unter berücksichtigung beiderseitigen Interessen angemessen sein. Was bei berufstätigen Mietern in der Regel 14 Tage bis 4 Wochen wären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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