Folgendes Szenario:
Wir sind vor knapp 5 Jahren aus unserer gemieteten 2-Zimmer-Wohnung in Hamburg ausgezogen (wg. Nachwuchs raus aufs Land), wollten diese aber gerne behalten da es sehr schwierig ist in Hamburg bezahlbare kleine Wohnungen in halbwegs vernünftiger Lage zu finden. Meine Frau arbeitet momentan wegen der Kinder noch nicht wieder und ich selbst arbeite nun vorerst in der näheren Umgebung um in den ersten Jahren Zeit für die Kinder/Familie zu haben.
Geplant ist allerdings das meine Frau langfristig wieder arbeiten wird und ich selber auch wieder in freie Wirtschaft wechseln werde. Für beide Varianten ist es nicht unwahrscheinlilch, dass die zukünftige Arbeitsstelle dann wieder in Hamburg sein wird. Für den Fall, dass die Wohnung dann unter der Woche öfter als Pendlerwohnung dienen soll möchten wir diese einfach gerne behalten aber nicht die kompletten Kosten tragen wenn wir sie momentan einfach kaum nutzen. Wenn dann nur sporadisch nach Stadionbesuchen an Abenden wo es später wird oder nach Feiern...
Daher soll sie teilweise untervermietet werden.
Nun war es in der Vergangenheit schon etwas schwierig, die Genehmigung dafür zu bekommen und wir mussten zwischendurch immer wieder damit aussetzen. Erst wurde uns die Untervermietung zwar genehmigt, allerdings mit der Einschränkung, dass dies nur für maximal ein Jahr gültig sei. Nach dem dritten Jahr fragten wir dann erneut an und es wurde vorerst abgelehnt mit der Begründung, dass es ja nur ein Jahr möglich sei. Nach langer Diskussion und Erklärung, dass die Untervermietung zwischenzeitlich ja gar nicht mehr der Fall war und nun neu untervermietet werden soll, wurde noch einmal genehmigt. Allerdings wieder nur ein Jahr.
Nun haben wir seit einem knappen halben Jahr neue Untermieter, haben deswegen kurz bei der Genossenschaft angerufen und das mitgeteilt. Hier hieß es erst wieder da ginge nicht wieder. Dann habe ich erklärt, dass es beim letzten Mal auch erst gesagt wurde und nach längerem Gespräch mit dem Geschäftsführer und Erklärung der Situation dann doch ging. Daraufhin hieß es gut, das müsse dann nochmal geprüft werden.
Nun haben wir gerade einen Brief bekommen mit einer zu unterschreibenden Unterlassungserklärung. Es wäre anhand der Klingelschilder festgestellt worden, dass wir Wohnraum überlassen und die Schilder getasucht wurden. Zur Unterlassung von beidem sollen wir uns mit dieser Erklärung verpflichten.
Was können wir tun? In einem Artikel hier heißt es:
Zitat:Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Mieter "vernünftige und nachvollziehbare" wirtschaftliche und/oder persönliche Gründe zur Untervermietung anführen kann.
Wir haben doch ein berechtigtes Interesse und sehr wohl vernünftige und nachvollziehbare Gründe. Wir sollen uns nun bis Ende des Monats äußern.
Hilfe zur richtigen Äußerung wäre toll!
Vielen Dank vorweg.