Guten Tag
Ich habe in meiner Wohnung ein unmöbliertes Zimmer untervermietet. Mein Mitbewohner möchte nun ausziehen.
Ich habe mir schon länger überlegt, dass ich nach diesem Untermieter erst einmal nicht direkt wieder untervermieten möchte. Auch deshalb, weil sich ab Mai meine Gehaltsbedingungen ändern und ich dann in der Lage bin meine Wohnung erst einmal (zumindes für ein paar Monate) allein zu halten/finanzieren.
Bin ich verpflichtet einen Nachmieter zu suchen oder zu akzeptieren, wenn keine triftigen Gründe gegen die "angebotenen" Nachmieter sprechen? Was sind dabei überhaupt triftige Gründe, bei der Ablehnung eines angebotenen Nachmieters?
Kann ich aus Eigenbedarf auf einen Nachmieter verzichten? Ändert sich damit die Kündigungsfrist von 3 Monaten?
Sollte ich Eigenbedarf als Begründung anführen, wann dürfte ich dann wieder untervermieten?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Danke im Vorraus!
Recht des Untermieters auf Nachmieter?
18. Januar 2018
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Frage vom 18. Januar 2018 | 14:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht des Untermieters auf Nachmieter?
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#1
Antwort vom 18. Januar 2018 | 15:28
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
Vergiss den Unsinn mit dem Nachmieter. Das gibt es nicht, und kann auch naturgemäss nicht funktionieren.
Lass ihn doch suchen, dann ist er beschäftigt und lernt sogar noch etwas dabei.
#2
Antwort vom 18. Januar 2018 | 15:39
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatBin ich verpflichtet einen Nachmieter zu suchen oder zu akzeptieren :
Nö, es ist einzig deine Entscheidung, ob du dir einen Mieter suchst, der dir die Miete für die Wohnung mitfinanziert.
ZitatÄndert sich damit die Kündigungsfrist von 3 Monaten? :
Die Kündigungsfrist ändert sich durch andere Gegebenheiten.
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#3
Antwort vom 18. Januar 2018 | 15:52
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatMein Mitbewohner möchte nun ausziehen. :
Kann er doch. Seine vertraglichen Pflichten muß er aber bis Mietende erfüllen.
Keiner kann dich zwingen einen Nachmieter zu akzeptieren. Es stimmt auch nicht das ein Mieter nur 3 Leute präsentieren muß um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen.
Das ist ein nicht tot zu kriegendes Märchen.
Siehe Märchen Nummer 13
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0409/040914.htm
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