A und B lebten in eheähnlicher Gemeinschaft in einer Doppelhaushälfte.
Eines Tages beendet A die Beziehung und kündigt das Haus, der Mietvertrag lief nur auf A obwohl das Haus von Anfang an von A und B bewohnt wurde, die Miete von beiden zur Hälfte bezahlt wurde, ebenso die Kaution.
A nimmt seine persönlichen Sachen und behauptet, der Rest gehöre B.
Tatsächlich hat B diese Dinge einmal bezahlt, sie aber nur in Abstimmung mit A angeschafft und eingebracht (Schränke, Teppiche, Geschirr, Vorhänge etc).
B kann zwar unterkommen, hat aber keine Möglichkeit den gemeinsamen Hausrat mitzunehmen oder unterzubringen.
A droht B alles zu vernichten.
B ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu räumen (was A genau weiß), hat auch keine finanziellen Möglichkeiten mehr Lagerräume oder Möbelpacker zu mieten.
B möchte nicht das ihre Sachen vernichtet werden, weder die persönlichen Dinge, noch die Werte, die in den Möbeln etc. stecken.
Was kann B tun?
Hat B gar keine Rechte nur weil sie nicht im Mietvertrag stand?
Darf A machen was er will nur weil der Mietvertrag auf ihn lief?
Ist A nicht verpflichtet mit B eine Einigung zu erzielen da er ebenso in diesem Hausrat gelebt hat?
A ist zu keiner Einigung bereit weil er B damit quälen will, er übernmmt keine Aufgabe, stellt nur die gewaltsame Entsorgung in Aussicht.
Rechte Mitglieder Wohngemeinschaft Vertrag 1 Perso
3. Januar 2009
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Frage vom 3. Januar 2009 | 23:12
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 35x hilfreich)
Rechte Mitglieder Wohngemeinschaft Vertrag 1 Perso
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#1
Antwort vom 4. Januar 2009 | 10:42
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 134x hilfreich)
Das ist keine Frage des Mietrechts. A war alleiniger Mieter, hat gekündigt und muss die Wohnung geräumt an den Vermieter zurückgeben.
Die anderen Dinge müssen A und B privatrechtlich untereinander ausmachen.
#2
Antwort vom 4. Januar 2009 | 13:21
Von
Status: Schüler (270 Beiträge, 285x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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