Rechnung Zahlen Ja/Nein

1. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nomueller
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechnung Zahlen Ja/Nein

Hallo Leute,

ich habe durch Google euere Forum entdeckt und hoffe das ich hier einige Tipps von euch bekommen kann.

Ich habe folgendes Problem ind hoffe ihr könnt mir helfen. Im Dezember 2007 habe ich meinen Vermieter angeschrieben, das etwas mit meinem Durchlauferhitzer nicht stimmt. Dieser schickte dann seinen Monteur. Der Monteur schaute sich die Sache an, sagte liegt an meiner Dusche und ging darauf hin in der Keller erhöhte den Druck im Wasserzulauf und spülte die Hauptleitung einige mal anschliessend ging er nach hause. Die Tage ist die Nebenkostenabrechnung 2007 ins Haus geflattert mit einer Rechnung über 50,00 Euro die ich zahlen soll für den Monteur.
Muß ich die Rechnung alleine zahlen wenn sich
a mehrere Leute im Haus über den Wasserdruckbeschwert haben
b er die Hauptleitung gespült hat
Danke für eure Auskunft und Hilfe
Norbert

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Könnte unter die Kleinreparaturregelung fallen, wenn Ihr Mietvertrag eine solche enthält.

Sehen Sie mal im Mietvertrag nach.

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

...habe ich meinen Vermieter angeschrieben, das etwas mit meinem Durchlauferhitzer nicht stimmt...

Könnte natürlich auch unter 'Grober Unfug' fallen.

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

...ins Haus geflattert mit einer Rechnung...

Ich glaube, das entscheidende Wort ist 'mit'.

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#5
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

wenn sich mehrere beschwert haben und nur du die rechnung erhalten hast, setze dich doch mit den anderen mietern in verbindung und teilt auch die kosten. fertig is die laube..

paddy

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#6
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Hmm, seit wann ist die Wasserhauptleitung im direkten Zugriff des Mieters? Ebenso der Wasserdruck.

Meiner Meinung nach hat das nichts mit der Kleinreparaturklausel zu tun. Das sind Mängel die der VM auf seine Kosten zu beheben hat.



-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

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#7
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Und was ist damit:

...Der Monteur schaute sich die Sache an, sagte liegt an meiner Dusche... ?

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#10
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

...wenn wirklich die Dusche kaputt wäre...

Von kaputt ist ja nicht die Rede.
Aber, wenn der Mieter einen Duschkopf installiert hat, der einen höheren Wasserdruck erfordert ?

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#12
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Irgendetwas muß sich ja geändert haben, wenn der Wasserdruck auf einmal nicht mehr ausreicht.

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#14
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Nomueller
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute,

danke für eure Hilfe. Versuche es nochmals zu erklären was ich nach neusten Stand weiß:

Der Durchlauferhitzer welcher mein Duschwasser erhitzt arbeit mechanisch, dieses bedeute je nachdem wie hoch/niedrig der Druck im Haus ist danach schaltet er an/aus und ich bekomme warmes/kaltes Wasser in der Dusche.
Beispiel sitzt jemand auf dem WC und spült ab während ich dusche bekommt der Durchlauferhitzer zu wenig Wasser dieses wird heisses ergo verbrenne ich mich. Das es an dem Duschkopf liegt ist totaller Unsin. Ich bin nicht der einzigste der sich über seinen Durchlauferhitzer beschwert hat.

Ich sehe es nicht ein die Rechnung zu bezahlen, da der Monteur ja im Keller war und den Druck auf der Hauptleitung erhöht hat und diese Durchgespült hat. Hauptleitung gehört Vermieter. Ausserdem hat er ja bestellt und wer bestellt der zahlt zuerst mal.

Was kann er machen wenn ich nicht zahle? Mir einen Mahnbescheid schicken dann lege ich Einspruch ein und wir sehen uns vor Gericht.

Nomueller

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#16
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#18
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#20
 Von 
guest123-1780
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 6x hilfreich)

Beispiel sitzt jemand auf dem WC und spült ab während ich dusche bekommt der Durchlauferhitzer zu wenig Wasser

Oweh, oweh, das ist natürlich total falsch!
Wenn jemand gleichzeitig warm abspült, während Du duschst, kann der DHE logischerweise deshalb nicht mehr Wasser erwärmen, - als es seiner Kapazität entspricht, - obwohl die Nachfrage steigt.

-----------------"Wir Vermieter raten niemals an Hartzler zu vermieten Von VM lernen heisst Siegen lernen"

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