Rechnung vom alten Vermieter

27. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hannalea
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung vom alten Vermieter

Hallo liebes Team,

Wir sind vor 10 Monaten aus ein Haus gezogen, wo wir selbst in küche und Flur eine heizung montiert haben.
Nach dem Auszug sollten die wieder entfernt werden.
Dies haben wir auch mit Rücksprache unseren Anwalt gemacht.
Wo wir aber davor zu unseren alten Vermieter ein Brief geschrieben haben, dass er die Heizungsanlage außerbetrieb nehmen soll. Und Mannschaft selbst in Betrieb wieder nimmt.


Was war auch alles geschehen und nun 10 . Monate später schickt der Alte Vermieter ein Brief mit dem inhalt, friest ist versrichen, er hat die Heizung repariert und wir sollen jetzt knapp 120 Euro an ihn zahlen.
Aber dabei ist keine Rechnung vom der Firma die dies gemacht hat und auch nicht hervor geht was defekt war... Und ein Brief haben wir auch nicht bekommen, wo er uns auf dem Mängel aufmerksam macht.

Was tut man da am besten?

Liebe Grüße

-- Editiert von Hannalea am 27.01.2018 12:24

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Derartige Ansprüche muss der Vermieter innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des Mietverhältnisses geltend machen, da sie andernfalls verjährt sind (§ 548 BGB ).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Hannalea ):
Was tut man da am besten?

Ignorieren.

Und wenn er sich noch mal meldet, schreibt man hier was er schreibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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